Findok · Richtlinien
ZK-2560
Einleitung
überholte Fassung (bis 24.04.2023)Richtlinie2022-0.751.676gilt ab 28.05.2021
Inhaltsverzeichnis der ZK-2560
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 28.05.2021 bis 24.04.2023.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2560 aktive Veredelung (aV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 25. Oktober 2019
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2022-0.751.676
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0629-III/10/2019
- Stammnummer
- 76894
- Enthalten in Fassung
- 4, 5 (geltend: 7)
- Gültig
- 28.05.2021 bis 24.04.2023
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF