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UFSS RV/0040-S/03Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…Berufung führte der Berufungswerber aus, dass laut Mietverträgen sich die C GmbH verpflichtet, eingehende Zahlungen zuerst zur Abdeckung allfälliger Umsatzsteuerforderungen zu verwenden. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab, da bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 eine…

UFSW RV/0368-W/03Berichtigung nach § 16 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2006Teil 1/2

…Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG. Dass Vertreter bestimmter gemeinnütziger Bauvereinigungen, ..., die Wohnrechtsnovelle 2000 zum Anlass genommen haben, diese Gesetzesänderung als Änderung der Verhältnisse anzusehen und daraufhin eine Umsatzkorrektur vorgenommen haben, war uns weder bekannt, noch entspricht dies unserer Rechtsauffassung. Es wurden auch keine Rechnungskorrekturen seitens der…

UFSW RV/0368-W/03Berichtigung nach § 16 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2006Teil 2/2

…pro rata temporis gemäß der Abschreibung erfolgt, sei auch die Rückzahlung des noch nicht abgeschriebenen Betrages umsatzsteuerlich neutral. Die Rückzahlung des Betrages führe insbesondere zu keiner Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG. Neben dem Anspruch auf Rückzahlung des nicht abgeschriebenen Finanzierungsbeitrages sei dem Mieter gem…

UFSL RV/0046-L/07Entgeltminderung auch ohne Rechnungsberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2010

…nicht zugestellt worden war, anerkannte der Prüfer diese Vorsteuer nicht. Tatsächlich liegt eine Entgeltsminderung vor. Nach § 11 Abs. 13 UStG 1994 führt eine Entgeltsminderung auch ohne Rechnungsberichtigung und somit auch ohne jede Belegserteilung zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG 1994. Nach Ansicht des…

UFSL RV/0053-L/05Zeitpunkt für die insolvenzrechtliche Beurteilung des Rückforderungsanspruches auf Grund einer Umsatzsteuerberichtigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2005

…vermögensrechtlichen Anspruch aus dem Titel der Vorsteuer um einen bedingten Anspruch handle. Gleiches gilt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch für die Berichtigung der Umsatzsteuer gem. § 16 UStG. Im Fall der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage ist daher für die aus der Berichtigung entstehende sonstige Gutschrift…

UFSG RV/0359-G/081. Causa societatis gutgeschriebene bzw. nachgelassene Mieten indizieren verdeckte Ausschüttungen. 2. Die Umsatzsteuer ist Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. 3. Der Eigenverbrauch bemisst sich nach den ermittelten Selbstkosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2013Teil 2/2

…UStG 4 , § 16, Tz 12). Bei der Sollbesteuerung liegt eine Änderung der Bemessungsgrundlage nicht nur dann vor, wenn das tatsächlich entrichtete Entgelt - aus welchem Grund immer - nicht mit dem vereinbarten bzw. angezahlten Entgelt übereinstimmt, sondern auch dann, wenn sich das vereinbarte Entgelt nach Entstehen der…

UFSI RV/0241-I/07Umsatzsteuerschuld gem. § 11 Abs. 14 UStG 1994 bei Vorliegen einer Scheinrechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…wollte, dass der "Rechnung Inventar R" vom 3. Mai 2004 tatsächlich eine entsprechende Lieferung zugrunde gelegen wäre. § 16 UStG 1994 ("Änderung der Bemessungsgrundlage") erfasst nämlich auch jene Fälle, in denen das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist (§ 16 Abs. 3…

UFSW RV/3321-W/02Keine Änderung der Besteuerungsart, Ausgleichsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2003

…und vereinnahmten Entgelt nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage (vgl. Ruppe, a.a.O., § 16 Tz 21). Die aufgrund des Vergleiches zufließenden Entgelte (Entgeltsteile) führen daher im Rahmen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nicht zu einer Umsatzsteuerberichtigung nach § 16 Absatz 3 Z 1 UStG 1994…

UFSW RV/3598-W/071. Wiederaufnahme des Verfahrens bei Kenntnis des Außenprüfers vom Sachverhalt vor Erlassung des Erstbescheids? 2. Berichtigung der Vorsteuer bei späterem Wegfall des Rentenstammrechtes?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.05.2011

…SC, kommt es zum Erlöschen der am 16.12.1999 zwischen den Vertragspartnern, betreffend der Übergabe eines Malereibetriebes abgeschlossenen Kaufpreisrentenvereinbarung. Aufgrund des Wegfalls dieser Rentenverpflichtung und der damit verbundenen Änderung der Bemessungsgrundlage zum Zeitpunkt des Rentenverzichts, ist eine Vorsteuerberichtigung gem. § 16 Abs. 1 UStG vorzunehmen…

UFSI RV/0731-I/06Vorsteuerberichtigung wegen Zahlungsunfähigkeit des Berufungswerbers (Uneinbringlichkeit der Forderungen durch die Gläubiger)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…Kann der leistende Unternehmer das Entgelt als uneinbringlich betrachten, so steht dies einer Änderung der Bemessungsgrundlage gleich; es ist so vorzugehen, als hätte der Abnehmer tatsächlich entsprechend weniger bzw. nichts entrichtet (Ruppe, UStG³, § 16 Tz 74). Im Falle der Uneinbringlichkeit darf einerseits der Gläubiger seine…

UFSL RV/0379-L/03Vorsteuerberichtigung bei unternehmensfremder Nutzung von zur Vermietung bestimmten Büroräumlichkeiten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.06.2008

…der erstmaligen Verwendung und vor Ablauf des Berichtigungszeitraumes) vorübergehend einer unternehmensfremden Verwendung zugeführt. In Bezug auf die Privatnutzung liegt somit ein gemäß § 1 Abs 1 Z 2 lit a iVm § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 unecht steuerfreier Eigenverbrauch vor, was zu einer Änderung…

UFSW RV/0496-W/02Leistungserbringung frühestens im Zeitpunkt der Rechnungslegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2004

…Da Berichtigungen der Bemessungsgrundlage in jenem Zeitraum vorzunehmen seien, in dem die Änderung eingetreten sei, sei für 1995 ein Vorsteuerbetrag in Höhe von S 340.602,68 anzusetzen und im Jahr 1997 ein Betrag in Höhe von S 185.602,68 gem. § 16 UStG zu…

UFSW RV/1472-W/02Steuerpflichtige Leistung bei Überlassung eines Mietobjektes gegen Entgelt ohne Abschluss eines Mietvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2005

…Umsatzsteuerberichtigung gem. § 16 UStG infolge Änderung der Bemessungsgrundlage sieht die Bp keinen Grund. Hinsichtlich der Annahme eines Mietverhältnisses zwischen dem Abgabepflichtigen und der Fa. C. Bau GmbH für den Zeitraum 1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999 durch die Bp wird auf die Stellungnahme der…

UFSG RV/0568-G/09Rückgängigmachung einer Lieferung bei Eigentumsvorbehalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…UStG 1994 ausgeführt. Macht der (Vorbehalts)Verkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend und verlangt die Rückgabe des Liefergegenstandes, so wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht (vgl Ruppe/Achatz, § 3 Tz 42). Diese Rückgängigmachung ist gem. § 16 Abs 3 Z 3 UStG 1994 wie eine Änderung der Bemessungsgrundlage…

UFSW RV/1955-W/07Vorsteuerkorrektur im Rahmen des Konkursverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2010

… 16 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 sind die Vorschriften über die Änderung der Bemessungsgrundlage auf die Uneinbringlichkeit von Entgelten sinngemäß anzuwenden. Im Fall der Uneinbringlichkeit darf daher einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren, andererseits hat der Schuldner den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen…

UFSS RV/0427-S/03Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach Konkurseröffnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006

…1994 aufgrund der Konkurseröffnung handle. Durch den am 4.Juli 2003 eingelangten Vorlageantrag gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Auf ein weiteres Vorbringen zur Sache wird im Vorlageantrag verzichtet. Über die Berufung wurde erwogen: § 16 UStG 1994 regelt die Vorgangsweise bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage…

UFSW RV/0037-W/05Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Kauf einer notleidenden Forderung,wenn Forderung zum Nennwert eingezogen wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2006

… 16 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG im Fall der Änderung der Bemessungsgrundlage an den Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt habe, bzw. den Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden sei, wende. Abs. 3 leg. cit. ordne die sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des Abs…

UFSL RV/0907-L/10zahlungsunfähiger Berufungswerber - Vorsteuerrückrechnung und gewinnerhöhende Ausbuchung von Verbindlichkeiten, behaupteter Amtshaftungsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…Änderung der Bemessungsgrundlage" versehene § 16 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. 1994/663 (UStG 1994) ordnet in Abs. 1 Folgendes an (Fettdruck durch die Berufungsbehörde): Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der…

UFSL RV/0544-L/04Rückgängigmachung oder Rücklieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006

…Wohnzwecken aber von der Befreiung ausgenommen. Nach § 12 Abs 3 UStG 1994 ist der Vorsteuerabzug aus Vorleistungen für den steuerfreien Grundstücksverkauf ausgeschlossen. § 16 Abs. 1 UStG 1994 ordnet an, dass im Falle der Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz der Unternehmer, der diesen Umsatz…

UFSL RV/0881-L/09Umsatzsteuerpflicht von Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

…bezahlte Beiträge in Folgejahren nach § 26 Abs. 7 des OÖ ROG ganz oder teilweise zurückzuzahlen sind, liegt eine Änderung der Bemessungsgrundlage iSd § 16 UStG 1994 vor, die allerdings erst für jenes Jahr vorzunehmen ist, in dem die Änderung eingetreten ist. Linz, am 18. Februar 2010