…Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vor liegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die…
…persönlichen Unbilligkeit hätte eine Ermessensentscheidung zu Ungunsten der Bw. getroffen werden müssen, weil es sich bei den nachzusehenden Abgabenschuldigkeiten um hinterzogene Abgaben handle, wofür die Bw. auch erstinstanzlich (nicht rechtskräftig) verurteilt worden wäre. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde lediglich vorgebracht, eine persönliche und sachliche…
…Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Der Bw. bringt unter anderem vor, die nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten beruhten - soweit es sich nicht ohnedies um Verspätungszuschläge, Exekutionsgebühren, Zwangs- und Ordnungsstrafen sowie Säumniszuschläge handle - nicht auf tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern auf unrichtigen…
…vom 5. Februar 2008 hat das Finanzamt das Ansuchen um Nachsicht von Einkommensteuer, Anspruchs- und Aussetzungszinsen in Höhe von 13.284,37 € als unbegründet abgewiesen. Nach allgemeinen Ausführungen zur sachlichen und persönlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO führte das Finanzamt begründend an, dass…
…wenn allfälligen Härten aus der sofortigen gänzlichen Abgabeneinhebung durch Gewährung von Zahlungserleichterungen begegnet werden kann. Da aus den dargestellten Gründen berufungsgegenständlich somit weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des …
…Verwaltungsgerichtshof anrufen müsse und dessen Entscheidung natürlich auch geraume Zeit dauere. Der Bw. habe die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes studiert, diese unterstütze die Berechtigung seines Begehrens nach Ausbuchung der Forderung gemäß § 236 BAO. Nach Zitieren der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur sachlichen und persönlichen Unbilligkeit im Sinne…
…23 Jahren noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen vermag. Eine sachliche Unbilligkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen…
…eines Verfahrenstitels entgegensteht. Eine sachliche Unbilligkeit ist - unbeschadet der in § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 435/2005 beispielsweise aufgezählten und hier nicht in Betracht kommenden Fälle - anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar…
…nach allgemeiner Auffassung nur bei Vorliegen einer persönlichen oder sachlichen Nahebeziehung des Staats zu dem betreffenden Sachverhalt in Betracht. Das Territorialitätsprinzip wird aber nicht nur im Bereich der Glückspielabgabe hoch gehalten, sondern ist als Grundabgrenzung der Steuerpflicht jeder Verkehrssteuer und auch dem Ertragsteuerrecht immanent: So…
…Ergebnis Aus all den unter Punkt 4.1. und 4.2. genannten Gründen weist das Finanzamt den beschwerdegegenständlichen Antrag auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeit zu Unrecht ab. Die Beschwerdeführerin machte die persönliche und sachliche Unbilligkeit zu Recht geltend. Die Glücksspielabgabe wäre unter diesen Titeln nachzusehen gewesen…
…nicht beanstandet hat, der begehrten Nachsicht nicht entgegen, denn sowohl rechtmäßig festgesetzte wie auch nicht rechtmäßig festgesetzte Abgaben können im Fall der persönlichen und/oder sachlichen Unbilligkeit der Entrichtung nachgesehen werden. Wie bereits ausgeführt wurde, macht die Beschwerdeführerin nicht die Unbilligkeit der Abgabenfestsetzung, sondern die…
…an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden seien und die jeden gleich berühren würden, würden keine Unbilligkeit darstellen. Auf die diesen Standpunkt stützenden Feststellungen der durchgeführten Liquiditätsprüfung werde hingewiesen. Insgesamt gesehen liege daher weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236…
…Bezug auf die steuerliche Behandlung der Vermietung der Eigentumswohnung an die Tochter bestätigt und insoweit die Beschwerden abgewiesen. Mit der gegenständlichen Beschwerde wendet die Bf. sowohl das Vorliegen einer persönlichen als auch sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der im Rahmen der Außenprüfung rückgeforderten Vorsteuern aus dem…
…für den Kauf eines Grundstücks vorgeschriebene Grunderwerbsteuer widerspreche weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Grunderwerbsteuergesetzes und sei auch unter keinen im Grunderwerbsteuergesetz abschließend geregelten Ausnahmetatbestand subsumierbar, weshalb eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen sei. Eine persönliche Unbilligkeit könne nur angenommen werden…
…bringt weiters vor, dass keinerlei Aussicht bestehe, dass sie jemals die Abgabenschuld bezahlen werde können. Die Nachsicht wegen Vorliegens persönlicher und sachlicher Unbilligkeit werde daher beantragt. Bei Vorliegen eines Ansuchens um Nachsicht hat die Abgabenbehörde zunächst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten…
…ob das Behalten der gemäß Art. 8 des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern erhobenen Einmalzahlung (Abgeltungssteuer) in Höhe von 6.847,99 Euro als persönlich und sachlich unbillig iSd § 236 BAO zu bewerten ist…
…der Beurteilung, ob das Behalten der gemäß Art. 8 des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern erhobene Einmalzahlung (Abgeltungssteuer) in Höhe von 6.847,99 Euro persönlich und sachlich unbillig iSd § 236 BAO ist, folgt…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Streitpunkte Begründet die Gebührenpflicht für Kartenpokerspiel gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG idFv 1.1.2011 eine persönliche und sachliche Unbilligkeit, die eine Nachsicht rechtfertigt? 1. Verfahrensablauf Bemerkt wird, dass…
…beteiligt ist, zu einer anormalen Belastungswirkung kommt, und ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, vor allem im Vergleich zur Spielbankabgabe der Spielbankkonzessionäre. Die Unbilligkeit der Einhebung der Abgabe nach der Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein. (z.B. VwGH 17…
…vermeiden wollen, kann nach Lehre und Rechtsprechung eine sachliche Unbilligkeit vorliegen. Eine solche ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit…