1.2. Formelles Bewilligungsverfahren Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die…
2.5. Bewilligungsverfahren 2.5.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.5.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…
…Bewilligungsverfahren 2.4.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | DA | IA | TDA | 22-23 | 11-18 | 10-15 | - Für das formelle Antrags- und Bewilligungsverfahren sind die allgemeinen Bestimmungen…
…4.1.3.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decisions Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag vor Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decisions Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…
…Zollanmeldung 4.2.1. Formelles Bewilligungsverfahren Unbeschadet der Möglichkeit der Inanspruchnahme vereinfachter Verfahren nach Art. 166 oder 182 UZK hat die Erledigung der pV durch Abgabe einer Zollanmeldung mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung zu erfolgen. Die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben richten sich nach den…
…in das Verfahren 3.1. Zollstellen 3.1.1. Formelles Bewilligungsverfahren Im formellen Bewilligungsverfahren ist die Zollanmeldung zur Überführung in das Verfahren der pV bei einer der in der Bewilligung vorgesehenen Zollstelle abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung…
…1 UZK zulässig. 3.2.2. Formelles Bewilligungsverfahren Die Überführung in die aV hat mittels Zollanmeldung, die elektronisch unter Angabe aller erforderlichen Daten gemäß Anhang 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung des Inhalts von mit Mitteln der Datenverarbeitung oder schriftlich abgegebenen…
…ausschließlich die direkte Vertretung nicht vorgesehendes Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 18 Abs. 1 UZK zulässig. 3.2.2. Formelles Bewilligungsverfahren 3.2.2.1. Zollanmeldung Normales Verfahren Die Überführung in die pV hat mittels Zollanmeldung, die elektronisch unter Angabe aller erforderlichen Daten gemäß Anhang 1 der…
…Zollanmeldung für die Waren galt, die in das Verfahren der aV übergeführt und der aV unterzogen wurden. 4.3.1. Formelles Bewilligungsverfahren In der Zollanmeldung sind folgende Verfahrenszusatzcodes vorgesehen: VfZsC 257: Überlassung von Hauptveredelungserzeugnissen zum zollrechtlich freien Verkehr, Berechnung der Einfuhrabgaben nach Art. 85 Abs…
…nichttarifäre Maßnahmen (Art. 5 Z 36 UZK). Formelles Bewilligungsverfahren Das ist jenes Bewilligungsverfahren, in dem Antrag und Bewilligung im elektronischen System abzuwickeln sind. Dies hat nach den Vorgaben des Anhanges A der UZK-DA zu geschehen. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren Das ist jenes Bewilligungsverfahren, in dem der…
…die gemäß § 2 ZollR-DG anlässlich der Einfuhr zu erheben sind. Dies sind vor allem die Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern. Formelles Bewilligungsverfahren Das Verfahren, in dem sowohl der Antrag als auch die Bewilligungserteilung elektronisch abgewickelt werden. Der Einstieg hierfür erfolgt für die Wirtschaftsbeteiligten über das Unternehmensserviceportal…
…Inanspruchnahme genügen für den Antrag auf Bewilligung die Abgabe sowie für die Erteilung der Bewilligung die Annahme der vereinfachten Zollanmeldung, während eine regelmäßige Inanspruchnahme ein formelles Antrags- und Bewilligungsverfahren voraussetzt (Artikel 166 Abs. 2 UZK - siehe auch Abschnitt 4.2.2.). Hinweis: Soll die vereinfachte…
…folgende Regelungen: Im Formellen Bewilligungsverfahren: Die Zollstelle, die die Bewilligung erteilt hat, das ist die Zollstelle, in deren Bereich der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Sitz hat; in Ermangelung eines Sitzes oder Wohnsitzes die Zollstelle bei der der Antrag abgegeben wird. Im Vereinfachten Bewilligungsverfahren: Bei schriftlicher…
…Buchstabe f UZK-DA Anwendung findet; Eine rückwirkende Bewilligung gemäß Art. 211 Abs. 2 UZK wird beantragt. Der Beteiligte kann die Bewilligung aber jedenfalls im formellen Verfahren beantragen. Verschiedene Optionen (Globalisierung, Überlassungsfiktion, automatische Fristverlängerung, Verwendung globalisierter INF-Blätter) sind überdies nur im formellen Bewilligungsverfahren möglich.
…5.1.3.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decisions Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag zur Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decisions Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…
…Frist für die Erledigung des Verfahrens um einen angemessenen Zeitraum. 4.1. Zollstellen DieIm formellen Bewilligungsverfahren ist die Zollanmeldung zur Erledigung der pV ist sowohl im formellen, als auch im vereinfachten Bewilligungsverfahren bei einer der in der Bewilligung vorgesehenen Zollstellen abzugeben. Die Überwachungszollstelle kann zulassen…
…2% der anfallenden Verfahrensfälle Überwachungsmaßnahmen zu veranlassen. Dabei ist es dem Zollamt überlassen, in welchen Bereichen der anfallenden Arbeitsabläufe diese erfolgen, bei der Bewilligungserteilung im Zuge der Überführung in das Verfahren (das formelle Bewilligungsverfahren ist hiervor nicht betroffen), bei der Überwachung der Durchführung (Verwendung, Fristen…
…4.1.4.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decision Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag vor Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decision Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…
…Überführung von Nicht-Unionswaren in die aV" anzugeben. 3.5. Sicherheitsleistung Im formellen Bewilligungsverfahren ist über Art und Höhe der Sicherheitsleistung sowie über die Abstandnahme von deren Einhebung in der Bewilligung abzusprechen. Handelt es sich um einen einmaligen Geschäftsvorgang mit vereinfachter Bewilligung zur aV mittels…
…der anfallenden Verfahrensfälle Überwachungsmaßnahmen zu veranlassen. Dabei ist es dem Zollamt überlassen, in welchen Bereichen der anfallenden Arbeitsabläufe diese erfolgen, bei der Bewilligungserteilung im Zuge der Überführung in das Verfahren (das formelle Bewilligungsverfahren ist hiervor nicht betroffen), bei der Überwachung der Durchführung (Verwendung, Fristen, …)…