Findok · Erlässe & Informationen
2026-0.265.063
Information zu der am 25. März 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Quecksilber (VB-0840)
geltende FassungInfo2026-0.265.063vom 25.03.2026
Wortlaut laut Findok
Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2026/55 wurde der Warenkreis der mit Quecksilber versetzten Produkte, deren Ein- und Ausfuhr verboten ist, erweitert.
Folgende Produkte wurden mit Wirksamkeit ab 31.12.2025 aufgenommen:
Höchstpräzisions-Kapazitäts- und -Verlustfaktor-Messbrücken und Hochfrequenz-Radiofrequenz-Schalter und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten mit einem Quecksilber-Höchstgehalt von 20 mg je Brücke, Schalter oder Relais, ausgenommen für Forschungs- und Entwicklungszwecke.
Die oben angeführten Produkte wurden in der Arbeitsrichtlinie VB-0840 Anlage 2 sowie in den Listen der KN-Codes, die Einfuhrverboten und -beschränkungen (VB-0840 Anlage 3) und Ausfuhrverboten und -beschränkungen (VB-0840 Anlage 4) unterliegen können, aufgenommen.
Bundesministerium für Finanzen, 25. März 2026
Normen und Schlagworte
- VO 2017/852, ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.063
- Stammnummer
- 84273
- Gültig
- 25.03.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF