…dass in der Änderung der Verwaltungspraxis kein Wiederaufnahmegrund zu erblicken sei. Diese "Tatsache" sei daher auch für das an Erlässe gebundene Finanzamt unbeachtlich gewesen. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang zudem darauf, dass mangels Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes auch keine Wiederaufnahme von Amts wegen möglich gewesen sei…
…vom 19. Mai 2010 über das Ergebnis der Außenprüfung dargestellten, unbestrittenen Gewinnänderungen korrigiert. Gegen die auf Basis dieser Prüfungsfeststellungen erlassenen Wiederaufnahmebescheide hinsichtlich Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2006 bis 2008 sowie gegen die Sachbescheide hat die Bw. mit nachstehender…
…einer Änderung der Prämiengewährung führe, erhebliche Bedenken anzumelden. Das BMF definiere in Punkt 2 des Erlasses GZ. BMF-010103/0083-VI/2006 vom 29.11.2006 was kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO sei: Rückwirkende Änderungen von Abgabenvorschriften, Änderungen oder erstmaliges Ergehen von…
…hinsichtlich der Bestimmung von Begünstigten. Sie wiesen die gleiche Rechtsqualität wie die Statuten selbst auf. Der Stiftungsrat habe die Kompetenz der Erlassung, Änderung und/oder Ergänzung der Beistatuten. In Übereinstimmung mit dem Reglement zur "Rubrik1" vom 17.10.1989 bedürfe die Änderung und/oder Ergänzung…
…Ereignisse von abgabenrechtlicher Relevanz, wenn diese nach Bescheiderlassung eingetreten seien. Das rückwirkende Ereignis wirke in die Vergangenheit. Rückwirkende Ereignisse seien ausnahmslos sachverhaltsändernde Geschehnisse. Änderungen der Rechtsprechung bzw. ihr erstmaliges Ergehen sowie die Änderung von BMF-Erlässen bzw. die erstmalige Äußerung von Rechtsauslegungen in BMF-Erlässen…
…entnehmende Sachverhalt mit den daraus resultierenden Änderungen in der Berufungsentscheidung zur Kenntnis gebracht. Die Bw. hat dazu keine Stellungnahme abgegeben bzw. Einwendungen erhoben. 2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Zu den wechselseitigen Wirkungen in Zusammenhang mit der Erlassung und Änderung von Feststellungs- und abgeleiteten Bescheiden…
…504 km (!) ergeben, zum anderen der der Berufung beigelegte "Auszug km-Stände" weder nachvollziehbar ist noch irgendwelche schlüssigen Beweismittel beigebracht wurden, Der Abg.pfl. hat im Zeitraum 1996 bis 1999 seinen Fuhrpark von durchschnittlich 10,92 auf 28,08 Kfz aufgestockt, diesen somit nahezu verdreifacht (!)…
…2.000,00 4. Antragsmäßige Fortschreibung Fortschreibung bedeutet Ersetzung eines Einheitswertbescheides durch einen anderen Einheitswertbescheid, also die Ersetzung eines Feststellungsbescheides durch einen anderen Feststellungsbescheid. Nach § 193 Abs. 2 BAO wird ein Fortschreibungsbescheid "auf Antrag, erforderlichenfalls auch von Amts wegen erlassen". Der auf einen bestimmten Fortschreibungszeitpunkt…
…oder an den von der Änderung betroffenen Teil des Bauplatzes oder des bebauten Grundstückes angrenzenden Grundflächen ... abzutreten sind. Die abzutretenden Grundflächen sind nach Abs. 2 des § 16 gleichzeitig mit der grundbücherlichen Durchführung der Teilung in das Eigentum der Gemeinde zu übertragen. Die Erlassung des Bescheides…
…worden, nicht wissend, dass es sich um eine endgültige Entscheidung gehandelt hätte, weshalb er wartend auf ein endgültiges Urteil die Einspruchsfrist versäumt hätte. Auch die Änderung von M-GmbH auf seinen Namen wäre für den Bw. unverständlich, letztendlich auch der Bescheid vom 29. April 2004…
…zu Änderungen von bilanziellen Wertansätzen gekommen wäre, wären diese (aufgrund der stattgebenden Berufungsentscheidung vom 14.1.2011) nie "rechtskräftig" geworden. Schließlich sollten die angefochtenen Abänderungsbescheide für 2003 und 2004 dazu dienen, die in den Jahren 2003 und 2004 erzielten Gewinne aus den Finanzgeschäften zu erfassen…
…eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung bewirkt. Überdies ist festzustellen, dass - wie bereits angemerkt wurde - die erste Prognose - anders als die Prüferin meint - keine Kalenderjahrangaben enthält. Die Prüferin hat nicht begründet, weshalb sie davon ausgeht, dass die in der ersten Prognose ausgewiesenen Tilgungen von jeweils 40…
…eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung bewirkt. Überdies ist festzustellen, dass - wie bereits angemerkt wurde - die erste Prognose - anders als die Prüferin meint - keine Kalenderjahrangaben enthält. Die Prüferin hat nicht begründet, weshalb sie davon ausgeht, dass die in der ersten Prognose ausgewiesenen Tilgungen von jeweils 40…
…amtswegige Wiederaufnahme nach Abs. 4 leg. cit. begehrt. Eine Anregung auf Wiederaufnahme von Amts wegen unterliegt jedoch nicht der Entscheidungspflicht (VwGH vom 24.1.1996, 95/13/0279), weshalb Entscheidungspflicht ausschließlich zu dem in eventu gestellten Antrag gemäß § 293b BAO gegeben wäre. Wien, am 6.…
…werden." Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist diese Gesetzesbestimmung nur anwendbar, wenn eine Änderung der Judikatur bzw. allgemeiner Weisungen vorliegt. Im gegenständlichen Falle war im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides zu dem von der Bw. behaupteten Sachverhalt der vorzeitigen Fünfzehntelabsetzung bei Veräußerungsvorgängen keine Judikatur der…
…vor. Am 19.11.2008 erließ das Finanzamt Villach dann oben zitierte geänderte Bescheide für die Jahre 2004 bis 2006 und veranlagte das Jahr 2007 ohne Berücksichtigung der Einkünfte und Umsätze aus Vermietung und Verpachtung. Voraussetzung für die Änderung von rechtskräftig veranlagten Bescheiden ist gem…
…bis zum Widerruf der Zustimmung keine Änderung ein (Jakom/Laudacher EStG, 2009, § 2 Tz 180). Für die Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) bleibt insoweit kein Raum. Auch handelt es sich in einer derartigen Konstellation nicht um einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…
…seine Verwaltungspraxis geändert. Die Änderung der Verwaltungspraxis stellt jedoch - wie obenstehend ausgeführt - keinen Wiederaufnahmegrund dar, weshalb diese "Tatsache" auch für das an Erlässe gebundene Finanzamt unbeachtlich ist. Aber selbst wenn die Änderung der Verwaltungspraxis für die Abgabenbehörde erster Instanz von Bedeutung wäre, wäre der Berufung…
…Nr 111/201, sind vorbehaltlich der Genehmigung durch die europäische Kommission auf Vergütungsanträge anzuwenden, (...).' Sollte die Änderung von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden, 'so bleibt die bisherige Rechtslage unverändert und es haben sowohl Produktionsbetriebe als auch Dienstleistungsbetriebe Anspruch auf eine Energievergütung' (vgl. EB RV…
…den vom FA zitierten oa. Erlass und (auch) seine Änderung durch den Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 (vgl. BBi 2011 Heft 2, 3). Die Beurteilung einer offensichtlichen Unrichtigkeit iSd § 293b BAO kann somit nicht auf Grundlage von Erlässen erfolgen. Betreffend der Literaturstelle Doralt, aaO…