…dass sich hinsichtlich der Zurechnung für den Berufungswerber insofern nichts geändert hat, als die Eigentumsverhältnisse unverändert aus dem letzten Einheitswertbescheid vom 7. 1. 2002 übernommen worden sind. Da also einerseits hinsichtlich der Zurechnung keine Änderung eingetreten ist und andererseits hinsichtlich des Bw keine Bescheidqualität gegeben…
…Nr. 4 u.a. wurde der RÖ - He - Roßauer Lände 1, 1090 Wien, zugerechnet. Begründend wurde ausgeführt, dass die Fortschreibung wegen der Änderung der steuerlichen Zurechnung (Änderung der Eigentumsverhältnisse) erforderlich gewesen sei. Gegen diesen Bescheid erhob das BM am 4. Oktober 2005 Berufung. Im Einzelnen…
…dass sich hinsichtlich der Zurechnung für die Berufungswerberin insofern nichts geändert hat, als die Eigentumsverhältnisse unverändert aus dem letzten Einheitswertbescheid vom 7. 1. 2002 übernommen worden sind. Da also einerseits hinsichtlich der Zurechnung keine Änderung eingetreten ist und andererseits hinsichtlich der Bw keine Bescheidqualität gegeben…
…Bescheid ersatzlos aufzuheben. In der Folge legte das Finanzamt die Berufung zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 21 Abs. 4 Bewertungsgesetz (BewG) lautet: "Allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) sind die Verhältnisse bei Beginn…
…auf die Judikatur des VwGH). Der Spruch des in Berufung gezogenen Bescheides erschöpft sich wesensmäßig in der Änderung der Zurechnung der oben umschriebenen Liegenschaft an den bisherigen Miteigentümer zur Hälfte als nunmehrigen Alleineigentümer. Die streitgegenständliche Berufung richtet sich jedoch nicht gegen die Zurechnung zum Steuersubjekt…
…ausgeführt, dass die Feststellungen wegen Änderung in der steuerlichen Zurechnung (Änderung der Eigentumsverhältnisse) erforderlich waren. Gegen diese Einheitswertbescheide zum 1. Jänner 2005 vom 26. März 2007 erhoben die Abgabepflichtigen mit Eingabe vom 11. Juni 2007 Berufung und wandten sich gegen die Zurechnungsfortschreibungen zum Stichtag 1…
…31. Dezember 2009, erfolgte keine Stellungnahme seitens der Berufungswerber. Über die Berufung wurde erwogen: Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid wurde eine Fortschreibung auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) gemäß §21 Abs.4 BewG durchgeführt. Dem Finanzamt ist in seiner Begründung zu folgen…
…gegen die Zurechnung dieser Kalkulationsdifferenzen zum Gewinn. Unbestritten bleibt die Tatsache, dass wie in den vergangenen Jahren eine Kalkulationsdifferenz bestehe. Eine festgestellte Kalkulationsdifferenz sei aber nicht ex lege dem Gewinn zuzurechnen. Wird diese Kalkulationsdifferenz dem Gewinn zugerechnet, so würde dies bedeuten, dass der Pflichtige in…
…Feststellung über die steuerliche Zurechnung, nicht aber die aus dem bisherigen Bescheid übernommene Feststellung über den Wert und die Art des neu zugerechneten Bewertungsgegenstandes bekämpft werden. Damit ist bereits das Schiksal der Berufung entschieden. Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Wertes nur…
…hinsichtlich der Art und des Wertes des Bewertungsgegenstandes, oder dass ein Wertfortschreibungsbescheid nicht hinsichtlich der Art des Bewertungsgegenstandes anfechtbar ist (Ritz, BAO Kommentar³, § 193, Rz 8 mit Verweisen auf die Judikatur des VwGH). Mit dem angefochtenen Bescheid wurde lediglich die Änderung der Zurechnung der obigen…
…eine hinreichend deutliche Bescheidbegründung, wie es zur Erhöhung gekommen sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 18. August 2010 führt das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass bei Zurechnungsfortschreibungen (Eigentumswechsel) der Spruch sich in der Zuordnung des Steuergegenstandes zu einem anderen Steuersubjekt erschöpfe. Die übrigen Elemente wie…
…wesentlich kleinere Grundstück Nr. z. Der Zurechnungszeitpunkt sei gleichfalls unrichtig. Die Realteilung sei mit Vertrag vom 6. März 2007 samt Nachtrag vom 24. April 2007 erfolgt. Die Änderung der Zurechnung habe daher nicht zum 1.1.2007, sondern erst zum 1.1.2008 zu erfolgen…
…Bescheid, mit welchem der Grundbesitz ab 1. Jänner 2002 Herrn DI zu einem Anteil von ½, HHundFH jeweils zu einem Anteil von ¼ zugerechnet wurde. Begründet war der Bescheid damit, dass die Fortschreibung wegen der Änderung der steuerlichen Zurechnung (Änderung der Eigentumsverhältnisse) erforderlich war. Gleichzeitig…
…Zurechnung der eingangs angeführten Liegenschaft an einen anderen Eigentümer (Bw.) als nach dem früher maßgeblichen Einheitswertbescheid. Die vorliegende Berufung richtet sich nicht gegen die Zurechnung an den Bw., sondern ausschließlich gegen den Wert des Grundbesitzes. Den diesbezüglichen Argumenten kann aber im Verfahren betreffend die Zurechnung…
…wer die Entscheidungen hinsichtlich der Verwaltung und insbesondere Veranlagung des Stiftungsvermögens trifft und wer somit über das Stiftungsvermögen disponiert. Auch die Stiftungsrichtlinien stellen fest, dass ein faktisch ungehinderter Zugriff auf das Stiftungsvermögen und seine Erträge zu einer Zurechnung von Stiftungseinkünften zu anderen Personen führen kann…
…dass der Berufungswerber zur Gänze Eigentümer dieser Grundstücke ist. Mit diesem Bescheid wurden die Grundstücke entsprechend dem Grundbuchsstand zur Gänze dem Berufungswerber zugerechnet. Auch wenn die Begründung im Bescheid - dass die Feststellung wegen der Änderung in der steuerlichen Zurechnung (Änderung der Eigentumsverhältnisse) erforderlich war - vielleicht…
…841 ff). Im anderen Falle würde die Zulassung einer juristischen Person als Aufsichtsrat zu einer Art Entsendungsrecht der juristischen Person führen, als Folge dessen die Person des Aufsichtrates letztlich für jede Aufsichtshandlung durch die juristische Person frei wählbar wäre. Solcherart wäre jedoch die Wahl des…
…Einkünfte offen. Zum anderen ist die Schätzung, die einnahmenseitig nur von den vom Bw. ausgestellten Ausgangsrechnungen und den korrespondierenden Gutschriften auf dem Bankkonto des Bw. ausgeht sowie ausgabenseitig Vorsteuern bzw. Aufwendungen im Schätzungswege berücksichtigt, schlüssig. Was die Zurechnung der Gelder, die sich der Bw. durch…
…das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Nachdem das Bauvorhaben im Jahr 2007 abgeschlossen worden ist, hat das Finanzamt zum nächstfolgenden ersten Jänner folgerichtig eine Art- und Zurechnungsfortschreibung vorgenommen. Die Artfortschreibung inkludierte auf Grund des Ausbaues auch eine Werterhöhung in erheblichem Ausmaß. Da der Schenkungsvorgang am…
…Die Begründung, dass die unter Punkt VI. des Übergabsvertrages vereinbarte Betriebsführung nichts an der Zurechnung der Einkünfte ändern würde, sei für den Bw. nicht nachvollziehbar. Der weiteren Ausführung, nur ein im Außenverhältnis wirksamer dinglicher oder obligatorischer Titel bewirke eine geänderte Einkommenszurechnung, könne beigepflichtet werden. Allerdings…