…Berufungsentscheidung). Mit Ablauf des Jahres 1994 hat somit die Verjährungsfrist neu zu laufen begonnen (Ablauf Ende 1999). Durch den gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid vom 27. September 1999 wurde die Verjährungsfrist neuerlich unterbrochen. Der nunmehr angefochtene Einkommensteuerbescheid für 1991 vom 8. Jänner 2003…
…der Abgabenbehörde darstellt; für eine nochmalige Änderung der Abgabenbescheide stellt jedoch § 295 Abs.1 BAO keine gesetzliche Grundlage dar, da Änderungen diesfalls nur bei Änderungen der Grundlagenbescheide erfolgen dürfen. 1998 und 1999: Im Jahr 1998 erging der Einkommensteuerbescheid am 23.3.2000. Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…VwGH 5.9.2012, 2011/15/0024; 5.9.2012, 2012/15/0031). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist ein Bescheid, wenn dieser von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen…
…Dezember 2006 wurden ein - den Bw. betreffender - gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeänderter Einkommensteuerbescheid 1998 erlassen, worin der aus der Beteiligung an der Firma A herrührende und dem Erstbescheid zur Einkommensteuer 1998 vom 4. Mai 1999 zu Grunde gelegte Verlust aus Gewerbebetrieb von ATS 618…
…durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Den Berufungen gegen die gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeänderten Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001 wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielte im streitgegenständlichen Zeitraum Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb einer Tabaktrafik…
…gegen die gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeänderten Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch HR Mag. Georg Hänsel, vom 13. Dezember 2006 sowie vom 15. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1997 bis 2001 1. beschlossen: …
…Einkommensteuerbescheide, insbesondere in Bezug auf K1-KEG, K2-KEG und K3-KEG stattzugeben. Die bekämpften Einkommensteuerbescheide 1997 bis 2001 seien gemäß § 295 Abs. 1 BAO von Schriftstücken abgeleitet worden, welche nach Form und Inhalt jeweils den unzutreffenden Eindruck eines Feststellungs- bzw. Nichtfeststellungsbescheides erweckt haben. Zwischenzeitig…
…Finanzamtes X/Y vom 14.12.2006 änderte das Finanzamt 12/13/14/Purkersdorf am 19.12.2006 den Einkommensteuerbescheid für 1998 gemäß § 295 Abs. 1 BAO ab. Eine derartige Abänderung ist jedoch nur zulässig, wenn der Einkommensteuerbescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist. Erwiesen ist…
…um so den bereits am 8. November 2000 erlassenen Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 gemäß § 295 Abs. 1 BAO abzuändern. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass am 11. April 2002 gegenüber den Miteigentümern ein inhaltlich gleich lautender Feststellungsbescheid erlassen wurde…
…erließ das Finanzamt x, das den Bw bereits mit Bescheid vom 20. Mai 1996 zur Einkommensteuer 1994 veranlagt hatte (ESt-Akt Bl 34f/1994) - gemäß § 295 Abs 1 BAO einen neuen, mit 3. März 1997 datierten Einkommensteuerbescheid 1994 (UFS-Akt Bl 25ff), in welchem der…
… 295 Abs. 1 BAO) entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat am 6. Februar 2006 gegenüber der Miteigentumsgemeinschaft Karl Willibald P. und Mitbesitzer ua. einen Bescheid betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (Nichtfeststellung) für…
…vom 15. April 2005 gegen die gemäß § 295 Abs. 1 BAO ergangenen Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. März 2005 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1993 bis 2000 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Bw. erklärte in den Streitjahren - neben selbständigen sowie…
…über die gesonderte Feststellung vom 20.11.1997 bzw. 23.7.1998 hat das Finanzamt Feldkirch gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide 1994 erlassen, in denen (negative) Einkünfte aus der Beteiligung in Höhe von - 153.273,00 S (Bescheid vom 11. Dezember 1997) bzw…
…wurde vorgehalten: "Die angefochtenen Bescheide ergingen gestützt auf § 295 Abs 1 BAO nach einer Mitteilung des Finanzamtes WienC vom Datum über eine geänderte Feststellung des Anteiles des Bw an den im Jahr 2000 erzielten Einkünften der A-GmbH&Mitges. Der Referent forderte nach dem ho…
…2002 sei der Gewinnanteil der CA von 52.500 S irrtümlich als einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklärt worden. Mit der Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO seien diese Einnahmen nun doppelt erfasst worden. Es wurde daher der Berufungsantrag gestellt, den angefochtenen Bescheid vom 25…
…auf Verlustveranlagung entsprach. Wenn sich der Pflichtige nun hinsichtlich der berufungsgegenständlichen Jahre 1989 und 1990 auf die auf § 295 Abs. 1 BAO basierende Änderungspflicht berief, so hat er dabei übersehen, dass eine sich aus dieser Verfahrensbestimmung der Bundesabgabenordnung ergebende Änderungspflicht dann ad absurdum geführt wird…
…wurden (Erstbescheid vom 27. April 1999, gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderter Bescheid vom 9. März 2000) verlängerte sich die Verjährungsfrist um ein Jahr (bis Ende 2004). Da im Jahr 2004 weder im Einkommensteuerverfahren noch im Feststellungsverfahren zu St.Nr. 222/2222 eine Unterbrechungshandlung gesetzt…
…November 2008 hat das Finanzamt sodann einen gem. § 295 Abs. 1 BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 erlassen, in dem abweichend vom Bescheid vom 5. Juli 2007 neben den Einkünften des Bw aus nichtselbständiger Arbeit negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Betrag von 225,93…
…geänderten Mitteilungen über die gesonderte Feststellung hatten zur Folge, dass die Einkommensteuerbescheide des Bw. für die Streitjahre gemäß § 295 Abs. 1 BAO geändert wurden, und zwar für alle Jahre von 1994 bis 2001 mit Datum 16. April 2003 (OZ 40 f./1994, 35 f./1995…
…des verstorbenen Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Abweisung eines Antrages auf Abänderung des Bescheides bezüglich Einkommensteuer 1989 gemäß § 295 Abs. 1 BAO, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Antrag…