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ZK-25401.2. Formelles Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

1.2. Formelles Bewilligungsverfahren Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die…

ZK-25902.5. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.5. Bewilligungsverfahren 2.5.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.5.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…

ZK-23702.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…Bewilligungsverfahren 2.4.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | DA | IA | TDA | 22-23 | 11-18 | 10-15 | - Für das formelle Antrags- und Bewilligungsverfahren sind die allgemeinen Bestimmungen…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…4.1.3.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decisions Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag vor Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decisions Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…

ZK-25904.2. Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zollanmeldung 4.2.1. Formelles Bewilligungsverfahren Unbeschadet der Möglichkeit der Inanspruchnahme vereinfachter Verfahren nach Art. 166 oder 182 UZK hat die Erledigung der pV durch Abgabe einer Zollanmeldung mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung zu erfolgen. Die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben richten sich nach den…

ZK-25903. Überführung in das Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in das Verfahren 3.1. Zollstellen 3.1.1. Formelles Bewilligungsverfahren Im formellen Bewilligungsverfahren ist die Zollanmeldung zur Überführung in das Verfahren der pV bei einer der in der Bewilligung vorgesehenen Zollstelle abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung…

ZK-25603. Überführung in das Verfahren
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…1 UZK zulässig. 3.2.2. Formelles Bewilligungsverfahren Die Überführung in die aV hat mittels Zollanmeldung, die elektronisch unter Angabe aller erforderlichen Daten gemäß Anhang 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung des Inhalts von mit Mitteln der Datenverarbeitung oder schriftlich abgegebenen…

ZK-25903.2. Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…ausschließlich die direkte Vertretung nicht vorgesehendes Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 18 Abs. 1 UZK zulässig. 3.2.2. Formelles Bewilligungsverfahren 3.2.2.1. Zollanmeldung Normales Verfahren Die Überführung in die pV hat mittels Zollanmeldung, die elektronisch unter Angabe aller erforderlichen Daten gemäß Anhang 1 der…

ZK-25604.3. Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…Zollanmeldung für die Waren galt, die in das Verfahren der aV übergeführt und der aV unterzogen wurden. 4.3.1. Formelles Bewilligungsverfahren In der Zollanmeldung sind folgende Verfahrenszusatzcodes vorgesehen: VfZsC 257: Überlassung von Hauptveredelungserzeugnissen zum zollrechtlich freien Verkehr, Berechnung der Einfuhrabgaben nach Art. 85 Abs…

ZK-25000.5. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…nichttarifäre Maßnahmen (Art. 5 Z 36 UZK). Formelles Bewilligungsverfahren Das ist jenes Bewilligungsverfahren, in dem Antrag und Bewilligung im elektronischen System abzuwickeln sind. Dies hat nach den Vorgaben des Anhanges A der UZK-DA zu geschehen. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren Das ist jenes Bewilligungsverfahren, in dem der…

ZK-25400. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…die gemäß § 2 ZollR-DG anlässlich der Einfuhr zu erheben sind. Dies sind vor allem die Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern. Formelles Bewilligungsverfahren Das Verfahren, in dem sowohl der Antrag als auch die Bewilligungserteilung elektronisch abgewickelt werden. Der Einstieg hierfür erfolgt für die Wirtschaftsbeteiligten über das Unternehmensserviceportal…

ZK-17704. Vereinfachte Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…Inanspruchnahme genügen für den Antrag auf Bewilligung die Abgabe sowie für die Erteilung der Bewilligung die Annahme der vereinfachten Zollanmeldung, während eine regelmäßige Inanspruchnahme ein formelles Antrags- und Bewilligungsverfahren voraussetzt (Artikel 166 Abs. 2 UZK - siehe auch Abschnitt 4.2.2.). Hinweis: Soll die vereinfachte…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…folgende Regelungen: Im Formellen Bewilligungsverfahren: Die Zollstelle, die die Bewilligung erteilt hat, das ist die Zollstelle, in deren Bereich der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Sitz hat; in Ermangelung eines Sitzes oder Wohnsitzes die Zollstelle bei der der Antrag abgegeben wird. Im Vereinfachten Bewilligungsverfahren: Bei schriftlicher…

ZK-25602.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…Buchstabe f UZK-DA Anwendung findet; Eine rückwirkende Bewilligung gemäß Art. 211 Abs. 2 UZK wird beantragt. Der Beteiligte kann die Bewilligung aber jedenfalls im formellen Verfahren beantragen. Verschiedene Optionen (Globalisierung, Überlassungsfiktion, automatische Fristverlängerung, Verwendung globalisierter INF-Blätter) sind überdies nur im formellen Bewilligungsverfahren möglich.

ZK-25902.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…5.1.3.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decisions Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag zur Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decisions Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…

ZK-25904. Erledigung des Verfahrens
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…Frist für die Erledigung des Verfahrens um einen angemessenen Zeitraum. 4.1. Zollstellen DieIm formellen Bewilligungsverfahren ist die Zollanmeldung zur Erledigung der pV ist sowohl im formellen, als auch im vereinfachten Bewilligungsverfahren bei einer der in der Bewilligung vorgesehenen Zollstellen abzugeben. Die Überwachungszollstelle kann zulassen…

ZK-25906. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…2% der anfallenden Verfahrensfälle Überwachungsmaßnahmen zu veranlassen. Dabei ist es dem Zollamt überlassen, in welchen Bereichen der anfallenden Arbeitsabläufe diese erfolgen, bei der Bewilligungserteilung im Zuge der Überführung in das Verfahren (das formelle Bewilligungsverfahren ist hiervor nicht betroffen), bei der Überwachung der Durchführung (Verwendung, Fristen…

ZK-23702.4.1.4. Antrag auf Entscheidungen mittels EDV
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…4.1.4.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decision Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag vor Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decision Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…

ZK-25603.3. Überführung in eine Anschlussveredelung
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

…Überführung von Nicht-Unionswaren in die aV" anzugeben. 3.5. Sicherheitsleistung Im formellen Bewilligungsverfahren ist über Art und Höhe der Sicherheitsleistung sowie über die Abstandnahme von deren Einhebung in der Bewilligung abzusprechen. Handelt es sich um einen einmaligen Geschäftsvorgang mit vereinfachter Bewilligung zur aV mittels…

ZK-25606. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…der anfallenden Verfahrensfälle Überwachungsmaßnahmen zu veranlassen. Dabei ist es dem Zollamt überlassen, in welchen Bereichen der anfallenden Arbeitsabläufe diese erfolgen, bei der Bewilligungserteilung im Zuge der Überführung in das Verfahren (das formelle Bewilligungsverfahren ist hiervor nicht betroffen), bei der Überwachung der Durchführung (Verwendung, Fristen, …)…