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BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

… 5.4. Lösung Ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer liechtensteinischen AG, die durch in Liechtenstein gelegene Büroräumlichkeiten EDV-Leistungen anbietet, bezieht gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Da es sich bei der Erbringung von EDV-Leistungen um keine höchstpersönlichen…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 2/2

Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…

2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

…3-IV/4/86, AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben, da dessen Regelungsinhalt vom Wortlaut des Art. 16 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…9. 1996, Zl. 96/15/0121). 2. Vergabe einer UID-Nummer Wird der Gesellschafter-Geschäftsführer als Unternehmer behandelt (Pkt. 1.2 zweiter Fall), ist ihm gemäß Art. 28 Abs. 1 UStG 1994 eine UID-Nummer zu erteilen. § 3a UStG 1994 (Rz 562 UStR 2000) Vertrieb…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…verbundenen Rechte und Pflichten sind ausdrücklich nicht übertragbar; als einzige Ausnahme von diesem Grundsatz besteht die Möglichkeit des Überganges von Todes wegen. Die Ausübung der Optionen kann jeweils im Ausmaß von 20 Prozent frühestens am ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Jahrestag der Optionseinräumung erfolgen…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, sind nicht zu berücksichtigen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt: Gesellschafter-Geschäftsführer, die Einkünfte gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erzielen, und in Bezug auf derartige Einkünfte eine…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird der nach Vornahme aller Abzüge verbleibende Auszahlungsbetrag aus der monatlichen Lohnabrechnung herangezogen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt: Gesellschafter-Geschäftsführer, die Einkünfte gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erzielen…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird der nach Vornahme aller Abzüge verbleibende Auszahlungsbetrag aus der monatlichen Lohnabrechnung herangezogen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt Gesellschafter-Geschäftsführer, die Einkünfte gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erzielen…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Rs C-104/12 , Wolfram Becker sind Vorsteuern aus Anwaltsdienstleistungen, deren Zweck darin besteht, strafrechtliche Sanktionen gegen natürliche Personen, die Geschäftsführer eines steuerpflichtigen Unternehmens sind, zu vermeiden, nicht abziehbar. Im Ausgangsfall des EuGH ging es um Anwaltsdienstleistungen in einem Strafverfahren iZm Bestechung zur Erlangung vertraulicher…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

… 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 siehe die Ausführungen in den LStR 2002 Rz 930 ff. Ein lohnsteuerliches Dienstverhältnis - und damit Dienstnehmereigenschaft iSd KommStG - liegt weiters bei an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligten Personen auch dann vor…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…Erwerb falle, der dem Gesamtschuldner während der Insolvenz zufließe. Dies sei der reine Erlös aus seiner Erwerbstätigkeit, etwa ein Entgelt als Geschäftsführer der Gesellschaft. Eine bloß an die Tätigkeit anknüpfende Zahlungspflicht (wie eben eine Haftung gemäß § 9 BAO) verschaffe aber in keiner Weise Vermögenswerte, die…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…01.07.2009 nun tatsächlich eine Zurechnungsänderung ein. Diese hat zur Folge, dass dann, wenn die Voraussetzungen des § 47 EStG 1988 über ein steuerliches Dienstverhältnis eines Geschäftsführers zur österreichischen Gesellschaft vorliegen, inländische Lohnsteuerabzugspflicht ausgelöst wird. Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz steht nach Auffassung des…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…iVm § 8 Abs. 2 KStG 1988 Vermietung von Liegenschaften durch Immobilien-GmbHs an deren Gesellschafter GmbHs mit dem Unternehmenszweck Vermietung und Verwertung von Grundstücken vermieten Objekte bzw. Objektsteile an deren Gesellschafter (meistens zugleich Geschäftsführer) für Wohnzwecke. Oft handelt es sich um große Eigentumswohnungen, meist Dachgeschoßwohnungen…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Abs. 1 BAO)? 4. Berufungszurücknahmeerklärung bei unzureichender Mängelbehebung hinsichtlich eines Pendlerpauschales (§§ 250, 275 BAO)? 5. Wiederaufnahme bei Nichtberücksichtigung eines zweiten Lohnzettels (§ 303 Abs. 4 BAO)? 6. Wegfall des Sachbescheides bei Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid, wenn zunächst noch kein Sachbescheid erlassen war (§ 307 BAO)? 7. Anregungen…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…2 zweiter Satz BAO). Die Haftungseinschränkung setzt voraus, dass der Parteienvertreter in berufstypisch beratender Funktion tätig ist. § 9 Abs. 2 BAO gilt beispielsweise nicht für Handlungen, die der Parteienvertreter als Masseverwalter oder als Geschäftsführer einer GmbH vornimmt. 2.3 Abgabenforderung gegen den Vertretenen Die Geltendmachung…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…Der an der GmbH wesentlich beteiligte Geschäftsführer erzielt Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 22 Z. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988). Der PKW ist nicht Betriebsvermögen der GmbH. Der Geschäftsführer verrechnet der GmbH für betriebliche Fahrten im Ausmaß von a) 10.000 km b) 40.000…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…in die Bemessungsgrundlage nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 und somit nicht in die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn das Einzelunternehmen über eine eigene unternehmerische Struktur (wie beispielsweise Mitarbeiter) verfügt und nicht bloß die eigene Leistung des Gesellschafter-Geschäftsführers honoriert wird. Soweit die Leistungen von…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…nach § 8 Z 2 KommStG 1993 befreiten Zwecken, auch andere (wie zB erwerbswirtschaftliche, gewinnorientierte) Zwecke, entweder nach ihrer Rechtsgrundlage (Gesellschaftsvertrag) bzw. ihrer tatsächlichen Geschäftsführung, verfolgt, ist eine Kommunalsteuerbefreiung nach § 8 Z 2 KommStG 1993 nicht möglich. Um Abgabenbegünstigungen zu erlangen, gilt nämlich das Ausschließlichkeitsgebot des …

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…89 GmbHG, § 205 AktG, § 145 UGB). In der Zeit zwischen Auflösung und Vollbeendigung der Gesellschaft (vollständige Abwicklung aller Rechtsverhältnisse) fungiert der vormalige Geschäftsführer als "geborener Liquidator" (VwGH 23.06.1993, 91/15/0157; VwGH 17.12.1993, 92/15/0121; UFS 17.12.2008, RV…

BMF-010203/0312-VI/6/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0312-VI/6/201403.10.2014

…2 zweiter Teilstrich EStG 1988. Bei der Gesellschaft A hat der Geschäftsführer neben dem Vertrieb auch die Großkundenbetreuung über, bei der Gesellschaft B obliegt ihm die Qualitätskontrolle im Einkauf und in der Produktion. Die Gesellschaften werden von einem gemeinsamen Verwaltungsbereich geleitet und der Gesellschafter-Geschäftsführer…