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BFG RV/3200127/2014Durchführung von gewerblichen Personentransporten mit einem in der Schweiz zugelassenen Reisebus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2015

…zu diesem Zeitpunkt bereits am Betriebsgelände der österreichischen Niederlassung der Bf. befand, erstmalig für einen Personentransport von C zum D verwendet. Der Sachverhalt ist unstrittig und ergibt sich aus den Akten des Zollamtes. Rechtslage Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können gem. Art. 137 ZK Nichtgemeinschaftswaren…

GK-04001.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…

UStR 2000 Rz 1301–131310.2.6. Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

10.2.6. Personenbeförderung 10.2.6.1. Allgemeines Rz 1301: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…

UStR 2000 Rz 143910.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…

UFSL RV/0920-L/051. Angemessene Anschaffungskosten und AfA-Satz für Hummer H1 2. Investitionszuwachsprämie bei mehrjähriger Herstellung 3. Keine Investitionszuwachsprämie für Hummer H1 4. Keine Investitionszuwachsprämie für Kosten der Fremdfinanzierung einer Anschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010Teil 1/2

…H2 seien nahezu ident ausgeführt, der H1 sei nur mehr zum Fahren im Gelände ausgelegt, sodass im Ergebnis ein Geländefahrzeug für den Personentransport vorliege. Mit Vorhalt vom 9. Dezember 2008 wurden dann um Vorlage einer Reihe von Unterlagen und Auskünfte ersucht, um eine der Gesetzeslage…

UFSL RV/0920-L/051. Angemessene Anschaffungskosten und AfA-Satz für Hummer H1 2. Investitionszuwachsprämie bei mehrjähriger Herstellung 3. Keine Investitionszuwachsprämie für Hummer H1 4. Keine Investitionszuwachsprämie für Kosten der Fremdfinanzierung einer Anschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010Teil 2/2

…Dass diese auch militärische Ausrüstungsgegenstände mit zu transportieren hatten, steht der Einstufung als Fahrzeug für den Personentransport nicht entgegen. Für den Lastentransport gab es überdies andere Karosserievarianten. Das Vorhandensein von 4 Sitzen mit Sicherheitsausrüstung spricht für das Vorliegen eines Fahrzeuges zur Personenbeförderung. Für das Vorliegen…

UFSW RV/1129-W/06Anerkennung eines Chrysler "Grand Voyager" als Kleinbus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…Es sei auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes diene oder kombiniert eingesetzt werde. Unter einem solchen Kleinbus sei auch der Chrysler "Grand Voyager" zu verstehen (siehe auch die vom BMF herausgegebene Liste der vorsteuerabzugsberechtigten…

UStR 2000 Rz 724–7316.1.3.3. Sonstige Leistungen bei vorübergehender Einfuhr
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

6.1.3.3. Sonstige Leistungen bei vorübergehender Einfuhr 6.1.3.3.1. Anwendungsbereich Rz 724: Die Bestimmung ergänzt die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen, die zur vorübergehenden Verwendung abgefertigt worden sind (§ 6 Abs. 4 Z 7 UStG 1994). Befreit sind sonstige Leistungen…

GK-04101.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…

GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04001.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

GK-04001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1. Begriffsbestimmungen Hinweis 1: Die für den EU/EWR-Raum geltenden Bestimmungen unterscheiden nur zwischen Linienverkehr (inkl. Sonderformen des Linienverkehrs) sowie Gelegenheitsverkehr und Werkverkehr. Diese Definitionen gelten für alle Verkehre zwischen den Mitgliedsstaaten der EU/EWR sowie für Verkehre zwischen dem Niederlassungsstaat des Verkehrsunternehmens und…

GK-04101.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04101.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

UFSL RV/0312-L/05Zurechnung von Betriebsausgaben zur GmbH oder an einen der einzigen Gesellschafterin nahe stehenden Person.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der "ND" Personentransportvermittlungsges. m. b. H. (vormals NR), Adr1, vertreten durch S & S Steuerberatung GesmbH, 3500 Krems, Wiener Straße 74, vom 17. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch A, vom 16. Juni 2003…

GK-04001.1. Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. Eine Anpassung (Änderung) der Beförderungsbedingungen eines solchen Verkehrsdienstes…

UFSF RV/0410-F/08Umsatzsteuerliche Beurteilung von Krankentransportern mit Helikopter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010

…2000/2001 Rettungsflüge mit zwei Helikoptern durch. Die Helikopter sind als Notarzthubschrauber konfiguriert. Neben den Rettungsflügen führt die Berufungswerberin auch noch Lawinensprengflüge, Versorgungsflüge und Personentransporte durch. Der Anteil der Erlöse aus Rettungsflügen an den Gesamterlösen beträgt ca. 95%. Bei den Rettungsflügen handelt es sich beinahe…

GK-04101.4. Omnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Omnibusse Als Omnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

GK-04001.5. Kraftomnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.