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Findok · Erlässe & Informationen

2026-0.265.063

Information zu der am 25. März 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Quecksilber (VB-0840)

geltende FassungInfo2026-0.265.063vom 25.03.2026

Wortlaut laut Findok

Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2026/55 wurde der Warenkreis der mit Quecksilber versetzten Produkte, deren Ein- und Ausfuhr verboten ist, erweitert. Folgende Produkte wurden mit Wirksamkeit ab 31.12.2025 aufgenommen: Höchstpräzisions-Kapazitäts- und -Verlustfaktor-Messbrücken und Hochfrequenz-Radiofrequenz-Schalter und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten mit einem Quecksilber-Höchstgehalt von 20 mg je Brücke, Schalter oder Relais, ausgenommen für Forschungs- und Entwicklungszwecke. Die oben angeführten Produkte wurden in der Arbeitsrichtlinie VB-0840 Anlage 2 sowie in den Listen der KN-Codes, die Einfuhrverboten und -beschränkungen (VB-0840 Anlage 3) und Ausfuhrverboten und -beschränkungen (VB-0840 Anlage 4) unterliegen können, aufgenommen. Bundesministerium für Finanzen, 25. März 2026

Normen und Schlagworte

Quecksliber

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2026-0.265.063
Stammnummer
84273
Gültig
25.03.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF