…Finanzamt Österreich richtete an den Bf. ein mit 17. Juli 2025 datiertes Ergänzungsersuchen, worin um Vorlage der Befundung durch das Sozialministeriumservice für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ersucht wurde. Der Bf. antwortete darauf zunächst am 28. Juli 2025, dass er Diabetiker und nicht gehbehindert…
…Diese ergab, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar und möglich sei und daher lediglich das kleine Pendlerpauschale zustehe. Mit Bescheid vom 01.06.2024 berücksichtigte die belangte Behörde das kleine Pendlerpauschale in Höhe von € 870 sowie den Pendlereuro in Höhe von € 200. Mit…
…Weiter wurde er ersucht Informationen darüber zu übermitteln, wie oft er die Fahrten durchführt (täglich, wöchentlich, etc.) und ob auf der Strecke grundsätzlich ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt. In der Vorhaltsbeantwortung vom 13. Juli 2012 gab der Bf. an bei der Firma ***A.***, in der ***Dienstort*…
…Uhr oder später sei. Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei der BF an diesen Tagen nicht möglich gewesen. Bezüglich des als Sonderausgabe erklärten Kirchenbeitrags legte die BF eine Bestätigung der Kirchenbeitragsstelle bei. Bezüglich einer als Werbungskosten begehrten Organstrafverfügung brachte die BF vor, dass Strafen erst…
…erhob die Beschwerdeführerin durch ihre steuerliche Vertreterin mit Schriftsatz vom 27.5.2020 Beschwerde und beantragte die Anerkennung der Kosten für auswärtige Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung, da für die tägliche Hin- und Rückfahrt ein öffentliches Verkehrsmittel nicht nutzbar sei; es müsse daher davon ausgegangen werden…
…2 Kinder habe, die sie vor der Arbeit zur Schule bringen müsse; ihr seien auch keine Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bekannt; schließlich müsse sie die Kinder selber fahren. Im Vorlagebericht der belangten Behörde vom 13.07.2015 wird unter Hinweis auf bestehende, zumutbare Verkehrsverbindungen die…
…ab 20 Km bis unter 40 Km zu, welches bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist, da zumindest die Hälfte der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden kann." Mit Schreiben vom 23. November 2010 erhob der Bf. fristgerecht Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung und beantragt…
…sondern in Ort2. Dieser Ort sei nicht in der Liste der Orte mit zumutbarer täglicher Fahrt nach Ort3 enthalten. Es verkehre kein öffentliches Verkehrsmittel. Die außergewöhnliche Belastung sei bisher immer anerkannt worden. Dies ergebe sich auch aus dem "Freibetragsentscheid 2011". Mit der Berufungsvorentscheidung vom 5…
…Pendlerpauschale bei mehr als 60 km in Höhe von 2.016 €. Begründet wurde dies damit, dass aufgrund der Arbeitszeiten und der Wegzeit ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar sei, wobei das Finanzamt davon ausging, dass ab 60 km für eine Strecke 2 1/2 Stunden eine…
…74%), als auch bei der Erholungszeit (10:37 vs. 12:26) werden die jeweiligen Grenzen durch Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln verletzt - bei Verwendung des PKW sei dies nicht der Fall. 4. Conclusio Abschließend verwies der Bf auf den der Entscheidung UFS 24.08.2010, RV…
…möglich sei. Der Berufungswerber habe die Möglichkeit ab EE bzw. ab FF bis zu seinem Arbeitsplatz in Dd, D-Straße öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, mit denen er laut Fahrplan rechtzeitig ankomme. Da auf der überwiegenden Fahrtstrecke die Benützung eines Massenbeförderungsmittels möglich und zumutbar sei, stehe…
…angegeben: In der Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales wurde angegeben, dass zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende die Fahrzeit bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar lang sei (Wegstrecke unter 20km mehr als 1 1/2 Stunden). Die genauen Stationen wurden wie folgt bezeichnet: Bahnstation P…
…gegeben, die Schwerpunkte des Studiums mit Anwesenheitspflicht darstellten und die bis 21.30 Uhr oder bis 21.45 Uhr gedauert hätten. Nach diesen Lehrveranstaltungen sei eine Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich gewesen. Mit Vorhalt vom 10. Oktober 2007 wurde der Berufungswerber aufgefordert, nachzuweisen…
…und in der Folge zumutbar zu qualifizieren ist - es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die angeführten Wegzeiten von der Wohnung zur Arbeitsstätte sich ca. ein Drittel unter dieser Grenze bewegen, da sie (je nach Wahl des öffentlichen Verkehrsmittels) 52 min. bzw. 64 min. betragen…
…und Umsatzsteuergesetz 1972) präzisiert. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist nach dieser Judikatur historisch in einer funktionalen Betrachtungsweise nur auf einen "begünstigten Verkehr" und zwar dann anzuwenden, wenn einerseits die zur Personenbeförderung verwendeten Verkehrsmittel im Beförderungssteuergesetz genannt sind (das sind Schienen- und Seilbahnen, Pferdefuhrwerke, Kraftfahrzeuge) oder andererseits…
…Danach betrug die Fahrzeit gesamt (mit zweimaligem Umsteigen in Salzburg) 1:06 Stunden. Diesem Schreiben legte der BW Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel für das Jahr 2001 bei, die sich jedoch nicht mehr im Akt befinden. Das FA berücksichtigte für seine Berechnung nur die Fahrtzeit von…
…Stunde betrage. Da die Tochter täglich pendle und die Fahrzeit eines öffentlichen Verkehrsmittels sowohl von Ort1 nach Ort2 (11:01 Uhr - 11.55 Uhr) als auch von Ort2 nach Ort1 (zu mehreren Zeitpunkten zwischen 55 und 58 Minuten Fahrzeit) unter einer Stunde betrage, könne der…
…Laut Pendlerrechner betrage diese Strecke 77 km. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei ihr „nicht zumutbar, weil sie jedes Mal Geräte hin und her transportieren muss“. Im Einkommensteuerbescheid vom 1.12.2016 wurde an Stelle der beantragten Kilometergelder das Pendlerpauschale (1.344 EUR) als Werbungskosten bzw…
…als Arbeitsende 17:10 als Zeitangaben angegeben wurden. Das Ergebnis des Pendlerrechners weist die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und das Zustehen der großen Pendlerpauschale aus. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 08.05.2014 ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, lesbare Unterlagen und weiters eine "Aufstellung…
…der Fahrzeit um 4 Minuten kommt. Der Bf. geht demnach von einer maximalen Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel im Vergleich zum Pkw von 1 Stunde und 42 Minuten aus (3x34=102 Min), das Finanzamt von 1 Stunden 54 Minuten (3x38=114 Min). Das Bundesfinanzgericht folgt dem mit…