…ein den Werkverträgen zuzurechnender Beförderungsvertrag in allen jenen Fällen vor, in welchen zwischen dem Auftraggeber und dem Beförderungsunternehmer eine Einigung über die Beförderung von Personen (oder Gütern) von einem bestimmten Ort zu einem anderen bestimmten Ort erzielt wird. Bei einem Beförderungsvertrag erhält daher der Auftraggeber…
10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…
…keine Reisevorleistungen vor. 23.4.5. Gestellung von Bussen Rz 3001: Die Überlassung eines Omnibusses an einen Unternehmer für Fahrten im Gelegenheitsverkehr oder im Linienverkehr kann aufgrund eines Miet- oder Beförderungsvertrages erfolgen. Nur wenn ein Beförderungsvertrag vorliegt, kann es sich um eine Reisevorleistung im Sinne…
…Begriff der Miete bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz 1952: Nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind jene Vorsteuern, die auf Leistungen auf Grund eines Beförderungsvertrages entfallen. Der Vorsteuerabzug für unternehmerisch bedingte Taxifahrten steht daher zu. Randzahlen 1953 bis 1979: derzeit frei. 12.2…
7. Bescheinigung des Ausgangs aus dem Zollgebiet (Ausgangsbescheinigung) 7.1. Zuständige Zollstelle Der Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union wird gemäß Artikel 334 Abs. 1 UZK-IA von der Ausfuhrzollstelle bescheinigt, wenn diese a) von der Ausgangszollstelle mittels Ergebnisse beim Ausgang über den…
1.3. Die umsatzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Spediteurs bei Verwendung der Sonder-UID Mit der Anwendung der Sonder-UID und der damit für den Spediteur verbundenen Anmeldereigenschaft übernimmt dieser auf Grund seines Vertretungsverhältnisses in zweierlei Hinsicht umsatzsteuerrechtliche Pflichten. Der Spediteur wird als Anmelder zum…
…Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein oder mehrere zusätzliche Beförderungsverträge geschlossen…
…Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Schienenweg (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Schienenweg von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein oder mehrere zusätzliche Beförderungsverträge geschlossen…
…Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Luftweg (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Luftweg von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein oder mehrere zusätzliche Beförderungsverträge geschlossen…
…wie im Beförderungsvertrag vom Frachtbesteller festgelegt. 13 01 016 000 Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der vollständige Name (Person oder Firma) des Ausführers. 13 01 017 000 Identifikationsnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden…
…die mit ihnen einen Beförderungsvertrag geschlossen und ihnen die für die summarische Eingangsanmeldung erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung gestellt haben. Gehören zu dem Konnossement keine sonstigen Konnossemente und stellt der im Konnossement angegebene Empfänger der das Konnossement ausstellenden Person nicht die für die summarische Eingangsanmeldung…
…der Sammelsendung enthalten Angaben, die für einen Beförderungsvertrag gelten, der von einem Beförderer und einer direkten Vertragspartei ausgestellt wurde. | HC | Erforderliches Datenelement auf Ebene der Einzelsendung (House Consignment). Die Datenelemente der Einzelsendungsebene enthalten Angaben, die für den untersten Beförderungsvertrag gelten, der von einem…
…Abs. 2), die zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer vertraglich geregelt sind | nein | | Kopie der Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.); Beförderungsvertrag (Abschnitt 2.4. Abs. 2) | andere Linienverkehre (Abschnitt 1.1.), einschließlich jener Sonderformen des Linienverkehrs, die zwischen dem Veranstalter und…
…Lieferungen zur Bevorratung an Bord zu nehmen und dabei keine Hafenanlagen nutzen; p)Waren mit Carnet ATA und Carnet CPD, sofern sie nicht im Rahmen eines Beförderungsvertrags befördert werden; q)Abfälle von Schiffen, sofern die Voranmeldung von Abfällen gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2019…
…EG) Nr. 1186/2009, sofern dieser nicht im Rahmen eines Beförderungsvertrags befördert wird; f)Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden; g)Waren nach Artikel 140 Absatz 1 mit Ausnahme der folgenden Waren, sofern diese im Rahmen eines Beförderungsvertrags befördert werden: i)Paletten, Ersatzteile, Zubehör und…
…nicht aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, und die MRN der Ausfuhranmeldung oder der Wiederausfuhranmeldung angeben. (3) Bewirkt in den in Artikel 329 Absätze 5, 6 und 7 genannten Fällen eine Änderung des Beförderungsvertrags, dass ein Beförderungsvorgang, der außerhalb des Zollgebiets der Union hätte…
…in der die Fahrgäste aufgenommen werden, in Gruppen zusammengefasst sind, auf Grund von Beförderungsverträgen, die vor ihrer Ankunft auf dem Gebiet der letztgenannten Vertragspartei geschlossen wurden, oder vorher von demselben Verkehrsunternehmer bei einer Absetzfahrt (Abschnitt 1.2.3.) in das Gebiet der Vertragspartei gebracht worden…
…und in einer anderen als der, in der die Fahrgäste aufgenommen werden, in Gruppen zusammengefasst sind, auf Grund von Beförderungsverträgen, die vor ihrer Ankunft auf dem Gebiet der letztgenannten Vertragspartei geschlossen wurden, und in das Gebiet der Vertragspartei gebracht, in der der Verkehrsunternehmer niedergelassen ist…
…geregelt sind; b)Gelegenheitsverkehre (Abschnitt 1.2.). (2) Neben der Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) sind als Nachweise mitzuführen: in den Fällen des Abs. 1 lit. a die dort erwähnte Kopie des Beförderungsvertrages, in den Fällen des Abs. 1 lit. b ein Fahrtenblatt (Abschnitt 1.6.).
…durchgeführt werden. (2) Als Nachweise sind mitzuführen: in den Fällen des Abs. 2 lit. a die Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.), eine Kopie des Beförderungsvertrages und ein Fahrtenblatt (siehe Abschnitt 2.6.), das als monatliche Aufstellung zu führen ist; in den Fällen des Abs. 2 lit…