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Findok · Richtlinien

GK-0400

2.5. Genehmigungsfreiheit

geltende FassungRichtlinieBMF-010304/0011-IV/8/2009gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der GK-0400

Wortlaut laut Findok

2.5. Genehmigungsfreiheit (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 sind folgende Verkehrsdienste - einschließlich damit im Zusammenhang stehender Leerfahrten - genehmigungsfrei: a)Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), sofern sie zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer vertraglich geregelt sind; b)Gelegenheitsverkehre (Abschnitt 1.2.). (2) Neben der Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) sind als Nachweise mitzuführen: in den Fällen des Abs. 1 lit. a die dort erwähnte Kopie des Beförderungsvertrages, in den Fällen des Abs. 1 lit. b ein Fahrtenblatt (Abschnitt 1.6.).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010304/0011-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010304/0008-IV/8/2007
Stammnummer
26599
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 2)
Gültig
01.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF