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ZK-0612Datengruppe Wirtschaftsbeteiligter bei Bestimmung (DesTra, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Wirtschaftsbeteiligter bei Bestimmung (DesTra, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist zu verwenden, sofern die Entrichtung der Abgaben über das Zahlungsaufschubkonto einer dritten Person, die weder Versender, Empfänger noch Anmelder ist, erfolgen soll.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste…

UZK-DAAbschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Abschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Unterabschnitt 1 Begünstigungen aufgrund des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten Artikel 23 Erleichterungen bei Vorabanmeldungen (Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Gibt ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für Sicherheit (AEOS) nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex für sich…

UZK-IAAbschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Abschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Artikel 24 Einhaltung der Vorschriften (Artikel 39 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Ist der Antragsteller eine natürliche Person, gilt dieDie Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe a des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn der Antragsteller und gegebenenfalls der Beschäftigte des Antragstellers…

UZKAbschnitt 4 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gewährt werden, oder b)der eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für Sicherheit, durch die dem Inhaber sicherheitsrelevante Erleichterungen gewährt werden. (3) Die beiden in Absatz 2 genannten Arten von Bewilligungen können gleichzeitig genutzt werden. (4) Der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird vorbehaltlich der Artikel 39, 40 und…

ZK-0380Einleitung
geltende FassungRichtlinien24.01.2022

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-0380 zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

ZK-03801. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…Einführung Bereits seit 1. Jänner 2008 haben in der Europäischen Union (EU) ansässige Unternehmen die Möglichkeit, bei den Zollbehörden den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zu beantragen. Die Kurzbezeichnung AEO leitet sich von der englischen Bezeichnung "Authorised Economic Operator" ab. Die Einführung des AEO war eine…

ZK-03801.2. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-security/authorised-economic-operator-aeo/authorised-economic-operator-aeo/mutual-recognition-and-cooperation-other-government-authorities_en https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/zugelassener-wirtschaftsbeteiligter/technische-umsetzung-aeo-und-c-tpat.html 1.3…

ZK-03802. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…vorerst Abstand genommen. In Zweifelsfällen ist die Fachabteilung im BMF im Wege der Dienststellenfachbereiche und des Bereichs Betreuung Wirtschaftsbeteiligte des Zollamtes Österreich zu befassen. 2.4. Schwerwiegende Verstöße gegen die steuerrechtlichen Vorschriften Auch im Bereich der steuerlichen Vorschriften dürfen in den letzten drei Jahren vor…

ZK-03803. Verfahrensgrundsätze
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

3. Verfahrensgrundsätze 3.1. AEO-Bewilligungen Wirtschaftsbeteiligten im Sinne des Artikels 5 Z 5 UZK, die die Voraussetzungen der Art. 39 UZK und Art. 24 bis 28 UZK-IA erfüllen, wird auf Antrag der AEO-Status bewilligt. Der Status wird in Form von AEOC- oder…

ZK-03803.4. AEO-Kriterien
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…Firma ausgelagert), gilt die Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe d des Zollkodex als erfüllt, wenn es sich bei der unter Vertrag genommenen Person entweder um einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC) handelt, oder die betreffende Person ihrerseits die Voraussetzungen des Art. 27 UZK-IA…

ZK-03803.5. Grundsatz der unternehmensbezogenen Zertifizierung
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…Zertifizierung Antragsteller kann eine natürliche oder eine juristische Person gemäß Art. 5 Z 4 UZK werden, sofern diese der Definition des Wirtschaftsbeteiligen gemäß Art. 5 Z 5 UZK entspricht. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsstandards (Art. 28 UZK-IA) hat der Antrag gemäß Art…

ZK-03804. Antrags- und Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…als pdf-Datei als Beilage zum AEO-Antrag in EOS hochzuladen. https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/zugelassener-wirtschaftsbeteiligter/informationen-tipps-aeo.html Das Word-Dokument beinhaltet neben den Fragen und den vom Antragsteller ergänzten Antworten auch die Möglichkeit diese Antworten im…

ZK-03804.7. Prüfungen nach Annahme des Antrages
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…2000; Qualitätsmanagement), Sicherheitsprofile oder Gefährdungs- und Sicherheitseinschätzungen professioneller Sicherheitsunternehmen (Sicherheit), Status des bekannten Versenders (Sicherheit von Luftfrachtsendungen im Export). 4.7.4. Besondere Unternehmensmerkmale Bei der Beurteilung und Bewertung der AEO-Kriterien ist den besonderen Merkmalen der Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, Rechnung…

ZK-03804.8. Auslegung der AEO-Kriterien
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…24 Abs. 2 UZK-IA letzter Unterabsatz im Wege der Dienststellenfachbereiche und des Bereichs Betreuung Wirtschaftsbeteiligte an die Fachabteilung im BMF heranzutragen. Andere als schwere Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- und Steuervorschriften, die den Zollbehörden vor dem Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt waren und die nicht…

ZK-03805. Überwachung (Monitoring)
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…Überwachung (Monitoring) 5.1. Verpflichtung zur Überwachung Die Geltungsdauer von AEO-Bewilligungen ist zeitlich nicht begrenzt. Die Zollbehörden haben zu überwachen, dass zugelassene Wirtschaftsbeteiligte die Voraussetzungen und Kriterien weiterhin erfüllen (Art. 23 Abs. 5 UZK). Dieses Monitoring ist - anders als eine Neubewertung der AEO-Kriterien…

ZK-03806. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…Verstoß gemäß Art. 24 Abs. 2 UZK-IA im Verhältnis zu Zahl oder Umfang der zoll- oder steuerrelevanten Vorgänge geringfügig ist und keine Zweifel am guten Glauben des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bestehen. Die Entscheidung ist schriftlich zu dokumentieren und zu begründen. 6.1.2. Anspruch auf…

ZK-03807. AEO und Sicherheit der Zivilluftfahrt (bis auf Weiteres ausgesetzt)
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

…ABlEG L 243/2014, wurden die Bestimmungen über reglementierte Beauftragte und bekannte Versender einerseits, sowie über zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) andererseits angeglichen. Ziel der Angleichung ist die gegenseitige Anerkennung gleichartiger oder ähnlicher sicherheitsbezogener Kontrollen sowie ein Informationsaustausch der zuständigen Behörden, um Doppelgleisigkeiten weitgehend zu vermeiden. Die…

ZK-03808. Gegenseitige Anerkennung (MRA = Mutual Recognition Arrangements)
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…China, sowie mit GB ProgrammeGroßbritannien, Kanada und Moldawien Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten abgeschlossen und umgesetzt. Mit weiteren Drittländern wurden bereits Verhandlungen aufgenommen. Details dazu sind unter nachstehendem Link auf der Homepage der Europäischen Kommission zu finden: https://ec.europa.eu/taxation_customs…

ZK-03809. AEO-Logo
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

…Logo - um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern - nicht frei verfügbar sein und wird nur direkt von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten an berechtigte Wirtschaftsbeteiligte vergeben. darf nur ein Inhaber einer AEO-Bewilligung das AEO-Logo verwenden. darf der Inhaber einer AEO-Bewilligung das AEO-Logo nicht…

ZK-0380Anhang 1
geltende FassungRichtlinien24.07.2018

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