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2026-0.598.165Information zur Arbeitsrichtlinie Sudan Embargo (AH-2224)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.598.16516.07.2026

…erforderlich ist. Die mittelbare oder unmittelbare Ausfuhr von für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung in Sudan verwendbaren Gütern der KN-Codes 2805 40 und 2837 11 (Quecksilber und Cyanide und Cyanidoxide des Natriums) mit oder ohne Ursprung in der Union an natürliche und juristische Personen…

VB-08403. Ausfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

…verboten. (2) Das Ausfuhrverbot gemäß Abs. 1 gilt gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/852 nicht für folgende mit Quecksilber versetzten Produkte: für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrliche Produkte; Produkte für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung…

VB-0820Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

…öffentlichen Ausstellungen zu kulturellen und historischen Zwecken auszustellende Messgeräte." | (*) Das Ausfuhrverbot gilt nicht für die folgenden mit Quecksilber versetzten Produkte: a) für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrliche Produkte; b) Produkte für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung als Referenzstandard…

VB-08400. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.12.2024

…VerbringungsV) gelten jedoch mit Ausnahmen weiterhin bis zum 21. Mai 2026 (siehe Art. 85 Abs. 2 der EG-VerbringungsV). 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Im Warenverkehr innerhalb der Union bestehen bei Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemischen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.

VB-08401. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.12.2024

…die die Voraussetzungen von Artikel 28 Absatz 2 AEUV nicht erfüllen und sich in einem anderen Zollverfahren als dem externen Unionsversandverfahren für die Beförderung von Waren durch das Zollgebiet der Union befinden; 7."Einfuhr" das Verbringen von Quecksilber, Quecksilberverbindungen, Quecksilbergemischen und mit Quecksilber versetzten Produkten…

VB-0800Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…| | | | unter B1010: Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form: -Thoriumschrott -Schrott von Seltenerdmetallen unter B1010: Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form: -Edelmetalle (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber) -Eisen- und Stahlschrott -Kupferschrott -Nickelschrott -Aluminiumschrott -Zinkschrott -Zinnschrott …

VB-0820Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

…| | 5-sec-Butyl-2-(2,4-dimethylcyclohex- 3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxan [1], 5-sec-Butyl-2-(4,6-dimethylcyclohex- 3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxan [2] (+) erfasst jedes einzelne Stereoisomer von [1] und [2] bzw…

VB-0840Anlage 4
geltende FassungRichtlinien25.03.2026

…| KN-Code | Warenbeschreibung | Ausfuhrverbote und -beschränkungen | ex2617 90 00 | Zinnobererz und natürliches Quecksilbersulfid | siehe Abschnitt 3.2. | ex2620 60 00 | Gemische aus Quecksilber und anderen Stoffen, einschließlich Quecksilberlegierungen, mit einer Quecksilberkonzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent | siehe…

VB-0820Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

…HgSO4), - Quecksilber-(II)-nitrat (Hg(NO3)2) | V (Anlage 2) | Verbot (Abschnitt 2.2.) | ex | 2707 10 | Benzol | I (Anlage 1) | Beschränkung (Abschnitt 2.3.) | | | Benzol als Bestandteil anderer Stoffe in Konzentrationen von ≥ 0,1…

VB-08402. Einfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

…852) | Codierung einer Ausnahme, siehe Abschnitt 2.3. 2.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr Im Hinblick auf die bestehenden Verbote für die Einfuhr von Quecksilber, Quecksilbergemischen sowie mit Quecksilber versetzten Produkten (siehe Abschnitt 2.2., Abschnitt 2.3. und Abschnitt 2.4…

2026-0.265.063Information zu der am 25. März 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Quecksilber (VB-0840)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.265.06325.03.2026

…einem Quecksilber-Höchstgehalt von 20 mg je Brücke, Schalter oder Relais, ausgenommen für Forschungs- und Entwicklungszwecke. Die oben angeführten Produkte wurden in der Arbeitsrichtlinie VB-0840 Anlage 2 sowie in den Listen der KN-Codes, die Einfuhrverboten und -beschränkungen (VB-0840 Anlage 3) und Ausfuhrverboten…

VB-0840Anlage 3
geltende FassungRichtlinien25.03.2026

…| Gemische aus Quecksilber und anderen Stoffen, einschließlich Quecksilberlegierungen, mit einer Quecksilberkonzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent | siehe Abschnitt 2.2. | ex3006 40 00 | Dentalamalgam (ab 1. Juli 2026) | siehe Abschnitt 2.4. | ex3307 90 00 | mit Quecksilber versetzte Produkte…

VB-0840Anlage 1
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

…Quecksilber(II)-sulfat (HgSO4, CAS RN 7783-35-9, KN-Code 2852 10 00) Quecksilber(II)-nitrat (Hg(NO3)2, CAS RN 10045-94-0, KN-Code 2852 10 00) Quecksilbergemische: 2. Quecksilbergemische: Gemische aus Quecksilber und anderen Stoffen, einschließlich Quecksilberlegierungen, mit einer Quecksilberkonzentration von…

VB-0840Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.12.2024

Anlage 5 Muster der schriftlichen Zustimmung für die Einfuhr von Quecksilber und von Quecksilbergemischen (Anhang I der Verordnung (EU) 2017/2287) [Grafik]   [Grafik]  

VB-0840Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.12.2024

Die Arbeitsrichtlinie Quecksilber (VB-0840) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…

VB-08404. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

… die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um einfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind…

VB-0840Anlage 2
geltende FassungRichtlinien25.03.2026

…Quecksilbergehalt von höchstens 2,5 mg je Brennstelle. 3b.Alle anderen Kompaktleuchtstofflampen (CFL) für allgemeine Beleuchtungszwecke, die nicht unter die Einträge 3 und 3a fallen. 4.Die folgenden linearen Leuchtstofflampen (LFL) für allgemeine Beleuchtungszwecke: i)Tri-Phosphor-Lampen < 60 Watt mit einem Quecksilbergehalt von…

VB-0840Anlage 6
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

…at Dr. BSC MSc Jakob Windisch, Tel.: +43 1 71162 61233171100 612323; E-Mail: jakob.windisch@bmluk.gv.at Mehr Informationen finden sie unter Mehr Informationen finden sie unter https://www.bmluk.gv.at/ministeriumthemen/organisationklima-und-umwelt/organisation.htmlchemiepolitik/recht/eu_vo/quecksilber.html

VB-02204.4. Ausfuhrverbote und besondere Vorschriften
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

4.4. Ausfuhrverbote und besondere Vorschriften (1) Gemäß § 28 Abs. 1 der Suchtgiftverordnung ist die Ausfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 per Post nur im Paketverkehr zulässig (diese Regelung gilt nicht für psychotrope Stoffe der Anlage 2). (2) Gemäß § 28 Abs. 2 Z 1 der…

AH-26122.3. Ausfuhrverbot von wirtschaftlichen Ressourcen oder Geldern
geltende FassungRichtlinien15.02.2023

2.3. Ausfuhrverbot von wirtschaftlichen Ressourcen oder Geldern (1) Gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 dürfen den im Anhang III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder direkt noch indirekt wirtschaftliche Ressourcen…