…Abgaben ausgeschieden, die erst nach diesem Zeitpunkt fällig waren (Verspätungszuschlag 1996, Umsatzsteuer 1997). Die Berufung gegen den Haftungsbescheid begründete der Bw. im Wesentlichen damit, dass er nur vom Abschluss eines Dienstvertrages als Kellner ausgegangen wäre bzw. ihm die Übernahme der Geschäftsführerfunktion nicht bewusst gewesen sei…
…hat (zB VwGH 27.2.2003, 2000/15/0119 mwN). Aufgrund der vom Bw. bereits vor dem 20.7.2001 faktisch wahrgenommenen Geschäftsführeragenden wusste er im Zeitpunkt der neuerlichen, nun auch formellen Übernahme der Geschäftsführerfunktion am 20.7.2001, dass die dem Finanzamt gemeldeten Lohnabgaben…
…hat, bis zur Übernahme der Geschäftsführerfunktion durch den Bw. am 29. März 2004 keine einzige Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben wurde und auch keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet wurden. Ebenso wurden vom Vorgeschäftsführer Lohnabgaben ab November 2003 weder der Abgabenbehörde bekannt gegeben noch bezahlt. Dem gegenständlichen Haftungsbescheid liegen Abgabenschuldigkeiten zugrunde…
…die maßgebliche Abgabenerklärung eingereicht worden und es werde um Übernahme der dortigen Angaben in das gegenständliche Verfahren ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. August 2004 wurde den Begehren des Bw. dahin gehend Rechnung getragen, dass ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zuerkannt und die Aufwendungen für Personenversicherungen und Wohnraumschaffung…
…des Beginnes der Geschäftsführerfunktion der am 11. Dezember 2003 ergangene Umsatzsteuerbescheid 2002 mit einer im Schätzungswege festgesetzten Zahllast in Höhe von € 14.000,00 bereits am Abgabenkonto verbucht. Im gegenständlichen Fall hat der Bw., wie aus der Vereinbarung über die Übernahme der Gesellschaftsanteile vom…
…sich die Bw von vorneherein mit ihrer Geschäftsführerfunktion auf dem Papier einverstanden erklärt hat (auf die Gründe der Übernahme der Gf-Funktion kommt es nicht an) und die faktische Geschäftsführung ihrem Lebensgefährten überlassen hat. Die Bw wird daher auch nicht von der bestehenden Beweislastumkehr befreit…
…der Gesamthaftung ersucht. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 23. März 2006 abgewiesen und dazu ausgeführt, dass eine Haftung auch für Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeit bereits vor Übernahme der Geschäftsführerfunktion eingetreten ist, deren Entrichtung aber zuvor unterblieben war, bestehe. Bei Übernahme der Vertreterfunktion habe sich der…
…von Geschäftsbeziehungen, strategische Investitionsentscheidungen und Planungen sowie die Übernahme von persönlichen Haftungen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Tätigkeit umfasse jedoch keine regelmäßigen Arbeitsleistungen und würden Personalentscheidungen von einer leitenden Mitarbeiterin getroffen werden. Zudem sei der Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig als D in seinem Einzelunternehmen tätig, weshalb…
…Diesem Vorbringen ist zunächst entgegenzuhalten, dass der Bw. nach seinem eigenen Vorbringen (Sachverhaltsdarstellung an die Steuerfahndung - Herrn W. - vom 6. Oktober 2010, auf welche in der Berufung inhaltlich verwiesen wurde) bereits vor Gründung der Fa. M-GmbH und Übernahme der Geschäftsführerfunktion (6. Dezember 2008) Kenntnis…
…der Geschäftsführerfunktion durch den Bw. am 12. Mai 2003 die bis dahin fälligen Lohnabgaben für die Monate 8,12/2001 und 11,12/2002 sowie für die Monate 1-3/2003 und auch die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2002 weder gemeldet noch entrichtet waren. Auch nach Übernahme…
…die erforderlichen Kenntnisse hat, auf die Übernahme der Geschäftsführerfunktion eingelassen, ohne sich verlässlicher und qualifizierter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Eine dem Bw. vorzuwerfende objektive Sorgfaltswidrigkeit besteht auch darin, dass er sich in der Folge mit der Einschränkung seiner Geschäftsführerbefugnisse einverstanden erklärt hat, ohne entsprechende Schritte zu…
…von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktrete, war vollinhaltlich zu folgen (siehe zuletzt VwGH 23.2.2010, 2009/13/0078). Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung traf die Bw. bereits ein für die Haftung nach § 9 BAO relevantes Verschulden, wenn sie sich schon bei der Übernahme der Funktion mit…
…entschuldigen. Auf den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführer, kommt es nicht an (VwGH 30.03.2006, 2003/15/0080). Aufgrund der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes konnte die Abgabenbehörde erster Instanz bei der Haftungsinanspruchnahme zu Recht davon ausgehen…
…wenn bei Übernahme der Funktion als Geschäftsführer die Beschränkung der Befugnisse durch jemand anderen akzeptiert oder in Kauf genommen werde. Mit Notariatstreuhandvertrag vom 16. April 2007 habe der Bw. sowohl die Ausübung der Geschäftsführerfunktion als auch der Funktion als Gesellschafter unter persönlicher Abhängigkeit von M…
…sich bei der Zentrum K. GmbH um eine GmbH handle, deren Gesellschafter - Geschäftsführer ausschließlich Familienangehörige gewesen seien und die Wechselbürgschaft bereits am 17. Juni 1993 eingegangen worden sei, gehe der Einwand, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen worden seien und für die Übernahme der Bürgschaft…
…dass sie mit der Übernahme der Geschäftsführung auch verhalten war, sich mit den ihr zustehenden Rechten und Pflichten entsprechend vertraut zu machen, nicht zu exkulpieren. Auf den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung kommt es nicht an (VwGH…
…als Geschäftsführerin äußerte, das Büro an ihre Wohnadresse in die Nähe der Steuerberatungskanzlei zu verlegen. Mit Freiwerden der Geschäftsräumlichkeiten seien diese nach Wünschen von Frau G. zu ihrem Büro umgebaut und eingerichtet worden. Der Bf. sei mit Übernahme der Geschäftsführerfunktion von Frau G. deswegen einverstanden…
…die umgehende Zurücklegung seiner Geschäftsführerfunktion, will er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden. Ob damit eine - im gegenständlichen Fall in weiterer Folge ohnedies eingetretene - Insolvenz des Unternehmens verbunden gewesen wäre, ist dabei ohne Bedeutung. Im Übrigen wird durch eine zeitlich frühere Konkurseröffnung in der Regel ein weiteres Anwachsen…
…und "seiner" GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen den oben dargestellten Voraussetzungen nicht entsprechen und zwischen fremden Geschäftsleuten so nicht abgeschlossen worden wären: Laut Vereinbarung vom 17. November 1994 sollte die GmbH die Durchführung der Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsarbeiten für den Klientenstock des Einzelunternehmens des Bw übernehmen. Die Mag…
…Wurde ein solcher Mantelzessionsvertrag bereits vor Übernahme der Geschäftsführerfunktion des zur Haftung herangezogenen Vertreters abgeschlossen, so hat dieser, wenn er sich durch die Gestaltung des Zessionsvertrages in seiner pflichtgemäßen Funktionsausübung behindert sieht, die Geschäftsführung bei der GmbH entweder gar nicht anzutreten oder jedenfalls Maßnahmen zur…