…ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein kein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde (oder derselben Behörde in einem anderen Verfahren) ist. Eine Vorfrage…
…liegen soll. Auch diese Aussagen bzw. Beweismittel waren zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aussetzung der Einhebung am 23. März 2005 bekannt und können nicht im Nachhinein als Begründung für eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse verwendet werden. Da jedoch nachträgliche Änderungen der Rechtsauffassung keine auf §…
…sodass sich die Werbungskosten um ATS 630,-- erhöhen. 3. Zusammenfassung Auf Grund der vorstehenden Ausführungen sind betragsmäßig folgende Werbungskosten anzusetzen: | | ATS | Werbungskosten/angefochtener Bescheid | 60.796,-- 1.800,-- | Änderungen durch Berufungsentscheidung | -1.800,-- + 630,-- | Werbungskosten/Berufungsentscheidung |…
…BAO zum Tragen komme, schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf eine "allgemeine Weisung des BMF" stütze. Das BMF habe schließlich in den EStR 2000 die gegenüber den EStR 1984 und den KESt-Richtlinien völlig geänderte Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische…
…dass auch das Unternehmerrisiko ein wesentlicher Bestandteil der Frage sei, ob DB- und DZ-Pflicht bestünde oder nicht, habe die Berufungswerberin bis zur Veröffentlichung des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10.11.2004, 2003/13/0018, mit dem die bisherige Rechtsauffassung komplett widerrufen worden sei…
…dem Schrifttum nicht möglich sei, zwischen einer nicht schutzwürdigen, aber publizierten Rechtsauffassung des BMF und einer schutzwürdigen, aber nicht publizierten allgemeinen Weisung im Sinne des § 307 Abs. 2 BAO zu unterscheiden, könne dies der Steuerpflichtige auch nicht. Gerade die Neufassung des § 117 BAO schütze neben…
…und 1997 nicht festgestellt. Für die Jahre 1996 und 1997 erließ das Finanzamt zu den Einkommensteuerbescheiden Änderungen gem. § 295(1) BAO . Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden auf Grund der Feststellungen im einheitlichen und gesonderten Verfahren im Jahr 1996 mit S 62.474,- und im Jahr…
…dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als die Hälfte ihrer Nutzungsdauer im Wege der Afa abgesetzt werden müssten, stelle das vorzeitige Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar, das somit zu einer Änderung der Prämiengewährung wie in den Bescheiden vom 31…
…für die Gesellschafter der ehemaligen Mitunternehmerschaft mit Schriftsatz vom 2.8.2010 gegen den Zurückweisungsbescheid vom 30.6.2010 form- und fristgerecht Berufung. Auf die umfangreichen Ausführungen dieser Berufung wird verwiesen. Die Bw. legten u.a. ausführlich ihrer Rechtsauffassung zur Rechtsform der gegenständlichen Mitunternehmerschaft und…
…Berichtigung dürfen daher keinesfalls nachträgliche Änderungen im Inhalt, der Rechtsauffassung und Sachverhaltsannahme eines Bescheides vorgenommen werden (vgl. UFSI 03.03.2005, RV/0292-I/04). Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind…
…2) An der Rechtsauffassung, wonach ein "Ruhen" vorliegt, kann auch der vom Bw. abgeschlossene Dienstvertrag vom 13. November 2000 nichts ändern, der die übliche Klausel enthält, dass Nebenbetätigungen der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen. Wenn die BP nunmehr ausschließlich auf diesen Umstand den Wegfall der Unternehmereigenschaft…
…Z 2 (Mitunternehmeranteil) UmgrStG), in anderen Bestimmungen (wie etwa dem § 4 Z 1 lit b UmgrStG) hingegen seine Nennung neben dem Betrieb und dem Teilbetrieb überhaupt nicht erfolgt. Der Gesetzgeber ist also im Bereich des UmgrStG nicht einheitlich vorgegangen. Vielmehr hat er für jede Regelung…
…Äußerung übermittelt. Mit Schreiben vom 29.8.2012 äußerte sich das Finanzamt sinngemäß wie folgt zum Schriftsatz des Bw vom 7.8.2012: Die einen Zeitraum von 20 Jahren abdeckende Prognoserechnung des Finanzamtes sei nunmehr, also im fortgesetzten Verfahren erstellt worden, um die Qualifikation der…
…UmGrStG in die neu errichtete MagROKG umgewandelt worden sei. Im Lichte der vom Unabhängigen Finanzsenat- in Ansehung der vorzitierten Rechtslage- oben dargetanen Rechtsauffassung deutet bereits dieser mit der zuständigen Finanzbehörde geführte Schriftverkehr jedenfalls und unmissverständlich darauf hin, dass die in Rede stehende Kommanditgesellschaft bereits vor…
…anzunehmen, dass die Kunden dann eben mit einer anderen Bank kontrahierten. Da die Banken eben auch dem Markt ausgesetzt seien, wäre es völlig unverhältnismäßig, von ihnen zu erwarten, "päpstlicher als der Papst" zu agieren und gegenüber dem Kunden die Anwendung einer Rechtsauffassung zu verweigern, die…
…eine Rechtsauffassung vertrete, die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewegt. Die Abgabenbehörde habe eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen sei. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der zur…
…BAO zum Tragen kommt: Schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten…
…BAO zum Tragen kommt: Schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten…
…BAO zum Tragen kommt: Schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten…
…eine Rechtsauffassung vertrete, die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewege. Die Abgabenbehörde habe dann eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen sei. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der…