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BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…Adresse gerichtet ist (zB VwGH 22.3.1995, 94/12/0313) und sofern es tatsächlich dort einlangt (zB VwGH 20.2.2004, 2003/18/0034). Wird eine Erklärungsfrist ohne grobes Verschulden versäumt, so kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben (zB VwGH 15.3.2001, 2001/16…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…begründen. Ein Verdacht wird nur dann nicht vorliegen, wenn eindeutig kein Verschulden vorliegt. Beispiele für Umstände, die auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Nichterfassen von Einnahmen Privataufwendungen wurden als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen Zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…0024). Ein behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten spricht nicht gegen die Berichtigung. Es kommt nämlich auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Abgabenbehörde nicht an (zB VwGH 30.10.2001, 98/14/0085). Ein etwaiges Verschulden der Partei an…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. 2.2 Vertreter 2.2.1 Haftungspflichtige Vertreter Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer einer GmbH (vgl…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…88/15/0081) sieht einen nicht steuerbaren Schadenersatz dann gegeben, wenn ein Leasingvertrag durch Verschulden des Leasingnehmers vorzeitig aufgelöst wird und der Leasingnehmer eine Entschädigung an den Leasinggeber für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer zu leisten hat. Der gegenständliche Sachverhalt ist mit dem des…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung nicht bekannt gegeben werden. Subjektive Tatseite Für die genannten Tatbestände der Länder ist Fahrlässigkeit ausreichend; wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, genügt zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten (…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…vorläufige Berechnung abgegeben werden und muss die Erlassung des Steuerbescheides nach Ablauf des abgabenrechtlich geregelten Steuererhebungszeitraumes (von bis zu fünf Jahren) abgewartet werden. Gegen den Abgabenbescheid kann vom Insolvenzverwalter (oder Schuldner im Sanierungsverfahren oder Schuldenregulierungsverfahren ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters) Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben werden…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Wie ist die nachgereichte Erklärung zu deuten? 20.3. Lösung Kann aus eingereichten "Papieren" der Wille des Abgabepflichtigen in keiner Weise entnommen werden - hier jeweils Erklärungen ohne jegliches Begleitschreiben -, wird die "Eingabe" auch einer Mängelbehebung nicht zugänglich sein (vgl. auch UFS vom 02.02.2012…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…des Ermessens ist nicht ausschlaggebend, ob die Festsetzung sich zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirken würde. Im Allgemeinen ist auch unbeachtlich, ob ein Verschulden des Abgabepflichtigen an der Unterlassung der Selbstberechnung bzw. an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. 1.5.2. § 201 Abs…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

… 83 Abs. 1 BAO), stellt ein Anbringen im Sinn des § 85 BAO dar. Daran knüpfen verschiedene Rechtsfolgen (beispielsweise Zustellungsbevollmächtigung, Erteilung einer Geldvollmacht für die Stellung von Rückzahlungsanträgen, Mängelbehebungsverfahren) an. Der somit grundsätzlich erforderliche Ausweis der Vollmacht kann laut VwGH 22.03.1993, 92/13/0151…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…sich aus verfahrensrechtlichen Gründen die Verlustverwertung in Deutschland als nicht mehr möglich erweist, kann die Berücksichtigung nach Maßgabe des österreichischen Rechts in Österreich im Wege des Verlustvortrages erfolgen." Hat es der Steuerpflichtige daher aus eigenem Verschulden unterlassen, sich um die Verlustverwertung in Deutschland zu bemühen…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…erfolgen. Antragsbefugt sind Parteien iSd § 78 BAO, an die der aufzuhebende Bescheid ergeht bzw. denen gegenüber der aufzuhebende Bescheid wirkt. Beispiel 1: Ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wirkt (§§ 101 Abs. 3 und 191 BAO) gegenüber…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Zinsenlaufes maßgebenden Termin (zB 1. Oktober 2001 für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000) hat daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen (zB an einer verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung) oder der Abgabenbehörde (zB bei schuldhafter Verletzung der Entscheidungspflicht) zur Folge. Ob die Abgabenerklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…weder eine Wirkung für die Gemeinschuldner noch für den Masseverwalter (vgl. VwGH 09.11.2011, 2009/16/0260). Bei verschuldensabhängigen (Ausfall-)Haftungen muss nun aber nach der vorliegenden Entscheidung des OGH 16.02.2012, 6 Ob 231/11f, in bestimmten Fällen eine Differenzierung vorgenommen werden…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…25% anzuwenden. § 13 Abs. 2 BewG 1955 Bewertung von GmbH-Anteilen bei ausschließlichem jahrelangen erheblichen Bankguthaben ohne konkrete operative Betätigung Eine GmbH wird in eine Stiftung eingebracht. Sie hat im Ermittlungszeitraum nur ein Bankguthaben in Höhe von Euro 7,5 Mio. Daneben bestehen nur völlig…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…unbedingter sein. Es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht oder in Kauf nimmt (zB VwGH 27.05.1999, 96/16/0038). Bei der Einräumung von Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögen ohne Schenkungsabsicht, wie der Verfügungsberechtigung über ein Konto, indem der Kontoinhaber verfügt, dass eine…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…Solche Bescheide sind verfahrensleitende Verfügungen. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Siehe zB BMF…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…ohne dass sich in dem Eigentum des zivilrechtlichen Eigentümers etwas ändert, unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG 1987. 1.1.2. Anwachsung - Von wem wird erworben? In der Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes…