…Verwaltungsstrafe ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…in dubio pro reo " nur dann eine Bestrafung erfolgen darf, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das konkrete strafbare Verhalten, auf dem die Verurteilung basiert, auch tatsächlich von der beschuldigten Person verwirklicht worden ist. Der Grundsatz " in dubio pro reo…
…ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…Verwaltungsstrafe ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren gültigen Rechtsgrundsatzes ”in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…VwGH 22.12.2005, 2002/15/0044). Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben, hat nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (vgl. VwGH 3.7.1996, 95/13/0175…
…kann mich nicht erinnern" nicht ausreichen, einen Beweis zu bilden (VwGH 18.12.1980, 2978/79). Außerdem gilt auch im Finanzstrafverfahren der Grundsatz in dubio pro reo, wonach bei bestehenden Zweifeln nicht zu Lasten des Beschuldigten entschieden werden darf. Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Finanzstrafverfahrens…
…Das Vorliegen des diesbezüglichen Irrtums des Bf ist somit auszuschließen. "Für die Anwendung des "In dubio pro reo" Grundsatzes verbleibt daher kein Raum". - BFG 15.12.2016 RV/1100071/2014: Kein Rechtsirrtum, da auch in Österreich Vermögenswerte mit 25 % Kest besteuert wurden und die ausländische…
…Fest steht offenbar lediglich, dass diese Abfrage zwischen 11:14 Uhr und 11:14 Uhr 59 Sekunden getätigt worden ist, sodass jedenfalls - in dubio pro reo — davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte die Rückmeldung des elektronischen Systems durch SMS früher erhalten, als das einschreitende Organ…
…prüft. Im Strafverfahren können sich Zweifel ausnahmslos nur zu Gunsten des Beschuldigten auswirken, niemals zu seinen Lasten. Nichts anderes besagt der Zweifelsgrundsatz "in dubio pro reo". Abgesehen davon, dass der Beschluss des LG Krems für die Entscheidung des UFS keine Bindungswirkung zu entfalten vermag, ist…
…Scheingeschäfte und Scheinhandlungen vorliegen, jeglicher Grundlage. Es wird auf den Grundsatz "in dubio pro reo" verwiesen, da die hier verfahrensgegenständlichen Umstände jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht zweifelsfrei geklärt werden können und daher die für den Beschwerdeführer günstigere Tatsache angenommen werden muss. Da der Beschwerdeführer einer…
…Verwaltungsstrafe ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 45 Rz 1). Die Tat kann nicht erwiesen werden, wenn die Beweise für einen Schuldspruch nicht ausreichen oder wenn nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens noch Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen (in dubio pro reo; vgl. Lewisch/Fister/Weilguni, VStG …
…Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben, hat nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (BFG vom 12.05.2015, RV/7300027/2014). Es sei in diesem Zusammenhang nicht verschweigen…
…wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben, hat nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (BFG vom 12.05.2015, RV/7300027/2014). Laut höchstgerichtlicher Judikatur ist der Irrtum nur dann…
…ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des in Strafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…
…Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl. § 45 Abs. 2 AVG i.V.m. § 24 VStG; VwGH 18. 5. 2010, 2008/09/0327) und vom Grundsatz „in dubio pro reo“ (vgl. VwGH 21. 12. 1994, 94/03/0256; VwGH 15. 11. 2000, 2000/03/0237; VwGH 16…