…€ 2.295,23 | Änderungen Bemessungsgrundlage gesamt | € 2.326,33 Vom Verlustvortrag wurde daher insgesamt ein Mehrbetrag in Höhe von 2.326,33 € in den Vorjahren verbraucht. Daraus resultiert eine Änderung der Körperschaftsteuer gegenüber dem Finanzamt in folgender Höhe: | 34…
…Vereinbarungssache" sei, ist nach wie vor unverändert. Aufgrund des nun schon seit 1992 andauernden Rechtsstreits in Bezug auf die Frage nach dem Leistungsaustausch, ist es am Bw gelegen, Änderungen in der Sachlage, die eine zu den Vorjahren andere rechtliche Beurteilung möglich erscheinen lassen könnte, von…
…erblicke nunmehr die Bw. einen Befangenheitsgrund für den Referenten im Sinne des § 76 Abs 1 lit. c BAO und gehe davon aus, dass aufgrund dieser Befangenheit, eine Berufungsentscheidung mit dem Referenten als Senatsmitglied in einem rechtswidrigen Verfahren zustande komme. Mit der Darstellung des Referenten werde…
…sodass auch keine Kompromisslösung zwischen der Bw. und den beteiligungsübernehmenden Gesellschaften realistisch sei. Im Februar 2007 habe das Finanzamt tatsächlich die in Aussicht gestellten nachträglichen Abänderungen zu Ungunsten der Bw. umgesetzt und die Verböserungsbescheide unter verschiedenen verfahrensrechtlichen Titeln erlassen. c. Rechtliche Würdigung: (1) Maßgabe des…
…wann Mischnutzungen vorlagen, wurden ebenso wenig gestellt wie Fragen zur genaueren Darstellung in Bezug auf Änderungen in Art und Umfang der Nutzung von Räumen im Zusammenhang mit der Betriebsentwicklung. Auch im folgenden Verfahren, insbesondere im Anschluss an die Kassation durch den Unabhängigen Finanzsenat, wurden ebenfalls…
…Zur Begründung wurde ausgeführt: Bereits mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Jänner 2007 betreffend den Einkommensteuerbescheid für 2005 sei hinsichtlich der beantragten Änderungen in Bezug auf Familienheimfahrten, doppelter Haushaltsführung und Alleinverdienerabsetzbetrag auf die Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 hingewiesen worden. Außerdem sei…
…betreffend die Arbeitnehmerveranlagung 1998. In dieser wurde ausgeführt, dass unbestritten nur eine Einkunftsquelle, nämlich die Tätigkeit als Waldaufseher, die Aufwendungen für das Arbeitszimmer bedinge und der Mittelpunkt dieser Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer gelegen wäre. Andernfalls wären in den Vorjahren auch die pauschalierten Kosten für Forstarbeiter…
…wurde im Verfahren nicht behauptet und ergibt sich auch aus der Aktenlage nicht. Aber auch wenn man dies anders betrachten und einen Betrieb zum Zeitpunkt der Verschmelzung noch als vorhanden ansehen wollte, wäre jedenfalls die Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben. In den Akten liegt die folgende…
…in den Vorjahren entsprach das Finanzamt dem Begehren des Bw nicht. Begründend verwies es unter anderem auf eine mit dem Bw bzw seinem Vertreter aufgenommene Niederschrift. Die Niederschrift erliegt allerdings nicht im Akt, weshalb dem UFS ihr Inhalt verborgen bleibt. Der Bw erhob Berufung. In…
…Auch in den Vorjahren seien aus dieser Tätigkeit nur Verluste erzielt worden. Bei Ausübung der Tätigkeit als Aushilfspfarrer stehe nicht das Gewinnstreben, sondern die Berufung als Priester im Vordergrund. Die Tätigkeit werde nicht aus erwerbswirtschaftlichen Gründen, sondern aus einer in der Lebensführung begründeten "Berufung" auch…
…vor allem aufgelistet: Erweiterung der Öffnungszeiten von 15 1/2 auf 25 Stunden; Einschaltungen im Herold Telefonbuch mit mehr Zeilen als in den Vorjahren; gelegentliche Werbeeinschaltungen bei Veranstaltungen und Werbung in Schulen; Aktionswochen /Abverkäufe; neuer Anstrich; Änderung des Sortiments. Wobei aber darauf Bedacht genommen wurde…
…betragsmäßige Änderungen gegenüber den Abgabenerklärungen ergeben. Für das Gebäude in der M.-Gasse war es zur Nachversteuerung eines freiwillig vorzeitig aufgelösten Betrages in Höhe von 251.337,21 S gekommen. Beim Haus in der C.-Straße waren die gesamten steuerfreien Beträge der Vorjahre mit den…
…den Grundsatz der Amtswegigkeit und den dem rechtsstaatlichen Prinzip entspringenden Grundsatz des Rechts auf Parteiengehör. Aufgrund des nun schon seit 1992 andauernden Rechtsstreits in Bezug auf die Frage nach dem Leistungsaustausch, ist es am Bw gelegen, Änderungen in der Sachlage, die eine zu den Vorjahren…
…gesehen geht der Betrag mit Gutschrift in die Sphäre des Steuerpflichtigen über. Laut Aktenlage haben der Bw und seine Gattin die Versorgungsrente des Erich H. monatlich per Überweisungsauftrag erhalten. Die Rentenzahlungen des Erich H. sind damit wie den Vorjahren den Rentenempfängern (Bw und seiner Gattin…
…ist daher davon auszugehen, dass die Preise in den Vorjahren richtigerweise höher anzusetzen wären. Bezüglich Summe m² des Gebäudes: Der BP wurde ein Bestandsplan vorgelegt, und aus diesem wurde die m²-Anzahl ermittelt. Wenn dieser Plan aufgrund irgendwelcher nachträglicher Änderungen etc. nicht der tatsächlichen m²…
…den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Betriebsausgaben sind im Zeitpunkt des Geldflusses zu erfassen. Daher ist auch für diesen Zeitpunkt der Nachweis zu erbringen. (Siehe auch UFS vom 19.3.2012, RV/0147-W/11, keine Fahrtenbücher und Vorbringen "in den Vorjahren…
…die Bescheidbegründung des Vorjahres Berücksichtigung finden sollten. Des Weiteren wurde um zahlenmäßige Darstellung der Positionen Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Reisekosten, sonstige Werbungskosten, Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen ersucht. Mit Eingabe vom 13. Juni 2006 teilte der Bw. mit, dass die Pendlerpauschale wie in den vergangenen Jahren…
…sind. Diesbezüglich würde darauf hingewiesen, dass die berufliche Tätigkeit des Bw. gegenüber den Vorjahren unverändert geblieben sei, und es daher auch keine Änderungen in der Nutzung des beruflich genutzten Kraftfahrzeuges gegeben habe. Weiters gebe es ein zweites Fahrzeug im Familienverband, das ausschließlich privat genutzt und…
…der Dienstnehmerin nach der Änderungskündigung um mehr als 30% vermindert habe. Demgegenüber komme die Darstellung im Prüfungsbericht deswegen zu anderen prozentuellen Ergebnissen, weil sie die in den Vorjahren geleisteten erheblichen Mehrarbeitsentlohnungen ausgeklammert und die bezogenen Entgelte willkürlich auf die übrigen Bezugsteile (Grundgehalt, Zulagen, sonstige Bezüge…
…in den Vorjahren seien es viel weniger gewesen. Auch seien weder Wochenenden noch Feiertage noch Urlaube und Krankenstände sowie weitere Umstände, an denen das Lokal geschlossen war, berücksichtigt worden. Um die Stichhaltigkeit dieses Vorbringens zu untermauern wurde ein weiters Gutachten in Aussicht gestellt. In der…