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Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 1439

10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen

geltende FassungRichtlinie2025-0.986.432gilt ab 05.12.2022

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Wortlaut laut Findok

10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 (siehe dazu Rz 727 bis Rz 731). Rz 1303 bis 1312 mit den darin enthaltenen allgemeinen Ausführungen zur Personenbeförderungsleistung gelten sinngemäß auch für den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes von 13%. Randzahlen 1440 bis 1443: derzeit frei.

Normen und Schlagworte

ermäßigter Steuersatz13%PersonentransportFahrzeuggestellungPersonenbeförderungBeförderungsleistungenVermietung eines VerkehrsmittelsBeförderungsmittelBeförderungsvertragBeförderungsverträgeLuftfahrzeugGestellungsvertragGestellungsverträgeVerkehrsmittelReisegepäckKrankentransport

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.986.432
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
19, 20, 21, 22 (geltend: 22)
Gültig
05.12.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF