RIS AI
15 Treffer1214 msnur geltende Fassungen
BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Nach Abs. 2 stehen unter anderem Baurechte den Grundstücken gleich. Auch nach § 51 Abs. 2 BewG 1955 gilt das Baurecht als Grundstück und zählt daher zum Grundvermögen. Nach § 56 Abs. 1 BewG 1955 sind Baurechte wie bebaute oder unbebaute Grundstücke zu bewerten. Da Betriebsvorrichtungen (Maschinen…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…den Bau der eigenen Einheit selbst finanzieren. Welcher Wert ist als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen? Handelt es sich um ein unbebautes oder um ein bebautes Grundstück? Lösung: Wird ein Teil eines unbebauten Grundstückes unentgeltlich oder im Familienverband übertragen, für das bereits Wohnungseigentum begründet bzw…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…als eigene wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens zu bewerten und den Eigentümern (Frau A und Lebensgefährte) anteilsmäßig zuzurechnen. Der zugehörige Grund und Boden ist als unbebautes Grundstück als eigene wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens zu erfassen und der Eigentümerin (Frau A) zuzurechnen. Die Zusammenrechnung der Wirtschaftsgüter gemäß …

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…Ist bei der Schenkungssteuerbemessung ausgehend vom zuletzt festgestellten Einheitswert für die Gesamtliegenschaft der anteilige Einheitswert für das unbebaute Grundstück vom Wert des Wohnhauses plus des Grund und Bodens oder nur vom Bodenwert zu berechnen? Wird von einem bebauten Grundstück ein unbebauter Teil abgetrennt und verschenkt…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…herangezogen werden, wenn es seither nachweislich (etwa anhand von Immobilienpreisspiegeln) zu keiner Veränderung bei der Wertentwicklung gekommen ist. Andernfalls bestehen keine Bedenken, den früheren Kaufpreis anhand der seither erfolgten Preisentwicklung im jeweiligen Immobiliensegment (unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser usw.) hochzurechnen. Liegen plausible Bewertungen vor, muss kein…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…Einlage im Stand der Innenfinanzierung diese zum Bilanzstichtag des Jahres 2016 im Ausmaß von 20.000 € zu vermindern. Beispiel 2: Der Gesellschafter verkauft seiner Körperschaft im Jahr 2016 ein unbebautes Grundstück um 60.000 €. Der gemeine Wert des Grundstückes beträgt 100.000 €…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…Dabei können zur Neugestaltung und Erschließung von Siedlungsgebieten bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete und erschließbare Grundstücke entstehen. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens findet ausschließlich auf Anregung der Gemeinde…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes. Da das Baurecht nach der vorstehend zitierten Vorschrift erst durch die bücherliche Eintragung entsteht, kann es ein außerbücherliches Baurecht nicht geben. Gemäß § 56 BewG 1955 werden Grundstücke, die mit einem Baurecht belastet sind, wie bebaute oder unbebaute Grundstücke bewertet…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

… 14 BewG 1955, § 5 GrEStG 1987 - Abzinsung von geringverzinslichen Darlehen Sachverhalt: Als Gegenleistung für die Übertragung eines unbebauten Grundstückes übernimmt der Erwerber vom Veräußerer unter anderem ein Bausparkassendarlehen zur weiteren Rückzahlung. Das Darlehen haftet zum Übergabsstichtag mit dem Betrag X aus, die Laufzeit beträgt insgesamt…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…Nachweis betreffend den Betrachtungszeitraum vorzulegen. Vorlage des Formulars E1b (bzw. bei Ehe-/Personengemeinschaften das Formular E6b als Beilage zur Feststellungserklärung E 6) als Beilage zur Einkommenssteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken 2020 bzw. wenn dieses nicht vorliegt…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…Nachweis betreffend den Betrachtungszeitraum vorzulegen. Vorlage des Formulars E1b (bzw. bei Ehe-/Personengemeinschaften das Formular E6b als Beilage zur Feststellungserklärung E 6) als Beilage zur Einkommenssteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken 2019 bzw. wenn dieses nicht vorliegt…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…Herstellungsmaßnahmen im Sinne des § 203 UGB zu qualifizieren. Soweit die Interessentenbeiträge zur Hochwasserschutzgenossenschaft für unbebaute Grundstücke geleistet werden, stellen sie daher Herstellungskosten dar und sind in voller Höhe auf Grund und Boden zu aktivieren. Sind Interessentenbeiträge für bebaute Grundstücke zu leisten, stellt sich die Frage…

BMF-010203/0312-VI/6/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0312-VI/6/201403.10.2014

1. Grundstücksbesteuerung 1.1. ImmoESt - Herstellerbefreiung 1.1.1. Bezughabende Norm § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 1.1.2. Sachverhalt Im Jahr 2011 wurde eine 1998 angeschaffte bebaute Liegenschaft mit 1.500 m² Grund in eine bebaute Liegenschaft mit 850 m² Grund und…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Das Grundstück in der Gemeinde B ist ein Mietwohnhaus, in dem ein Hausbesorger angestellt ist. Die in der Gemeinde C gelegenen Grundstücke sind unbebaut. Kommunalsteuerpflichtig sind die Hausbesorgerbezüge in der Gemeinde B und die mit der Verwaltung (ganz oder teilweise) im Zusammenhang stehenden Bezüge der…

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 3.3.1. Grund und Boden (unbebaut) Bei der Ermittlung des auf den Grund und Boden entfallenden Anteils des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 ist darauf Bedacht zu nehmen…