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UZK-DAArtikel 234 Waren für Veranstaltungen oder für den Verkauf in bestimmen Situationen
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 234 Waren für Veranstaltungen oder für den Verkauf in bestimmen Situationen (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird bewilligt für Waren, die auf einer öffentlichen Veranstaltung, die nicht ausschließlich dem Zweck der gewerblichen Veräußerung der…

UZK-IAArtikel 323 Besondere Erledigung für Waren für Veranstaltungen oder zum Verkauf
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 323 Besondere Erledigung für Waren für Veranstaltungen oder zum Verkauf (Artikel 215 des Zollkodex) Für die Zwecke der Erledigung der vorübergehenden Verwendung von in Artikel 234 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 genannten Waren mit Ausnahme der in Artikel 1 Absatz 1…

ZK-20309.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32) 9.3.1. Warenkreis 9.3.1.1. Kleine Muster und Proben und Vorführwaren Abgabenfrei sind kleine Muster und Proben von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft hergestellten Waren (Kurznummer 9930 0800) sowie Waren, die ausschließlich zu…

UStR 2000 Rz 145410.3.12. Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Höhe von 20% unterliegt. Von einer "VIP-Karte" wird im Vergleich zu einer "normalen" Eintrittskarte auszugehen sein, wenn der Preis der "VIP-Karte" mehr als doppelt so hoch als jener der teuersten "normalen" Eintrittskarte zu einer sportlichen Veranstaltung ist. Randzahlen 1455 bis 1475: derzeit frei.

UStR 2000 Rz 261–2712.3. Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Rz 262: Die Durchführung von in § 5 Z 12 KStG 1988 genannten Feste und geselligen und gesellschaftlichen Veranstaltungen fällt gemäß § 2 Abs. 3 UStG 1994 nicht in…

UStR 2000 Rz 272–2772.3.5. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Außenwerbung (zB Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Information; Weitergabe von Werbematerial an Bezirks- und Gemeindeorganisationen gegen Verrechnung; Veranstaltung eines Parteiballes usw.) der Unterorganisation einer politischen Partei stellen keinen Betrieb gewerblicher Art dar, da die Partei damit, ohne dass sie sich an einem Markt beteiligt…

UStR 2000 Rz 2601–260219. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Haftung des leistenden Unternehmers unter folgenden Voraussetzungen: Der leistende Unternehmer teilt dem Finanzamt Österreich, Dienststelle Graz-Stadt, vor einer Veranstaltung, bei der er zahlreichen ausländischen Unternehmern Leistungen erbringt (zB Kongress) mit, dass er von dieser Vereinfachungsmaßnahme Gebrauch macht. Der leistende Unternehmer führt den vom Leistungsempfänger…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Veranstaltungsprogrammen und Ähnlichem kann je nach Art und Umfang des Inhaltes und des Umfangs der erzielten Werbeeinahmen einen unentbehrlichen oder einen entbehrlichen Hilfsbetrieb oder einen begünstigungsschädlichen Betrieb darstellen. | | Unentbehrlicher Hilfsbetrieb | Entbehrlicher Hilfsbetrieb | Begünstigungsschädlicher Betrieb | Vereinszweckfremder Inhalt | Bis 25% der…

UStR 2000 Rz 369–3743.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

…Anzeigenblätter usw. Rz 372: Unentgeltlich abgegebene Verkaufskataloge, Versandhauskataloge, Reisekataloge, Werbeprospekte und -handzettel, Veranstaltungsprogramme und -kalender usw. dienen der Werbung, insbesondere der Anbahnung eines späteren Umsatzes. Eine (private) Bereicherung des Empfängers ist damit regelmäßig nicht verbunden. Dies gilt auch für Anzeigenblätter mit einem redaktionellen Teil (zB…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Erlöse aus Sportveranstaltungen) steuerfrei. b) Der Eintrittspreis für eine Ballveranstaltung umfasst neben dem eigentlichen Eintrittsentgelt auch den Kaufpreis für den Erwerb eines Bausteins. Der gesamte Eintrittspreis zählt zu den Betriebseinnahmen der Veranstaltung. Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfeste". Behindertenwohnheim Rz 259: Ein Behindertenheim…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…§ 34 ff BAO ist nicht auf bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts eingeschränkt. Betroffen sind zB die Feuerwehrfeste (Zeltfeste), Pfarrfeste oder entsprechende Veranstaltungen einer politischen Partei (hinsichtlich Unterorganisationen siehe Rz 57 und Rz 279a). Der Anwendungsbereich des § 5 Z 12 lit. b KStG 1988 ist abweichend dazu…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Der Erlös der Verkaufsaktionen fließt ausschließlich dem begünstigten Zweck zu. Trotz des bei jeder Veranstaltung erzielten Überschusses liegt ein entbehrlicher Hilfsbetrieb vor. Mitgliedsbeiträge Rz 286: Die Einhebung von Mitgliedsbeiträgen allein führt noch zu keinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ausgenommen es handelt sich um einen (beispielsweise nach der…

VereinsR 2001 Rz 757–7616.3.2 Vereine im Speziellen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…internationales Tennisturnier Die gleiche Regelung gilt bei Veranstaltungen durch ausgegliederte Profibetriebe oder durch in eine Kapitalgesellschaft ausgegliederte Profibetriebe iSd Rz 758 und Rz 758a. 6.3.2.2 Unmittelbare Sponsorleistungen Rz 758: Bei unmittelbaren Sponsorleistungen an einen gemeinnützigen Sportverein oder an den ausgegliederten Profibetrieb eines…

VB-0830Anlage 8
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

…Johanes Ofner | MA 36 Stadt Wien-Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen Dresdner Straße 73-75, 1200 Wien, | 01/4000 - 36127 | | post@ma36.wien.gv.at johannes.ofner@wien.gv.at Burgenland: Burgenland | Name | Dienststelle | Tel.Nr. | Fax-Nr…

ZK-20309.4. Werbematerial für den Fremdenverkehr (C35)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Bildkalender, die unentgeltlich verteilt werden und im Wesentlichen die Öffentlichkeit dazu veranlassen sollen, fremde Länder zu besuchen, insbesondere, um dort an Treffen oder Veranstaltungen kulturellen, touristischen, sportlichen, religiösen oder beruflichen Charakters teilzunehmen (Art. 103 Buchstabe a ZBefrVO). Diese Unterlagen müssen offensichtlich allgemeinen Werbezwecken dienen und…

ZK-2500Anhang 2: Codes
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

…von Tests, Experimenten oder Vorführungen (6 Monate) | D21 | Muster | D22 | Austauschproduktionsmittel (6 Monate) | D23 | Waren zur Ausstellung und Verwendung auf öffentlichen Veranstaltungen | D24 | Waren zur Ansicht mit Verkaufsabsicht (6 Monate) | D25 | Kunstgegenstände usw. zur Ausstellung…

VB-04012.2.4. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und die Verbringung von 1.Kriegsmaterial zur Reparatur, zur Modifikation, zur Wartung, zur Ausstellung, im Rahmen militär- oder polizeisportlicher Veranstaltungen, zur Erfüllung von Schutz- und Begleitdiensten oder zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen von dem jeweiligen Bundesminister unterstellten Organen, sowie 2.Kriegsmaterial, das zur Erprobung, zur Vorführung…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…verschaffen konnte. Ein Sachzusammenhang zwischen diesen verschiedenen Betätigungen liegt offenkundig vor. Trotz der Unterschiedlichkeit dieser politischen Tätigkeiten sind daher die Reisespesen zu den diversen Veranstaltungen betreffend Frauenpolitik als Werbungskosten anzuerkennen. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. ein allfälliges Pendlerpauschale abgegolten, Kilometergelder…

LStR 2002 Rz 666–6699.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…siehe Rz 138 ff. 9.1.3.26 Sozialleistungen Rz 667: Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers, wie zB unentgeltliche oder verbilligte Benützung von Bade- und Saunaanlagen, Betriebskindergärten, Büchereien, die unentgeltliche Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder an Betriebsausflügen, Geschenke zu besonderen Anlässen, wie zB Geburtstag, Namenstag, Weihnachten…

LStR 2002 Rz 1003–101115.4.5.31 Schauspieler
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…anzunehmen ist (VwGH 20.5.1955, 1727/53). 15.4.5.32 Schiedsrichter Rz 1004: Gebühren, die Schiedsrichter bei sportlichen Veranstaltungen in Form fixer Taxen je geleitetem Spiel neben belegten Reisekosten erhalten, gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159)…