…verspätet eingebracht wird und daher gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurück zu weisen ist. So lange jedoch das Berufungsverfahren auf Grund eines zeitgerecht eingebrachten Vorlageantrages noch nicht durch die (zweitinstanzliche) Entscheidung über die Berufung abgeschlossen ist, kann auch die Berufung noch zurückgenommen werden. § 256 Abs…
…rechtliche Beurteilung etwa auch durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Tatsache dar (vgl. zB VwGH 25.02.1998, 98/14/0015). Nichts anderes kann für eine nachträglich in einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats als Abgabenbehörde zweiter Instanz gelten. b) Wiederaufnahme, Vorfragentatbestand (§ 303 Abs…
…Notariatsakt enthält den Widerrufsverzicht des Übergebers gemäß § 956 zweiter Satz ABGB. Bedingung für die Rechtswirksamkeit der Übergabe auf den Todesfall ist: Variante 1: Bei Vorableben des Übernehmers gehen dessen Rechte und Pflichten nicht auf seine Rechtsnachfolger über. Der Übergeber kann dann wieder frei über die…
…Abs. 1 BAO)? 4. Berufungszurücknahmeerklärung bei unzureichender Mängelbehebung hinsichtlich eines Pendlerpauschales (§§ 250, 275 BAO)? 5. Wiederaufnahme bei Nichtberücksichtigung eines zweiten Lohnzettels (§ 303 Abs. 4 BAO)? 6. Wegfall des Sachbescheides bei Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid, wenn zunächst noch kein Sachbescheid erlassen war (§ 307 BAO)? 7. Anregungen…
…2 BAO) von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Bei Übergang der Zuständigkeit (zB durch Delegierungsbescheid gemäß § 71 BAO oder infolge Kenntniserlangung nach § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit für auf § 295 BAO gestützte Maßnahmen auf die neu zuständige Abgabenbehörde erster Instanz über. Änderungen (Aufhebungen…
…bzw. mit Beschwerde beim VfGH und/oder VwGH). 7. Zuständigkeit Für das Mängelbehebungsverfahren ist jene Behörde zuständig, der die Erledigung der betreffenden Eingabe obliegt. Für Berufungen und für Vorlageanträge sind sowohl die Abgabenbehörde erster Instanz als auch jene der zweiten Instanz zuständig (vgl. § 282 Abs…
…unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Sachverhalts und obliegt daher ausschließlich dem Finanzamt oder der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle der Erlassung einer Berufungsentscheidung. 3.3 Berücksichtigung von ertragsmindernden Umständen Der Ertragswert wird beim Wiener Verfahren 1996 aus in die Zukunft projizierten Vergangenheitswerten abgeleitet…
…Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat die bei ihr eingebrachte Berufung unverzüglich an die Abgabenbehörde erster Instanz weiterzuleiten. Gemäß § 4 AVOG 2010 berührt der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend…
…Berufungsfrist oder der Vorlageantragsfrist ist er bei der Abgabenbehörde erster Instanz oder zweiter Instanz einzubringen (nach § 308 Abs. 3 erster Satz BAO). Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen (§ 308 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Der Wiedereinsetzungsantrag ist ein Anbringen…
…der Entscheidung, die nur für die (ganze) Personengesellschaft getroffen werden kann, zu beachten. Zu 1.2. Die Beschwerde des Beteiligten A wurde dem UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz vor dem 1. Jänner 2014 zur Entscheidung vorgelegt. Für ihre Erledigung ist somit das BFG zuständig (vgl. …
…3 lit. b BAO wirkt und wirksam geworden ist. Nicht antragsbefugt ist die Abgabenbehörde erster Instanz bezüglich von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassener Bescheide (zB Berufungsentscheidungen). Der Antrag ist bei der für die Berichtigung zuständigen Abgabenbehörde einzubringen. 4.2. Form und Inhalt des Antrages Der…
…Rechtsauslegung ausgegangen ist. 2. Gegenstand der Berichtigung Nach § 293 BAO berichtigbar sind sowohl erstinstanzliche Bescheide als auch von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Auch verfahrensleitende Verfügungen (zB Mängelbehebungsaufträge, Fristverlängerungsbescheide, Prüfungsaufträge) können berichtigt werden. Die Berichtigung ist unabhängig davon zulässig, ob der Bescheid bereits formell…
1. Zuständigkeit Die Abgabenbehörden erster Instanz sind zur Aufhebung von ihnen erlassener Bescheide befugt. Dies sind nicht nur Finanzämter, sondern auch Finanzlandesdirektionen (zB für Bescheide nach § 44 Abs. 2 BAO oder nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988) und das Bundesministerium für Finanzen (zB…
…die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger unrechtmäßig war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in…
…Gebühren oder ein Teil davon iSd § 241 Abs. 2 BAO rückerstattet werden? Lösung: Da der gebührenpflichtige Tatbestand in der "Verleihung" besteht und die Staatsbürgerschaft nicht ein zweites Mal verliehen werden kann, ist die Gebühr gemäß § 14 TP 2 Abs. 1 Z 3 GebG zu Unrecht…
…des Außerstreitgesetzes (§ 15 Abs. 1 FBG). Gemäß § 45 AußStrG können Beschlüsse des Gerichts erster Instanz mit Rekurs angefochten werden. Die Frist für den Rekurs beträgt 14 Tage ab Zustellung des selbständig anfechtbaren Beschlusses. Eine Partei, der der Beschluss nicht zugestellt worden ist, kann einen Rekurs…
…Verjährung des § 209 Abs. 3 BAO. § 209a BAO gilt für die Einhebungsverjährung sinngemäß (nach § 238 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Die Bestimmung des § 209a Abs. 1 BAO setzt nicht voraus, dass die Beschwerde vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde. Sie gilt auch dann, wenn sich…
…vermieteten Liegenschaftsanteile ein lebenslängliches Fruchtgenussrecht ein. Sämtliche Aufwendungen und Ausgaben (insb. Instandsetzungen) iZm der Vermietung sind von der Fruchtgenussberechtigten zu tragen. Die Vermietungen erfolgen einerseits für Wohnzwecke und anderseits für unternehmerische Zwecke an eine Psychologin, die selbst unecht befreite Umsätze ausführt, sowie an einen Verein …
…würde von einer Schenkungsmeldepflicht gemäß § 121a BAO auszugehen sein, im zweiten Fall - zB bei Tilgung einer gegenüber dem Bruder bestehenden Schuld des Verstorbenen durch den Geldbetrag - liegt keine Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO vor. 1.7. Sachverhalt 6 Der Nachkauf von Versicherungszeiten (Schul- und Studienzeiten) durch…
…sodass eine Anzahlungsbesteuerung gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a zweiter Satz UStG 1994 vorzunehmen ist? Die Veräußerung von Gutscheinen durch Unternehmer, die zum späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder nicht konkret genannten sonstigen Leistungen berechtigen, stellt (noch) keinen steuerbaren Vorgang dar…