… 75 sinngemäß für einen Übergang der sachlichen Zuständigkeit auf ein anderes Finanzamt. Wenn die Bw. behauptet, das Finanzamt Feldkirch wäre die für die Bescheiderlassung an die Bw. als Rechtsnachfolgerin der Rechtsvorgängerin sachlich und örtlich zuständig gewesen und das FAG sei weder sachlich noch örtlich zuständig…
…Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben wurde, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung in der zurückverwiesenen Gesellschaftsteuersache auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Mit Schreiben vom 21. August 2007 wurde dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) aufgetragen, innerhalb von drei…
…Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und auf Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates wurde zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Der Entscheidung wurde der oben dargestellte, sich aus den Vorbringen der Bw. bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen und den von diesen vorgelegten Urkunden, den Erledigungen des FAG lt…
…Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und auf Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates wurde zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Der Entscheidung wurde der oben dargestellte, sich aus den Vorbringen der Bw. bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen und den von diesen vorgelegten Urkunden, den Erledigungen des FAG lt…
…zur Regierungsvorlage zum FAG 2008, finden sich im besonderen Teil zu Art 7 Z 12 (§§ 42, 45, 46 FLAG 1967) und 13 (§ 55 FLAG 1967) folgende Ausführungen: "Die Streichung der Ausnahmebestimmung über die Befreiung der Selbstträger von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages sowie der korrespondierenden Bestimmung…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…11 FLAG 1967 regelt das Inkrafttreten der durch das FAG 2008 geänderten Bestimmungen des FLAG 1967 folgendermaßen: Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007 neu gefasster, geänderter, eingefügter oder entfallener Bestimmungen sowie zum Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes a) Die…
…bestimmt beim Wechsel der örtlichen Anknüpfung von einem Finanzamt zu einem anderen Finanzamt - sofern es sich nicht um den Anwendungsbereich des § 75 BAO handelt (vgl Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, Anm 6 zu § 73) - der § 73 BAO den Übergang der örtlichen Zuständigkeit bzw dessen…
…Mangel der Rangordnungsbeschlüsse oder der Übergabe entgegensteht und ob mit dem Bewirken aus gesellschaftsrechtlicher Sicht eine Leistung auch aus gesellschaftsteuerrechtlicher Sicht bewirkt wird. Der Gesellschaftsteuer nach § 2 Z 1 KVG unterliegt daher nur die vom Bw. vor Eintragung ins Firmenbuch geleistete Bareinlage in Höhe von…
…von € 0,00 als nicht richtig erweist, und es sich dabei um eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO handelt, konnte das FAG sowohl auf Grund der Bestimmung des 201 Abs 2 Z 1 BAO wie auch auf Grund der…
…von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Vom Übergang der Zuständigkeit ist der Abgabepflichtige in Kenntnis zu setzen; eine solche Verständigung ist in Lohnsteuerangelegenheiten gegenüber dem Arbeitnehmer nur erforderlich, wenn ein über sein Anbringen durchzuführendes oder gegen ihn gerichtetes Lohnsteuerverfahren beim Übergang der Zuständigkeit…
…ab dem sich der Asylwerber sechzig Kalendermonate in Österreich aufhält. In Ihrem Fall wurde festgestellt, dass die Berufungen gegen die abweisenden Entscheidungen des Bundesasylamtes vom Februar bzw. März 2003 ... zurückgezogen wurden, damit wurden die Abweisungsbescheide ... von Ihnen unwiderruflich anerkannt und rechtskräftig. Daher endet die Beurteilung…
…des Antrages des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung einer von der Versicherung zu Unrecht auf Rechnung des Versicherungsnehmers an das Finanzamt entrichteten Versicherungssteuer. Gemäß § 52 BAO sind unbeschadet anderer gesetzlicher Anordnungen für die sachliche Zuständigkeit und für den Amtsbereich der Abgabenbehörden des Bundes die Vorschriften des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes…