Findok · Richtlinien
ZK-2560
Einleitung
überholte Fassung (bis 27.05.2021)Richtlinie2020-0.683.837gilt ab 12.11.2020
Inhaltsverzeichnis der ZK-2560
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 12.11.2020 bis 27.05.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2560 aktive Veredelung (aV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 25. Oktober 2019
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.683.837
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0629-III/10/2019
- Stammnummer
- 76894
- Enthalten in Fassung
- 3 (geltend: 7)
- Gültig
- 12.11.2020 bis 27.05.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF