…für zutreffend erachtet. Berichtigt der Steuerschuldner die Selbstberechnung, so hat die Gemeinde entweder die Verbuchung der Gebarung der Kommunalsteuer zu berichtigen oder einen Kommunalsteuerbescheid zu erlassen (wenn die Gemeinde die berichtigte Selbstberechnung als nicht richtig beurteilt). 11.4. Jahressteuererklärung Rz 157 Der Unternehmer hat für…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht (vgl. VwGH 20.02.2008, 2006/15/0339). Soweit gegenständlich die Umsatzsteuer für den Monat Jänner 2009 gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 mit Bescheid festgesetzt wurde (weil pflichtwidrig keine Voranmeldung eingereicht wurde oder die Selbstberechnung nicht richtig war)…
… 293, 299 und 303 BAO) auf Auskunftsbescheide nicht anwendbar. Es gelten vielmehr die spezielleren Bestimmungen des § 118 Abs. 9 BAO. Der Auskunftsbescheid ist (von Amts wegen oder auf Antrag) änderbar oder aufhebbar, wenn sich sein Spruch als nicht richtig erweist. Entscheidend ist die objektive Rechtswidrigkeit…
…dass die Auskunft nicht in Bescheidform ergeht sowie dass der Schutz des Vertrauens auf die Auskunft (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben) u.a. voraussetzt, dass der Sachverhalt, welcher der Auskunft zugrunde gelegt ist, im Auskunftsersuchen richtig und vollständig dargestellt ist (und tatsächlich verwirklicht…
…Urtz, BAO3, § 209a Anm. 13). Wenn sich der Spruch des Einkommensteuerbescheides betreffend das Jahr 2003 als nicht richtig erweist und die inhaltlichen Voraussetzungen der Antragstellung gemäß § 299 Abs. 1 BAO idF des FVwGG 2012 (ab 1.1.2014) erfüllt sind, kann die Aufhebung bewilligt werden…
… 300 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 bis 5 BAO ist eine Ausnahme der vorübergehenden Unzuständigkeit der Abgabenbehörde vorgesehen. Mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide (und allfällige Beschwerdevorentscheidungen), deren Spruch sich als nicht richtig erweist, können (nach dem zweiten Satz des § 300 Abs. 1 BAO) von…
…Berichtigung zB wegen eines Schreib- oder Rechenfehlers), § 293b BAO (Berichtigung aus der Abgabenerklärung übernommener offensichtlicher Unrichtigkeiten), § 299 Abs. 1 BAO (Aufhebung des Bescheides, weil sich sein Spruch als nicht richtig erweist), § 303 BAO (Wiederaufnahme des Verfahrens), § 42 Abs. 2 VwGG (Aufhebung durch VwGH), § 87 Abs…
…gemäß § 299 Abs. 1 BAO setzen voraus, dass der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Unrichtigkeit ist anhand der Rechtslage (Gesetze, Verordnungen) zu prüfen. Erlässe des BMF sind weder Rechtsverordnungen noch Weisungen im Sinn des Art. 20 Abs. 1 B-VG (vgl…
…auch VwGH 20.05.2008, 2005/12/0218). Der ein zweites Mal am 1.6.2015 erlassene Einkommensteuer-Bescheid für 2013 erweist sich daher in seinem Spruch als nicht richtig (zweimaliger Abspruch in der gleichen Sache) und kann somit innerhalb der Frist gemäß § 302 Abs…
…voraus, dass der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag bekannt gibt oder dass die bekannt gegebene Selbstberechnung sich als nicht richtig erweist. Die Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages hat insbesondere in der Anmeldung (zB § 11 Abs. 1 NoVAG 1991) oder durch…
…unterlaufen, eine Veranlagung unter Berücksichtigung nur des einen vorhandenen Lohnzettels durchgeführt. In weiterer Folge stellte sich heraus, dass der zweite Lohnzettel infolge einer unrichtigen Namensschreibweise (sz statt ß) ursprünglich nicht richtig zugeordnet werden konnte. 5.2. Fragestellung Besteht die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens durchzuführen…
…ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurde oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Ist für das österreichische Unternehmen eine…
…sind nicht vollstreckbar, somit weder in einen Rückstandsausweis (§ 229 BAO) noch in Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) einzubeziehen. Der Abgabepflichtige kann (auch wiederholt) Erhöhungen oder Minderungen der Anzahlungen bekanntgeben. Der sich aus der Änderung ergebende Betrag ist unverzüglich zu buchen. Anzahlungen können sich nicht als "nicht richtig…
…zu werten sind, die beide gemeinsam in einer " festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ausgeübt werden, wenn sonach sowohl originär betriebliche als auch originär vermögensverwaltende Tätigkeiten in bestimmten Räumlichkeiten stattfinden. Für diese Frage wird es nicht die richtige Lösung sein, beispielsweise zu sagen, dass in einem…
…wurde bisher die Nutzungsentnahme in Höhe von 20% mit 400 € berücksichtigt; bei richtiger AfA-Bemessung in Höhe von 1.000 € wären 200 € zu berücksichtigen gewesen. Das Nutzungsausmaß selbst ist nicht fehlerhaft; die Änderung in der Höhe der Nutzungsentnahme ist vielmehr mittelbare Folge…
…deutlich erleichtern. Es ist jedoch anzumerken, dass die im Register eingetragenen Daten vor der Eintragung nicht überprüft werden und daher grundsätzlich nicht auf die Richtigkeit der Daten vertraut werden kann. 8.1 Einsicht durch Verpflichtete Wer Verpflichteter im Sinne des WiEReG ist, wird in § 9…
…Teilnahme eines neu beigetretenen Gesellschafters an Gewinnen/Verlusten, die vor seinem Beitritt entstanden sind, mit den Grundsätzen einer subjektbezogen richtigen Einkünftezurechnung nicht vereinbar ist, ist die bisher vorgenommene Verlustaufteilung mit steuerlicher Wirkung in der Weise zu korrigieren, dass den atypisch stillen Gesellschaftern in den einzelnen…
…In diesen Fällen haftet der Parteienvertreter gemäß Abs. 7 leg. cit. auch für die Entrichtung (nicht für die Richtigkeit) einer selbst berechneten Steuer. Die Einzahlung erfolgt auf ein auf den Namen des Vertreters lautendes Sammelkonto, das für unterschiedliche Abgabepflichtige ieS bzw. Primärschuldner der Schenkungssteuer besteht…
…variable" - SICAV - und "Sociétés d'Investissements à Capital fixe" - SICAF) erfüllen regelmäßig nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gemäß § 10 Z 5 KStG 1988 und § 63 BewG 1955. 6. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…ungarischen Steuerverwaltung wird eröffnet: Post graduate Stipendien fallen unter Artikel 20 ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens; das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu. 11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: