Kapitel 5 Zollrechtlicher Status und Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 12 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im vereinfachten Unionsversandverfahren Wird für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren das papiergestützte Unionsversandverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 1…
Artikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden (Artikel 153 Absatz 3 des Zollkodex) Übersteigt der Gesamtwert von Tieren, die im Zollgebiet der Union von Tieren geboren werden, die Gegenstand einer Zollanmeldung sind und in die Lagerung…
Artikel 249 Zollrechtlicher Status Werden Waren aus einer Freizone in das übrige Zollgebiet der Union verbracht oder in ein Zollverfahren übergeführt, so gelten sie als Nicht-Unionswaren, sofern ihr zollrechtlicher Status als Unionswaren nicht nachgewiesen wurde. Für die Zwecke der Anwendung von Ausfuhrabgaben und Ausfuhrlizenzen…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1530 (Zollrechtlicher Status von Waren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
…Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die jeweiligen Datenanforderungen gewährleisten, dass die Vorschriften über den Nachweis des zollrechtlichen Status angewendet werden können (siehe Art. 2 Abs. 4 letzter Unterabsatz). Das Informations- und Kommunikationssystem für den Linienverkehr wird bis zur Inbetriebnahme des UZK-Systems für Zollentscheidungen…
…wird, übergeführt werden oder die Veredelungserzeugnisse das Zollgebiet der Union verlassen haben. Gelangen die in die aktive Veredelung übergeführten Waren jedoch vor Erledigung des Verfahrens in den Wirtschaftskreislauf der Union, so wechselt ihr zollrechtlicher Status im Zeitpunkt dieses Verbringens auf den Markt. Ist zu erwarten…
… e)Waren, die aus den in Buchstabe d genannten Erzeugnissen an Bord desselben Fischereifahrzeugs oder eines Fabrikschiffs der Union - auch unter Verwendung anderer Erzeugnisse mit zollrechtlichem Status von Unionswaren - gewonnen und gemäß Artikel 129 in das Zollgebiet der Union verbracht werden; f)Erzeugnisse der Seefischerei…
Artikel 126a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage eines Manifests der Schifffahrtsgesellschaft (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK PoUS-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU…
…dem Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren. Eine EU-weit harmonisierte, vonAbsatz 1 findet ab dem Zeitpunkt der Kommission und den Mitgliedstaaten einvernehmlich festgelegte Schnittstelle für Wirtschaftsbeteiligte dient dem Informationsaustausch im Zusammenhang mit demInbetriebnahme des Systems EU-ZK Nachweis des zollrechtlichen Status von UnionswarenUnionscharakters gemäß…
…denen die in Absatz 1 festgelegte Vermutung nicht gilt, muss der zollrechtliche Status der Unionswaren nachgewiesen werden. (3) In bestimmten Fällen haben vollständig im Zollgebiet der Union gewonnene oder hergestellte Waren nicht den zollrechtlichen Status von Unionswaren, wenn sie aus in der vorübergehenden Verwahrung befindlichen…
…und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Zum Nachweis des zollrechtlichen Status der in Artikel 119 Absatz 1 Buchstaben d und e…
…betreffenden Verfahrens ermöglichen zu enthalten; dazu gehören insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. Durch diese Verpflichtung zur Aufzeichnung wird der Zollbehörde eine effektive Kontrolle über das Verfahren ermöglicht. 2.6.1.1. Inhalt der Aufzeichnungen Über…
…Waren und Waren, die den zollrechtlichen Status als Unionswaren verloren haben. Zollamtliche Überwachung - Artikel 5 Z 27 UZK Die ''zollamtliche Überwachung'' besteht aus allgemeinen Maßnahmen der Zollbehörden mit dem Ziel, die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und gegebenenfalls der sonstigen Vorschriften zu gewährleisten, die für Waren…
…die den Zollbehörden die Überwachung des betreffenden Verfahrens ermöglichen zu enthalten; dazu gehören unter anderem die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. 2.5.3.1. Inhalt der Aufzeichnungen Über alle verfahrensrelevanten Daten sind Aufzeichnungen zu führen bzw…
…an dem sich die Waren befinden, und Angaben zur Beförderung der Waren; e)zollrechtlicher Status der Waren; f)Besonderheiten der Behandlung im Sinne des Artikels 147 Absatz 2 des Zollkodex; g)im Falle der Beförderung der in vorübergehender Verwahrung befindlichen Waren zwischen Verwahrungslagern in verschiedenen…
…Hafens der Union anläuft oder dort Waren lädt oder entlädt, bleibt der zollrechtliche Status dieser Waren unverändert, es sei denn, sie wurden an diesen Orten geladen oder entladen. Bestehen nach Auffassung der Zollbehörden Zweifel, ob die Waren diese Voraussetzungen erfüllen, ist ihr zollrechtlicher Status nachzuweisen.
…ist. (2) Die Artikel 127 bis 130 und Artikel 133 gelten nicht, wenn Unionswaren, deren zollrechtlicher Status als Unionswaren gemäß Artikel 153 Absatz 2 nachgewiesen werden muss, in das Zollgebiet der Union verbracht werden, nachdem sie das Zollgebiet auf dem Luft- oder Seeweg vorübergehend verlassen…
…dazu gehören insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. (2) Es wird davon ausgegangen, dass ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen die Verpflichtung gemäß Absatz 1 erfüllt, sofern seine Aufzeichnungen für die Zwecke des betreffenden besonderen Verfahrens…
…in dem die Anmeldung/der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren/die Mitteilung vorgenommen wurden (ISO-Alpha-2-Ländercode) | a2 | RO | 3 | Eindeutige Kennung für Nachricht pro Jahr und Land | an 12 | 9876AB889012 | 4 | Verfahrenskennung | a1…
…aus Waren nach den Buchstaben a und b gewonnen oder hergestellt wurden. 24.''Nicht-Unionswaren'' sind andere als die unter Nummer 23 genannten Waren und Waren, die den zollrechtlichen Status als Unionswaren verloren haben. 25.''Risikomanagement'' ist die systematische Ermittlung von Risiken, auch durch Stichproben…