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ZT-250525. Begriffsbestimmungen für bestimmtes Schweinefleisch (Kontingent Nr. 09.0118)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

25. Begriffsbestimmungen für bestimmtes Schweinefleisch (Kontingent Nr. 09.0118) Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission werden Gemeinschaftszollkontingente für Schweinefleisch in Form von Filet eröffnet. Für die Anwendung dieser Verordnung hilz laut deren Artikel 30 dieser Verordnung als "'Filet" der KN-Codes ex 0203 19…

ZK-25902.6. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Vorgänge keine Möglichkeit zur Überwachung wie zB der Nämlichkeit besteht, die Begünstigung gemäß Art. 259 UZK nicht gewährt wird. Dabei ist jedoch darauf Bedacht zu nehmen, ob ein Täuschungsversuch vorgelegen ist. Ist das nicht der Fall, ist von dieser Vorgangsweise Abstand zu nehmen. 2…

ZK-2560Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2560 aktive Veredelung (aV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZK-25602.5.3. Aufzeichnungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…AEOC-Status innehat unterstellt wird, dass er ordnungsgemäße Aufzeichnungen insbesondere durch Erfüllung der Kriterien des Art. 39 Buchstabe b UZK iVm Art. 25 Abs. 1 UZK-IA führt, sofern Aspekte der aV der Überprüfung der Erfüllung der AEO-Kriterien berücksichtigt wurden. Ist letzteres nicht gegeben…

ZK-25602.5.7. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

…verwendet werden oder nur partiell. Weiters ist die Bewilligung des Einsatzes keine Kann-Bestimmung, vielmehr besteht bei Erfüllung der einschlägigen Voraussetzungen ein Rechtanspruch auf diese Verfahrensmodalität. 2.5.7.1.1. Vorteil Inhaber einer AEOC Bewilligung Es wird davon ausgegangen, dass ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für…

ZK-25607. Anhänge
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter (ABl. Nr. L 25 vom 30.1.2003 S. 1) | q) | Denaturierung | r) | übliche Behandlungen im Sinne des Art. 220 UZK | s) | der Gesamtwert der Waren…

ZT-250532. Bestimmungen für Qualitätsrindfleisch (Kontingente Nrn. 09.2201, 09.2202 und 09.2203)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…09.2202 und 09.2203) Das Kontingent 09.2201 ist laut Artikel 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission in zwei Teilkontingente mit den laufenden Nummern 09.2202 und 09.2203 unterteilt. Jede Abschreibung auf eines dieser Teilkontingente führt auch zu einer Verringerung der…

ZT-250541.2. letztes Kontingentquartal, Subkontingente
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

41.2. letztes Kontingentquartal, Subkontingente Gemäß Artikel 2 der vorstehend genannten Verordnung wird für jede Warenkategorie mit Ausnahme der Kategorien 8 und 25 ein Teil jedes Zollkontingents bestimmten Ländern zugeteilt. Zugleicht gibt es jeweils eine gemeinsame Menge für jene Länder, für welche zwar die Schutzmaßnahmen…

ZT-250541.3. Schutzmaßnahmen und Antidumping
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…2019 wird der Antidumpingzoll um 25 reduziert, wenn der Schutzzoll angewandt wird (= wenn das jeweils anwendbare Kontingent ausgeschöpft ist). Dann gilt: - bei einem Antidumpingzoll von weniger als 25 %: kein Antidumpingzoll - bei einem Antidumpingzoll von mehr als 25 %: Antidumpingzoll minus 25 Diese Bestimmung kommt bei…

ZT-250542. Sonderbestimmungen für Kontingent Nr. 09.0141 (Reis aus Bangladesch)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…1312/2008 der Kommission folgenermaßen umzurechnen. Umrechnung von geschältem Reis auf Paddy-Reis und umgekehrt: Geschälter Reis: 1 -------------------- Paddy-Reis 1,25: Umrechnung von geschältem Reis auf vollständig geschliffenen Reis: Rundkornreis: Geschälter Reis: 1-------------- Geschliffener Reis 0,775 Mittel- oder langkörniger Reis: Geschälter Reis: 1…

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…

ZK-2500Anhang 4: Zentralstellen im Verfahren mit Carnet ATA
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…20432 Hamburg) E-Mail: poststelle@bfdn.bfinv.de | Telefon: +49 40/428-0 Telefax: +49 40/428 20 25 47 | Dänemark | Danish Tax and Customs Administration SKAT Copenhagen Customs Authorisation Division Aarhus Lyseng Allé 1 DK-8270 Højbjerg Denmark E-Mail: enhedsbevilling…

ZK-2540Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

…bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86) - - andere | 2707 50 00 89 | - - - zu anderer Verwendung | 2707 99 | - - andere | | - - - andere | 2707 99 91 | - - - - zum Herstellen…

ZK-2590Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2590 passive Veredelung (pV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

ZK-25901. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie passive Veredelung befasst sich mit dem Verfahren der passiven Veredelung (pV), die zur Gruppe der besonderen Verfahren zählt. Die Neuauflage dieser Arbeitsrichtlinie wurde aufgrund der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…

ZK-25901.2. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…die pV Titel VII Kapitel 1 Abschnitte 2 und 3 Durchführungsverordnung zum UZK-IA Art. 259 bis 271 UZK-IA (Allgemeine Vorschriften zu den besonderen Verfahren) Anhänge A und B 1.2.4. Technische Übergangsbestimmungen (UZK-TDA) Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom…

ZK-25901.3. Abkürzungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

1.3. Abkürzungen Die in der ggstl. Arbeitsrichtlinie verwendeten informellen Abkürzungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit. Zitierungen der Abkürzungen wie auch Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie in Bewilligungen und sonstigen Entscheidungen haben zu unterbleiben. Folgende Abkürzungen werden verwendet: UZK - Zollkodex der…

ZK-25901.4. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

1.4. Begriffsbestimmungen Die im Besonderen für die pV relevanten Begriffsbestimmungen sind im UZK, UZK-DA und UZK-IA sowie im ZollR-DG wie folgt geregelt: 1.4.1. UZK - Art. 5 Zollverfahren - Z 16 Zollamtliche Überwachung - Z 27 Veredelungserzeugnisse - Z 30 Im Zollgebiet ansässige…

ZK-25902. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Art. 259 | Art. 240 | - | - In der pV können Unionswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden. Die aus diesen Waren entstandenen Veredelungserzeugnisse können unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden…

ZK-25902.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…liegt mehr als Ausbesserung, nämlich Bearbeitung vor. Wegen einiger auf die Ausbesserung beschränkter Verfahrenserleichterungen kommt der Abgrenzung der Ausbesserung zu anderen Veredelungsvorgängen besondere Bedeutung zu. Beispiel: Anwendung handelspolitischer Maßnahmen nach pV Erfüllung wirtschaftlicher Voraussetzungen 2.2.2.5. Reparatur im Rahmen der pV | UZK…