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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 07.07.2023

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Zum Nachweis des zollrechtlichen Status der in Artikel 119 Absatz 1 Buchstaben d und e aufgeführten Erzeugnisse und Waren als Unionswaren muss nachgewiesen werden, dass die Waren auf eine der folgenden Weisen unmittelbar in das Zollgebiet der Union befördert wurden: a)mit dem Fischereifahrzeug der Union, das die Erzeugnisse gefangen und gegebenenfalls verarbeitet hat; b)mit dem Fischereifahrzeug der Union nach Umladung der Erzeugnisse von dem unter Buchstabe a genannten Schiff; c)mit dem Fabrikschiff der Union, das die Erzeugnisse nach ihrer Umladung von dem unter Buchstabe a genannten Schiff verarbeitet hat; d)mit jedem anderen Schiff, auf das die genannten Erzeugnisse und Waren in unverändertem Zustand von Schiffen gemäß den Buchstaben a, b oder c umgeladen wurden; e)mit einem anderen Beförderungsmittel mit einem einzigen Beförderungspapier, das in dem nicht zum Zollgebiet der Union gehörenden Land oder Gebiet ausgestellt wurde, in dem die Erzeugnisse oder Waren von Schiffen nach den Buchstaben a, b, c oder d angelandet wurden.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
07.07.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF