…aufgedeckte stille Reserven entstehen. Da aber im gegenständlichen Fall keine stillen Reserven vorhanden seien, komme es auch nicht zu einer Betriebsaufgabenbesteuerung und somit auch nicht zur Ermittlung eines Übergangsgewinnes. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2005 erhob die steuerliche Vertretung namens der Bw. Berufung und führte…
…Nr. 227/1999) den in § 3 Abs. 1 der Verordnung als Mindestgewinn anzusetzenden Betrag von 150.000 S. Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 2000 forderte das Finanzamt eine Berechnung des Übergangsgewinnes anlässlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 1 EStG 1988 auf …
…3. 1996 gem. § 5 EStG 1988 zu bilanzieren hatte. Der Übergangsgewinn ist nicht anzuerkennen, da für das gesamte Jahr 1996 Bilanzierungspflicht iSd § 5 EStG 1988 besteht, und somit auch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht anzuerkennen ist. Es ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 29. September…
…auf Einbringungsvorgänge normierte lex specialis zu § 4 Abs. 10 EStG 1988 dar. Da als Einbringungsstichtag der 30. Juni 1996 gewählt wurde, erfolgte durch das Finanzamt zu Recht die Besteuerung des aus dem Einbringungsvorgang resultierenden Übergangsgewinnes bereits für das Jahr 1996. Wien, am 26. Feber 2003
… 5 EStG über. Hieraus resultierte ein die Bw. betreffender Übergangsgewinn in Höhe von ATS 61,579.511. Bei der Veräußerung der Beteiligung per 30.9.2001 erzielte die Bw. einen Veräußerungsgewinn von ATS 222.713. Das Finanzamt hielt diesen Umstand der steuerlichen Vertreterin vor. Mit…
… 4 Abs. 1 EStG 1988 gewechselt. Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, in welchem Jahr die Versteuerung des Übergangsgewinns zu erfolgen hat. Die Bw. vertritt die Auffassung, dass der Übergangsgewinn laut § 4 Abs. 10 EStG 1988 "im ersten Jahr nach dem Wechsel der…
…Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw ist selbständiger Zivilingenieur. Strittig ist, ob der Übergangsgewinn in Höhe von ATS 4,257.232,00 mit dem ermäßigten Steuersatz gem. …
… 4 Abs. 3 EStG auf jene gemäss § 4 Abs. 1 EStG errechnete sich ein Übergangsgewinn von 129.209,46 €. Für diesen beantragte der Bw. in der Einkommensteuererklärung 2000 die Anwendung des Hälftesteuersatzes gemäss § 37 EStG. Das Finanzamt entsprach diesem Begehren im Einkommensteuerbescheid für das…
…Vertragsparteien nach außen treffenden gesetzlichen Solidarhaftung, die übernehmende Gesellschaft mit der Verpflichtung, im Innenverhältnis den einbringenden Gesellschafter im Falle dessen diesbezüglicher Inanspruchnahme vollkommen schad- und klaglos zu halten." Bei der Ermittlung des Übergangsgewinns von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf jene nach…
…das FA aus, dass die Umgründungskosten Betriebsausgaben der GmbH darstellen würden. Ohne Einbringung wäre die Ermittlung des Übergangsgewinnes nicht erforderlich gewesen, die diesbezüglichen Aufwendungen seien daher ausschließlich durch die Einbringung veranlasst und würden daher keine Betriebsausgaben des Einzelunternehmens darstellen. Falls die Aufwendungen iZm. der Einbringung…
…über. Hieraus resultierten die Bw. betreffende Übergangsgewinne in Höhe von ATS 39,216.094,44 und 31,800.030,92. Bei der Veräußerung der Beteiligungen per 30.9.2001 erzielte die Bw. Veräußerungsgewinne von ATS 3,536.616,09 und 4,189.585,56. In…
…Zeitpunkt des Ausscheidens von Grund und Boden zu versteuern ist. Gemäß Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Rz. 82 ist in Fällen des Wechsels der Gewinnermittlungsart grundsätzlich ein Übergangsgewinn (Übergangsverlust) zu ermitteln. Der Bw. führt an, das Vorhandensein von stillen Reserven sei ,höchstwahrscheinlich' und somit eine aktenkundige Tatsache…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 17. August 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 22. Juli 1998 betreffend Einkommensteuer 1993 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im den angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten…
…E1a) hervorgeht, beinhaltet dieser Betrag ua. einen Veräußerungsgewinn in Höhe von € 25.211,16 sowie einen Übergangsgewinn in Höhe von € 321,05. Im Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (Verf 25) gab der Bw. Nachstehendes an: "Betriebsfortführung durch Gjun.; Betriebs…
…und beantragte, einen Veräußerungsgewinn iHv EUR 5.775,00 gemäß § 27 Abs 4 EStG 1988 idgF steuerfrei zu belassen und einen Übergangsgewinn iHv EUR 2.512,89 gemäß § 37 Abs 5 EStG 1988 idgF mit dem Hälftesteuersatz zu besteuern. Die Berufung vom 29. Jänner 2004…
…setze jedoch voraus, dass Einnahmen erzielt worden seien und es somit zu einem Zufluss von liquiden Mitteln an das Unternehmen gekommen sei. Ein durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart entstehender Übergangsgewinn habe allerdings keinerlei Auswirkung auf die Liquidität des Unternehmens, da dieser liquiditätsneutral sei. Fehlen nun…
…Betrieb auf und erklärte bei den Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Kalenderjahr 2001 einen Betrag in Höhe von 1,253.222 S, welcher sich aus dem laufenden Gewinn (884.527 S), dem Übergangsgewinn von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf jene nach …
…wesentlichen Auflösungshandlungen. Dazu zähle auch noch die Einholung der Außenstände bzw. das Abwarten des Eingangs der Außenstände. Ein Übergangsgewinn liege in diesem Fall nicht vor. Mit Schriftsatz vom 12. Juni 2003 wurde dagegen Berufung erhoben. Wie dem FA aus der Aktenlage bekannt sei, habe der…
…Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 einen Übergangsgewinn oder Übergangsverlust zu ermitteln. Dem solcherart festgestellten Betriebsvermögen war sodann das Betriebsvermögen nach Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes gegenüberzustellen und dabei ein Veräußerungsgewinn oder -verlust zu ermitteln. Mit ihrer Einkommensteuererklärung 1997 hatte die Bw. zunächst einen…
…führt der NL aus, dass keine Betriebsaufgabe seinerseits vorliege, sondern lediglich die Sozietät aufgelöst worden sei, weshalb zu Unrecht ein Übergangsgewinn ermittelt worden sei. Die Gewinnermittlung hätte weiterhin nach den Grundsätzen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgen müssen. Die von der Bp. gewählte Vorgehensweise führe zu…