…verboten. (2) Das Ausfuhrverbot gemäß Abs. 1 gilt gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/852 nicht für folgende mit Quecksilber versetzten Produkte: für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrliche Produkte; Produkte für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung…
…öffentlichen Ausstellungen zu kulturellen und historischen Zwecken auszustellende Messgeräte." | (*) Das Ausfuhrverbot gilt nicht für die folgenden mit Quecksilber versetzten Produkte: a) für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrliche Produkte; b) Produkte für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung als Referenzstandard…
…VerbringungsV) gelten jedoch mit Ausnahmen weiterhin bis zum 21. Mai 2026 (siehe Art. 85 Abs. 2 der EG-VerbringungsV). 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Im Warenverkehr innerhalb der Union bestehen bei Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemischen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
…die die Voraussetzungen von Artikel 28 Absatz 2 AEUV nicht erfüllen und sich in einem anderen Zollverfahren als dem externen Unionsversandverfahren für die Beförderung von Waren durch das Zollgebiet der Union befinden; 7."Einfuhr" das Verbringen von Quecksilber, Quecksilberverbindungen, Quecksilbergemischen und mit Quecksilber versetzten Produkten…
…| | | | unter B1010: Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form: -Thoriumschrott -Schrott von Seltenerdmetallen unter B1010: Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form: -Edelmetalle (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber) -Eisen- und Stahlschrott -Kupferschrott -Nickelschrott -Aluminiumschrott -Zinkschrott -Zinnschrott …
…| | 5-sec-Butyl-2-(2,4-dimethylcyclohex- 3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxan [1], 5-sec-Butyl-2-(4,6-dimethylcyclohex- 3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxan [2] (+) erfasst jedes einzelne Stereoisomer von [1] und [2] bzw…
…| KN-Code | Warenbeschreibung | Ausfuhrverbote und -beschränkungen | ex2617 90 00 | Zinnobererz und natürliches Quecksilbersulfid | siehe Abschnitt 3.2. | ex2620 60 00 | Gemische aus Quecksilber und anderen Stoffen, einschließlich Quecksilberlegierungen, mit einer Quecksilberkonzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent | siehe…
…HgSO4), - Quecksilber-(II)-nitrat (Hg(NO3)2) | V (Anlage 2) | Verbot (Abschnitt 2.2.) | ex | 2707 10 | Benzol | I (Anlage 1) | Beschränkung (Abschnitt 2.3.) | | | Benzol als Bestandteil anderer Stoffe in Konzentrationen von ≥ 0,1…
…852) | Codierung einer Ausnahme, siehe Abschnitt 2.3. 2.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr Im Hinblick auf die bestehenden Verbote für die Einfuhr von Quecksilber, Quecksilbergemischen sowie mit Quecksilber versetzten Produkten (siehe Abschnitt 2.2., Abschnitt 2.3. und Abschnitt 2.4…
…| Gemische aus Quecksilber und anderen Stoffen, einschließlich Quecksilberlegierungen, mit einer Quecksilberkonzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent | siehe Abschnitt 2.2. | ex3006 40 00 | Dentalamalgam (ab 1. Juli 2026) | siehe Abschnitt 2.4. | ex3307 90 00 | mit Quecksilber versetzte Produkte…
…Quecksilber(II)-sulfat (HgSO4, CAS RN 7783-35-9, KN-Code 2852 10 00) Quecksilber(II)-nitrat (Hg(NO3)2, CAS RN 10045-94-0, KN-Code 2852 10 00) Quecksilbergemische: 2. Quecksilbergemische: Gemische aus Quecksilber und anderen Stoffen, einschließlich Quecksilberlegierungen, mit einer Quecksilberkonzentration von…
Anlage 5 Muster der schriftlichen Zustimmung für die Einfuhr von Quecksilber und von Quecksilbergemischen (Anhang I der Verordnung (EU) 2017/2287) [Grafik] [Grafik]
Die Arbeitsrichtlinie Quecksilber (VB-0840) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…
… die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um einfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind…
…Quecksilbergehalt von höchstens 2,5 mg je Brennstelle. 3b.Alle anderen Kompaktleuchtstofflampen (CFL) für allgemeine Beleuchtungszwecke, die nicht unter die Einträge 3 und 3a fallen. 4.Die folgenden linearen Leuchtstofflampen (LFL) für allgemeine Beleuchtungszwecke: i)Tri-Phosphor-Lampen < 60 Watt mit einem Quecksilbergehalt von…
…at Dr. BSC MSc Jakob Windisch, Tel.: +43 1 71162 61233171100 612323; E-Mail: jakob.windisch@bmluk.gv.at Mehr Informationen finden sie unter Mehr Informationen finden sie unter https://www.bmluk.gv.at/ministeriumthemen/organisationklima-und-umwelt/organisation.htmlchemiepolitik/recht/eu_vo/quecksilber.html
4.4. Ausfuhrverbote und besondere Vorschriften (1) Gemäß § 28 Abs. 1 der Suchtgiftverordnung ist die Ausfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 per Post nur im Paketverkehr zulässig (diese Regelung gilt nicht für psychotrope Stoffe der Anlage 2). (2) Gemäß § 28 Abs. 2 Z 1 der…
2.3. Ausfuhrverbot von wirtschaftlichen Ressourcen oder Geldern (1) Gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 dürfen den im Anhang III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder direkt noch indirekt wirtschaftliche Ressourcen…
…Technologien, die Einschränkungen unterliegen") zu verwenden - außerdem ist die Nummer der Ausfuhrgenehmigung anzuführen, und zwar im Format nach Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 4.6.3. 2A.3.2. Ausfuhrverbot von Ausrüstung, Technologien und Software Gemäß Art. 1 Buchstabe b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr…
…Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3k Absatz 4)) zu verwenden. 2A.10.2.3. Ausnahme vom Ausfuhrverbot von Gütern für humanitäre Zwecke oder andere Ereignisse, die Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt haben…