… 22 EStG 1988) und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 4.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind EPU (darunter auch neue Selbständige) und Kleinstunternehmer laut Empfehlung 2003/361…
…und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise sowie die Gewährung eines Comeback- und eines Zusatzbonus. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 4.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind EPU (darunter auch neue Selbständige) und…
…8. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 8.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind Privatzimmervermieter, die nachfolgende Punkte kumulativ erfüllen: a.zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im eigenen Haushalt, der…
… 22 EStG 1988) und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 4.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind EPU (darunter auch neue Selbständige) und Kleinstunternehmer laut Empfehlung 2003/361…
…BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT 3. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenen Einkünften bei Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die im Rahmen von Urlaub am Bauernhof Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen…
…Alle die Bereicherung mindernden Kosten sind abzugsfähig. Persönliche und sachliche Freibeträge bleiben jedoch außer Ansatz. 3.4 Erhalten Legatare oder Pflichtteilsberechtigte aufgrund einer ausdrücklichen erblasserischen Verfügung oder aufgrund von privatautonomen Regelungen (Pflichtteils- oder Legatsübereinkommen) endbesteuerte Vermögenswerte, steht den Erwerbern die Steuerbefreiung im Ausmaß des von…
…15a ErbStG 1955 in angepasster Form übernommen und bezieht sich nunmehr zur Gänze auf Grundstücke. 1.2.1.1. Persönliche Voraussetzungen Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie zB GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten…
…0046). Die Verpachtung ist keine Übereignung (BFH, BStBl 1986 II 589). Die Übereignung der Wirtschaftsgüter muss zwar nicht unter einem, aber doch in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang erfolgen. Als Zeitpunkt der Unternehmensübereignung wird jener anzunehmen sein, in welchem so viel an Unternehmensgrundlagen auf…
…Obst und Gemüse). 6.2.1.2. Öffentliche Orte Unter öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten sind allgemein zugängliche Wege, Straßen, Plätze oder andere Orte zu verstehen. Öffentlich zugänglich bedeutet nicht auf einen konkreten Personenkreis oder bestimmte Personen beschränkt (zB Firmenzugehörigkeit und persönliche…
…an seine persönliche Abgabestelle zugestellt wird. Nicht zulässig wäre jedoch, den Bescheid nur "An A als ehem. Gesellschafter der X GmbH u. atypisch Stille" zu adressieren, weil darin ein Widerspruch zwischen dem Gegenstand der Erledigung (Bescheidinhalt, der sich auf eine Personenmehrheit bezieht) und ihrem Adressaten…
…bestehen keine Bedenken Organe, des Städte- und Gemeindebundes als Schlichtungsstelle an diesem Gespräch teilnehmen zu lassen. Eine solche Vorgangsweise sollte allerdings nur dann erfolgen, wenn sämtliche Beteiligten zugestimmt haben. In der Zerlegung der Bemessungsgrundlage liegt auch die Feststellung der sachlichen und persönlichen Abgabepflicht (§ 10 Abs…
…3 Z 1 und 2 der Verordnung zu § 236 BAO 6.2.1 Einleitung Die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO (BGBl. II Nr. 435/2005) legt in ihrem § 3 an Hand von Beispielen den unbestimmten Rechtsbegriff der sachlichen Unbilligkeit der…
…wenn mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabenschuldner nicht durchsetzbar sein wird. Dadurch erlischt der Abgabenanspruch nicht und wird die Befugnis, diesbezügliche persönliche Haftungen geltend zu machen, nicht berührt. Zur bei Uneinbringlichkeit von in der Vergangenheit entstandenen Abgabenschuldigkeiten, unabhängig von ihrer bescheidmäßigen…
…Schiedsübereinkommen zwischen Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten entstehen, im Wesentlichen also Doppelbesteuerungsstreitigkeiten. Der sachliche Anwendungsbereich wird daher vor allem vom Anwendungsbereich der oder des relevanten DBA oder des EU-Schiedsübereinkommens determiniert. Streitigkeiten betreffend indirekte Steuern und Verbrauchssteuern sind daher nicht erfasst. Der persönliche Anwendungsbereich des…
…welches auf Grund seiner Bauart (zB verwendete Baumaterialien) und/oder seiner Ausführung nur einen geringen Wertansatz hat. Dies kann sich unter anderem auch in einer eingeschränkten sachlichen Nutzbarkeit (zB nur Nutzung zur Lagerung von Gegenständen möglich) oder einer eingeschränkten zeitlichen Nutzbarkeit (zB Nutzung nur im…
…vom WGG vorgegebenen Grenzen gebildet wird, entspricht dieser Preis dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielenden Preis - somit dem gemeinen Wert - und ist der Grunderwerbsteuer zu unterziehen. Demgegenüber können ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei vertraglichen "Kaufpreisbindungen" (zB bei Mietverträgen mit Kaufoption) vorliegen; in diesem Fall ist…
… 6 Z 7 lit. b EU-MPfG liegt dann vor, wenn die direkt vom präferentiellen Steuerregime betroffene Zahlung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers aufgrund einer persönlichen oder sachlichen Steuerbefreiung nicht in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Keine Steuerbefreiung liegt hingegen vor, wenn es etwa aufgrund einer Verlustverwertung…
…die allenfalls von der Lohnsumme bemessen werden. Rz 183a Folgende DBA nennen im sachlichen Anwendungsbereich die österreichische Gewerbesteuer und können daher für die Beurteilung einer Kommunalsteuerpflicht bei internationalen Sachverhalten relevant sein: | Ägypten | Luxemburg | Australien | Malaysia | Belgien | Malta | Brasilien…
…Wäsche und Kleidungsstücke ist gemäß § 121a Abs. 2 lit. e BAO von der Anzeigepflicht ausgenommen. Zum Hausrat (im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 1 lit. a ErbStG 1955) gehören bewegliche körperliche Gegenstände, die zur gewöhnlichen Ausstattung einer Wohnung gehören oder zum alltäglichen persönlichen Gebrauch…
…17). Da die Haftung gemäß § 9 BAO rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten voraussetze, finde diese Auffassung auch auf Forderungen aus solchen Haftungsbescheiden Anwendung. es darüber hinaus einer zeitlichen und einer sachlichen Voraussetzung bedürfe, um iSd § 46 Abs. 1 Z 2 IO davon sprechen zu können, dass eine…