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Findok · Richtlinien

ZK-0380

9. AEO-Logo

geltende FassungRichtlinie2026-0.293.610gilt ab 01.08.2025

Inhaltsverzeichnis der ZK-0380

Wortlaut laut Findok

9. AEO-Logo [Grafik]   Inhaber einer AEO-Bewilligung dürfen das AEO-Logo verwenden um damit den erworbenen Status zu demonstrieren. Die Europäische Kommission hat wiederholt auf die eingeschränkte Verwendung des AEO-Logos hingewiesen. Demnach darf das AEO-Logo - um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern - nicht frei verfügbar sein und wird nur direkt von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten an berechtigte Wirtschaftsbeteiligte vergeben. darf nur ein Inhaber einer AEO-Bewilligung das AEO-Logo verwenden. darf der Inhaber einer AEO-Bewilligung das AEO-Logo nicht mehr verwenden, wenn die Bewilligung ausgesetzt oder widerrufen wurde. Das AEO-Logo steht im BMF-Office unter folgendem Link zur Verfügung: https://eoffice.portal.at/livelink/llisapi.dll/app/nodes/480752739Von dort aus kann es von berechtigten Personen aus dem Amtsfachbereich heruntergeladen und lokal gespeichert werden, sodass alle Kundenteams Zugriff auf diese Daten haben. Das [Grafik] AEO-Logo ist auf CIRCA in verschiedenen Formaten (auch im EPS-Format das großflächigere Ausdrucke ermöglicht) verfügbar. Da es auf Grund der Dateigröße nicht möglich ist, diese Datei mittels E-Mail zu verteilen, wird seitens der Fachabteilung im BMF folgende Vorgehensweise empfohlen: Das AEO-Logo steht im BMF-Office zur Verfügung, von dort sollte es von einer dazu berechtigten Person aus dem Amtsfachbereich heruntergeladen und lokal gespeichert werden, so dass alle Kundenteams Zugriff auf diese Daten haben. Auf Anfrage durch berechtigte Wirtschaftsbeteiligte wird die Datei vom jeweiligen Kundenteam auf einen Datenträger überspieltentweder - im Fall eines kleineren Datenformats - per E-Mail verschickt oder mittels Secutrans (secutrans.bmf.gv.at) an ihn weitergegeben. Das Unternehmen kann sich in der Anwendung als Gast registrieren und dem WB persönlich ausgefolgtdort die Daten empfangen. Die Merkblätter zur Verwendung von Secutrans sowie zur Erstellung eines Gast-Accounts befinden sich im BMF-Mitarbeiterportal. Es empfiehlt sich das AEO-Logo gleich in allen verfügbaren Formaten auf dem Datenträger zu speichern, damit der Inhaber der AEO-Bewilligung alle Variationen verfügbar hat. Im Ordner "Version03_EPS_Vector_2016" befinden sich alle verfügbaren und derzeit aktuellen Dateitypen. Die zip-Datei beinhaltet das Logo im EPS-Format (vector logo template). Der Inhaber einer AEO-Bewilligung ist bei Übergabevor Übermittlung der CD mit den AEO-LogosDaten darauf hinzuweisen, dass das Copyright für das AEO-Logo bei der Europäischen Union liegt, und dass jeder Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.293.610
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0528-III/10/2018
Stammnummer
74722
Enthalten in Fassung
6, 7 (geltend: 7)
Gültig
01.08.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF