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UFSZ3K ZRV/0013-Z3K/05Verladeliste in Verbindung mit Packliste als taugliche Beweismittel für die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)30.07.2007

…prüft. Im Strafverfahren können sich Zweifel ausnahmslos nur zu Gunsten des Beschuldigten auswirken, niemals zu seinen Lasten. Nichts anderes besagt der Zweifelsgrundsatz "in dubio pro reo". Abgesehen davon, dass der Beschluss des LG Krems für die Entscheidung des UFS keine Bindungswirkung zu entfalten vermag, ist…

UFSK FSRV/0015-K/05Rechtswidrige Steuervermeidungen eines in Geldnot befindlichen Hoteliers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)19.01.2006

…bei dem Beschuldigten in Zweifel nicht angenommen, weil ihm eben der Beweis des subjektiven Tatbestandselementes des Vorsatzes nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit als erbringbar erschien. "In dubio pro reo" dürfe daher nicht zu einer Lehrformel werden, dass praktisch jede Ordnungswidrigkeit schon allein…

UFSL FSRV/0047-L/10Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung einer britischen Limited mit Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.09.2011

…die in dessen weiteren Verlauf vorzunehmende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst in dem anschließenden, ua. vom strafrechtlichen Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer…

UFSL FSRV/0039-L/10Umsatzsteuerhinterziehung durch Nichterklärung der Zimmerumsätze in einem Nachtklub
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.09.2011

…die in dessen weiteren Verlauf vorzunehmende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst in dem anschließenden, ua. vom strafrechtlichen Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer…

UFSL FSRV/0025-L/10Nichtbekanntgabe von Provisionserlösen einer Auktionsfirma in den UVAs durch den Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.04.2011

…die in dessen Verlauf vorzunehmende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst in dem anschließenden, ua. vom allgemeinen strafrechtlichen Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer…

UFSL FSRV/0022-L/10Nichtbekanntgabe von Provisionserlösen einer Auktionsfirma in den UVAs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.04.2011

…die in dessen Verlauf vorzunehmende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst in dem anschließenden, ua. vom allgemeinen strafrechtlichen Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer…

UFSL FSRV/0103-L/07Abgabenhinterziehung durch fingierte Betriebsausgabenzahlungen einer GesmbH in die Schweiz und Berichtigung eines Schreibfehlers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.03.2009

…zu treffende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst im anschließenden, ua. vom Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind bzw. sein werden (vgl. zB VwGH vom 28. Juni 2007,…

UFSL FSRV/0026-L/09Ein Unternehmensberater gibt über mehrere Jahre seine Umsatzsteuerdaten erst in den jeweiligen Jahreserklärungen bekannt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.08.2010

…vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst im anschließenden, u. a. vom allgemeinen strafrechtlichen Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind bzw. sein werden (vgl. z.B. VwGH vom 2. August…

UFSL FSRV/0050-L/08Abgabenverkürzung durch Nichtberücksichtigung von Honoraren aus Urlaubsvertretungen eines Facharztes in den Jahreserklärungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.08.2009

…dessen vorzunehmende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst im anschließenden, ua. vom allgemeinen strafrechtlichen Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind bzw. sein werden (vgl. zB. VwGH 2007/16…

UFSL FSRV/0014-L/08Beschwerde gegen Einleitungsbescheid gem. § 83 FinStrG betreffend Schmuggel und vorsätzlicher Eingriff in Rechte des Tabakmonopols
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.08.2008

…den Fall, dass nach Aufnahme sämtlicher (allenfalls noch durchzuführender) Beweisaufnahmen und trotz eingehender Beweiswürdigung nach wie vor Zweifel an der Täterschaft der Bf bestehen bleiben, wohl der Grundsatz "in dubio pro reo" zum Tragen kommen. Der Unabhängige Finanzsenat betont in diesem Zusammenhang allerdings, dass es…

UFSW FSRV/0129-W/06Höhe der im Schätzungswege ermittelten verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen und Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung in objektiver Hinsicht bestritten. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…bedeute, dass Zweifel im Abgabenverfahren zu Lasten des Abgabepflichten gehen würden, der möglicherweise seine Mitwirkungspflicht verletzt habe, während im Finanzstrafverfahren nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" nur von Beträgen ausgegangen werden dürfe, die mit Sicherheit als verkürzt nachgewiesen seien. Dahinter stehe die Überlegung, dass…

UFSW FSRV/0049-W/07Schmuggel von Zigaretten aus dem Drittland Rumänien über den Mitgliedstaat Ungarn nach Österreich. Betretung in der staatsvertraglich errichteten gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle auf ungarischem Gebiet. Strafbarkeit des Schmuggels in Österreich gemäß § 5 Abs. 2 FinStrG. Keine kumulative Bestrafung wegen Schmuggels und Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.01.2008

…allenfalls Indizien. Daher sei gemäß dem strafrechtlichen Grundsatz "in dubio pro reo" von demjenigen Sachverhalt auszugehen, der in der Stellungnahme vom 3.7.2006 wiedergegeben wurde. Beantragt wurde in der Beschwerde die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und Akteneinsicht in den Ermittlungsakt zwecks Wahrung des rechtlichen…

UFSL FSRV/0059-L/07Beschwerde gegen eine Verfahrenseinleitung wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung, da angeblich keine Abgabepflicht; Aufhebung des Einleitungsbescheides nach § 161 Abs.4 FinStrG, weil die zur Überprüfung des erhobenen Tatverdachtes erforderlichen Erhebungen den verfahrensökonomischen Rahmen (eines Verfahrens in zweiter Instanz) sprengen würden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.11.2008

…zu treffende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst im anschließenden, u.a. vom Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind bzw. sein werden. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht…

UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 3/3

…und der Bw. als Umsatz insoweit konkret problematisiert wurde, dass die auf diese Punkte entfallenden Umsatzsteuerbeträge in dubio pro reo aus der Bemessungsgrundlage des Jahres 1993 ausgeschieden wurden. Die weiteren Einwendungen, Einlagen im Ausmaß von S 369.490,82 (Seite 6 der Berufung), Anzahlungen in…

UFSL FSRV/0070-L/06Beschwerde gegen Bescheid über Einleitung des Finanzstrafverfahrens gem. § 83 Abs. 1 FinStrG wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Schmuggels und vorsätzlichen Monopolvergehens (Zigaretten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.06.2008

…die Begehung einer Straftat annehme, ohne dass dies bewiesen werden könne, widerspreche das den elementaren Grundsätzen der Strafprozessordnung bzw. werde der Grundsatz "in dubio pro reo" falsch angewendet. Es lägen daher offensichtlich lediglich einfache Schmuggeltatbestände vor, nicht jedoch eine gewerbsmäßige Begehung. Diese gründe sich auf…

UFSW FSRV/0110-W/04Berufung gegen Erkenntnis aufgrund von Zweifel für den Bw. erfolgreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)20.09.2005

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn A.Z., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…

UFSW FSRV/0074-W/02Verbotswidrige Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2003

…Beschuldigten vom 23. Oktober 2002, worin er vor allem die ihm vorgeworfene Schuldform des Vorsatzes bekämpfte und fahrlässiges Verhalten zugestand. In dubio pro reo hätte mangels des zweifelsfreien Nachweises einer vorsätzlichen Begehung nur eine Verurteilung in Form der Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 2 FinStrG erfolgen…

UFSG FSRV/0028-G/09Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und wegen Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.01.2010

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Herrn A, ÖBB-Bediensteter, geboren am xy, wohnhaft in B, vertreten durch Frau Dr. Susanne Schaffer-Hassmann, Rechtsanwältin, 8700 Leoben, Parkstraße 3, wegen…

UFSI FSRV/0016-I/09Umsatzsteuerhinterziehungen des faktischen Geschäftsführers eines Transportunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.07.2009Teil 1/2

…seien immer eine zweifelhafte Sache. Der Strafrichter solle aber seine Entscheidungen zweifelsfrei treffen, sich einer Sache gewiss sein und exakte Feststellungen treffen. Das Prinzip in dubio pro reo würde dem Strafrichter vorschreiben, dass er, wenn es noch vernünftige Zweifel gebe, ein Geschehen nicht als wahr…

UFSI FSRV/0016-I/09Umsatzsteuerhinterziehungen des faktischen Geschäftsführers eines Transportunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.07.2009Teil 2/2

Den Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten und dem Umstand, wonach er doch unter einem - im Zweifel zu seinen Gunsten anzunehmenden - Einfluss des K gestanden hat, welcher ihn zu seinem Verhalten angeleitet bzw. ihn in seinem Tatsachenentschluss bestärkt habe, stehen als erschwerend gegenüber die Vielzahl…