…Daher könne auch kein Übergang von einer Gewinnermittlung zu einer anderen erfolgen. Ein solcher wäre nur möglich, wenn in den Vorjahren eine Ermittlung der Betriebsausgaben gemäss § 17 Abs. 1 EStG stattgefunden hätte. Er argumentierte weiter: Die Gleichsetzung des Rücktrittes von der Option zur Pauschalierung gemäß …
…Daher könne auch kein Übergang von einer Gewinnermittlung zu einer anderen erfolgen. Ein solcher wäre nur möglich, wenn in den Vorjahren eine Ermittlung der Betriebsausgaben gemäss § 17 Abs. 1 EStG stattgefunden hätte. Er argumentierte weiter: Die Gleichsetzung des Rücktrittes von der Option zur Pauschalierung gemäß …
…hat jedoch nicht erklärt, auf die Regelbesteuerung verzichten und zur Landwirtepauschalierung zurückkehren zu wollen. Wäre die Bw. von der Regelbesteuerung zur Landwirtepauschalierung zurückgekehrt, läge in diesem Übergang für sich alleine noch keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse vor und wäre diesfalls keine Vorsteuerberichtigung…
…Gewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 zu ermitteln, könne ein solcher Rücktritt zugleich einen Übergang von der bisherigen Gewinnermittlung durch Pauschalierung zur Gewinnermittlung unter Ansatz der tatsächlichen Betriebsausgaben darstellen. Dies setze voraus, dass der Gewinn im vorangegangenen Wirtschaftsjahr unter Anwendung der Bestimmung des § 17…
…war sohin am Boden des Vorangeführten sowie unter ergänzender Bedachtnahme darauf, dass bei einem Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln die Besteuerung der vorher bewirkten Umsätze zufolge des Anwendungsvorranges des § 22 UStG 1994 jedenfalls als abgeschlossen zu betrachten ist…
…Abs. 1 ermöglichen soll, in den RZ 4259 ff angeführt. Das Erfordernis einer entsprechenden Buchführung wurde - aufgrund der Nichtausübung der Option zur Pauschalierung der Vorsteuerbeträge - bereits im Punkt 1 näher beschrieben und steht daher innerhalb der VO 1999/227 im offensichtlichen Widerspruch zu § 2 Abs…
…die Einheitswertgrenze von damals ATS 900.000,00 bereits im Jahr 2000 überschritten worden, weshalb für das Jahr 2002 (im darauf zweitfolgenden Jahr) der Übergang zur Teilpauschalierung vorzunehmen sei. Der Bw. beantrage daher den vorliegenden Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 aufzuheben und auf Grundlage des…
…Der vorgelegten Honorarnote sei zu entnehmen, dass durch den Übergang von der Bilanzierung zur Pauschalierung auch die Ermittlung eines Übergangsgewinnes vorzunehmen gewesen sei. Zusätzlich sei auch jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzufassen und zu überprüfen. Die Steuerberatungskosten lägen daher schwerpunktmäßig in der betrieblichen Sphäre und seien somit…
…Gewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 zu ermitteln, könne ein solcher Rücktritt zugleich einen Übergang von der bisherigen Gewinnermittlung durch Pauschalierung zur Gewinnermittlung unter Ansatz der tatsächlichen Betriebsausgaben darstellen. Dies setze voraus, dass der Gewinn im vorangegangenen Wirtschaftsjahr unter Anwendung der Bestimmung des § 17…
…Überlegungen, die in mehrerer Hinsicht anzustellen seien. Allgemeine Überlegungen zur Pauschalierungsart und den Zu- und Abschlägen: Hatte der VwGH in seiner Judikatur zum EStG 1972 noch gemeint, dass es beim Übergang von der Durchschnittssatzbesteuerung zu einer anderen Gewinnermittlungsart zu keinen Übergangsgewinnen oder -verlusten kommen dürfe…
…Gewicht, dass die Pauschalierung nach der angefochtenen Verordnung stets nur begünstigenden Charakter habe, weil der Steuerpflichtige offenbar in jedem Jahr die für ihn günstigere Gewinnermittlungsvariante wählen könne und insbesondere nicht gehindert sei, nach Übergang zu einer exakten Gewinnermittlung im Folgejahr wieder zur Pauschalierung zu wechseln…
…vertreten durch Stefan Pointecker Steuerberatung KEG, 4780 Schärding, Alfred-Kubin-Str.19, betreffend Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz bezüglich des im Schreiben vom 3. Juni 2006 (Berufung siehe dazu Vorlageantrag vom 22. Juni 2006) enthaltenen Antrags auf Wiedereinsetzung in den…
…194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Sachverhalt: Mit Schriftsatz vom 14. September 2010 beantragte der Antragsteller unter Hinweis auf § 311 Abs. 1 BAO den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf amtswegige Aufhebung gemäß § 295 Abs. 3 BAO des Zurückweisungsbescheides vom 17. August 1998, mit dem…
…auf § 4 Abs. 3 EStG 1988) nicht zu berücksichtigen sei. Zur Begründung wird ausgeführt, dass es sich bei der Pauschalierung für das Gaststättengewerbe um eine Vollpauschalierung handle, sodass das Besteuerungsergebnis einer Periode nicht wie bei einer Teilpauschalierung durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, sondern eine…
…durch Brutto- oder Nettomethode zu ermitteln erneut zustehen. Die Bruttobeträge seien jeweils um die Umsatzsteuern bereinigt und die bezahlte Umsatzsteuer ausgeschieden worden. Die Rechtsmeinung der Betriebsprüfung der Unmöglichkeit eines Überganges auf die Nettomethode sei gesetzlich nicht gedeckt. Es handle sich dabei um keinen Wechsel der…
…den Prüfern auch hinlänglich bekannt, da diese anlässlich der Übergabe auch eine Umsatzsteuersonderprüfung beim übernehmenden Sohn durchgeführt hätten. Der Beschwerdeführer führe seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb noch bis zur bevorstehenden Pensionierung in 2 bis 3 Jahren in äußerst geringem Umfang weiter. Dies sei ebenso aktenkundig…
…nichtbuchführende Land- und Forstwirte sowie später die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnungen auch nicht zu dieser Frage. Auch in der österreichischen verfahrensrechtlichen Lehre wird, soweit ersichtlich, an keiner Stelle die Auffassung vertreten, bei Übergang eines infolge Überschreitens der Einheitswertgrenze buchführungspflichtigen Betriebes sei der Übernehmer sofort …
…pauschal alle Verpflichtungen des bisherigen Bewirtschafters (daher auch die Milchlieferpflichten). Der Übergang von Berechtigungen auf den Pächter ist dagegen nur für Mutterkuh- bzw. Mutterschafquoten vorgesehen. Zur Übertragung der Milchreferenzmenge sieht das Formblatt keine Eintragung vor. Anzugeben ist lediglich die Referenzmenge einer allfällig aufgelösten Altpacht (sodass…
…53.187 S gelangte. Mit Vorhalt vom 22. Mai 2000 ersuchte das Finanzamt Mistelbach H. W.-H. um Bekanntgabe des Übergangsgewinns oder -verlusts infolge Übergang von der Teil- zur Vollpauschalierung mit 1. Oktober 1999. Hierauf teilte H. W.-H. dem Finanzamt mit Schreiben vom 20…
…0.-festzusetzen. Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 1986 führte die Bw aus, dass die Vorsteuerberichtigung nicht gerechtfertigt gewesen sei, weil der Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittsbesteuerung keine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 10 UStG darstelle. Das…