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Findok · Richtlinien

ZK-2560

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2024-0.727.628gilt ab 25.04.2023

Inhaltsverzeichnis der ZK-2560

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2560 aktive Veredelung (aV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 25. Oktober 2019

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.727.628
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0629-III/10/2019
Stammnummer
76894
Enthalten in Fassung
6, 7 (geltend: 7)
Gültig
25.04.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF