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2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde zu entscheiden. Eine Streitbeilegungsbeschwerde ist zuzulassen, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt und keine Zurückweisungsgründe vorliegen. § 15 Abs. 2 EU-BStbG zählt taxativ die Zurückweisungsgründe auf: verspätete Einbringung (Z 1, siehe § 10 Abs. 1 EU-BStbG); (ungerechtfertigte) Nichtbeantwortung oder nicht fristgerechte Beantwortung des…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…BStbG taxativ aufgezählt (s. C.XXX): Unzulässigkeitsgründe (§ 33 Abs. 2 EU-BStbG) (Z 1); verspätete Einbringung (Z 1, siehe Kapitel B.2.2.4.1. zur Frist); Rechtsmittelfrist gegen die Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde noch offen und kein umfassender Verzicht auf Rechtsmittel (Z 2); Anhängiges Rechtsmittel…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…Erledigungen in Betracht: Zurücknahmebescheide (§ 85 Abs. 2 BAO), Zurückweisungsbescheide (zB wegen verspäteter Einbringung des Antrages, wegen mangelnder Befugnis des Einschreiters oder wenn der betreffende Bescheid nicht mehr dem Rechtsbestand angehört), den Antrag abweisende Bescheide (zB wenn keine Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO vorliegt). 5…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…Erledigungen in Betracht: Zurücknahmebescheide (§ 85 Abs. 2 BAO), Zurückweisungsbescheide (zB wegen verspäteter Einbringung des Antrages, wegen mangelnder Befugnis des Einschreiters oder wenn der betreffende Bescheid nicht mehr dem Rechtsbestand angehört), den Antrag abweisende Bescheide (zB wenn keine Unrichtigkeit im Sinn des § 293 BAO vorliegt). 4…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…keine Abgabenschuldigkeit gegeben, sind Beschwerdezinsen nicht zu gewähren (BFG 9.5.2018, RV/7100674/2018). Beschwerdezinsen stehen nur für bereits entrichtete Abgaben zu, nicht aber für die verspätete Auszahlung von Beihilfen (UFS 13.5.2013, RV/1332-L/12; BFG 24.8.2018, RS/7100081…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…ganz oder teilweise fehlenden Begründung, durch einen Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist. Die Hemmung der Frist beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (zB Postaufgabe, Überreichung), wenn die Einbringung innerhalb der Beschwerdefrist erfolgt. Ein verspäteter Antrag hat keine fristhemmende Wirkung (VwGH 8.3.1994…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…ausgenommen. Solche Anträge sind keine Abgabenerklärungen. Die Einreichung dieser Anträge mittels Telefax ist daher zugelassen. 1.3. Die Einbringung von Anträgen auf Familienbeihilfe mittels Telefax ist ebenso zulässig. Anmerkung: Es wird zweckmäßig sein, in Fällen der unzulässigen Einreichung von Abgabenerklärungen im Wege des Telekopierers, den…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…neue Anteile aus. Nach der Einbringung des Betriebs ist die A-GmbH zu 95% an der G-GmbH beteiligt und die B-GmbH zu 5%. Beispiel 2: Die A-GmbH ist zu 99% am 31.12.2015 an der G-GmbH beteiligt, das restliche Prozent…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…ihrer Umsatzerlöse maßgebend. 3. BAO-Novelle - Beschwerdefrist 3.1. Bezughabende Norm FVwGG 2012 3.2. Sachverhalt A stellt am letzten Tag der Beschwerdefrist einen Antrag auf Fristverlängerung zur Einbringung der Bescheidbeschwerde bis 31. Mai . Das Finanzamt lässt den Antrag unerledigt. A bringt die Bescheidbeschwerde am…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…solche Maßnahme maßgebenden Jahresfrist des § 302 Abs. 1 BAO nicht in Betracht. Ergeben sich aus der (wenn auch verspäteten) Berufung Hinweise auf Wiederaufnahmsgründe (insbesondere auf für die Abgabenbehörde neu hervorgekommene Tatsachen), so ist nach Durchführung allenfalls erforderlicher Ermittlungen zu prüfen, ob eine Wiederaufnahme des Körperschaftsteuerverfahrens…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…FinStrG und die Anzeigepflicht des § 81 FinStrG betreffen nur Finanzvergehen, nicht aber für die Einbringlichkeit verhängter Finanzstrafen bedeutsame Umstände. Für unaufgeforderte Mitteilungen solcher Umstände an Gerichte gibt es keine gesetzliche Grundlage. Eine Mitteilung an das Gericht darf daher im vorliegenden Fall nicht erfolgen.   2…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…kann? Lösung: Es liegt eine Äquivalenzverletzung vor, weshalb von einer freigebigen Zuwendung an den Sohn auszugehen ist. Die Bereicherung liegt im Verzicht auf eine adäquate Gegenleistung für die Einbringung des Vermögens. Das nach der Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG begünstigte Vermögen ist in der § 15a Abs…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…4, 5 und 6 BiBuG 2014 erschöpfend aufgezählten Tätigkeiten; das sind (Z 4) die elektronische Akteneinsicht (über FinanzOnline) und die Einbringung von Rückzahlungsanträgen; (Z 5) die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen sowie Abgabe von Gutschriftsverrechnungsweisungen iSd …

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erging auf Basis der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde als verspätet zurückgewiesen und dann vorgelegt. 2015 wurde die Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr 2014 eingebracht. 28.3. Fragestellung Darf die Einkommensteuer 2014 veranlagt werden oder steht die Sperre…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…setzt weiters die Einbringung des Antrages innerhalb der für die Wiederaufnahme des Verfahrens maßgebenden Frist des § 304 BAO voraus). Der Antrag auf Festsetzung unterliegt der Entscheidungspflicht; daher ist über den Antrag stets mit Bescheid abzusprechen. Der Antrag ist insbesondere dann zurückzuweisen, wenn er verspätet ist …

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…unstrukturiert übermittelte Anbringen auch dann beachtlich und daher zu bearbeiten sind, wenn es dafür eine strukturierte Form der Einbringung gibt. Anbringen sind einerseits in Abgabenvorschriften ausdrücklich vorgesehen, andererseits gelten auch nicht ausdrücklich vorgesehene Anträge als zulässig. Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…

BMF-010203/0024-VI/6/2011Info des BMF betreffend die steuerliche Behandlung von verspätet ausgezahlten Förderungen durch die AMA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0024-VI/6/201117.01.2011

Im Zusammenhang mit aktuellen Betriebskontrollen durch die AMA kann es auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage kommen. Dementsprechend werden das Jahr 2010 betreffende Förderungen vereinzelt erst im Jahr 2011 ausbezahlt. Entsprechend dem…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 folgende Rechtsansicht: § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005, BGBl I Nr. 57/2004, sieht vor, dass die Prämie nur in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (§ 188 BAO…