…wäre. Keine Schenkung liegt auch vor, wenn die Zuwendung aufgrund von moralischen, sittlichen oder Anstandspflichten erfolgt (zB VwGH 29.01.1996, 95/16/0096). Ob eine solche Pflicht bestand, ist nach den Umständen des Einzelfalles (nach dem Herkommen, der Verkehrsanschauung im gesellschaftlichen Kreise des Verfügenden…
… 140 Abs. 1 UGB stattgegeben, scheidet mit Rechtskraft des Urteils der beklagte Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Bis dahin behält er sämtliche Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Nach § 140 Abs. 2 UGB ist für die Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft…
…dreifache Einheitswert. Das Kaufobjekt war bisher gemietet. Frage: Wie ist die Gegenleistung zu ermitteln, wenn bisher geleistete Mieten oder Kautionen bei der Kaufpreisbildung Berücksichtigung finden? Lösung: Gegenleistung sind sämtliche Leistungen des Erwerbers, einschließlich jener, die auf den Kaufpreis angerechnet werden und unabhängig davon, ob diese…
…Gemäß EStR 2000 Rz 3204 bestehen keine Bedenken, bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sämtliche Werbungskosten (einschließlich Absetzung für Substanzverringerung) mit 50% der Bruttoerlöse (einschließlich Umsatzsteuer) zu berücksichtigen. Bei Anwendung der Nettomethode können die Werbungskosten (einschließlich AfS) mit 40% der Nettoerlöse (ohne Umsatzsteuer…
…Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2002 nicht abgeleitet werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für…
…und ist ab 1. Juli 2014 anzuwenden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. 1. Bisherige Vorgangsweise Die derzeitige Praxis der Finanzämter ist nicht einheitlich und…
…Jänner 2007 anzuwenden, insoweit Regelungen in anderen Erlässen zu diesem Erlass in Widerspruch stehen, gelten diese als aufgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Die Bestimmungen des § 131 BAO (ausgenommen die der Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausland…
…einzelnen Punkte des Protokolls sind nach Paragraphen des Einkommensteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2004 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im…
…Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2002 nicht abgeleitet werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für…
…Dokument gemacht werden. 7.2.3.2 Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften Bei einer Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich gemäß dem Aktiengesetz (AktG) um eine juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindestgrundkapital von EUR 70.000…
…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Informationsschreiben nicht abgeleitet werden. Um die einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 in der Europäischen Union sicherzustellen, ist eine Abstimmung der einzelstaatlichen Rechtsansichten auf…
…abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw. durch das Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vollzogen werden. Mit diesem Erlass werden keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet. Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr…
…zu überprüfen? Wenn ja, in welcher Form hat diese Überprüfung zu erfolgen? Lösung: Die Pflichten des Parteienvertreters haben sich durch die Novellierung des GrEStG 1987 nicht geändert. Der Parteienvertreter haftet gemäß § 13 Abs. 4 GrEStG 1987 nur für die Entrichtung der selbstberechneten Grunderwerbsteuer. Dabei handelt…
…das Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte des Umsatzsteuerprotokolls sind nach Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 29…
…Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte des Umsatzsteuerprotokolls sind nach Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. § 2 bzw. § 12 UStG 1994 …
…Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte des Umsatzsteuerprotokolls sind nach Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. § 2, § 6 Abs…
…Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte des Umsatzsteuerprotokolls sind nach Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. §§ 1; 2…
…wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte des Umsatzsteuerprotokolls sind nach Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. § 1, …
…Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte dieses Umsatzsteuerprotokolls sind nach Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg …
…Der Leistungsaustausch findet somit zwischen dem Parkgaragennutzer und dem Parkgaragenbetreiber (= XY-GmbH) statt. Voraussetzung für die Umsatzsteuerbarkeit bzw. -pflicht ist, dass ein Zusammenhang zwischen Entgelt und einer konkreten Lieferung oder sonstigen Leistung vorliegt. Dies gilt auch für Entgelt von dritter Seite (vgl. Ruppe/Achatz …