…aus den Anträgen im Rechtsmittel, welche an das Bundesfinanzgericht als Rechtsmittelbehörde gerichtet wurden - nämlich das Ermittlungsverfahren antragsgemäß zu ergänzen, den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass die Berufungswerberin tatsächlich keine Abgabenschulden hat; in eventu den angefochtenen Bescheid zu beheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Erlassung eines…
…DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, mittels Bescheides von der Besteuerung vollständig freigestellt. Mit neuerlicher Antragstellung durch den österreichischen Musikalienverlag bei den deutschen Behörden wurde der bisher gültige Freistellungsbescheid unter Hinweis auf Artikel 17 Abs. 1 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, aufgehoben…
…fraglich ist jedoch, ob dies auch zweckmäßig ist. 13. Zuständigkeit - Tagespendler 13.1. Sachverhalt Beim Finanzamt langen Anträge von ungarischen Staatsbürgern ein, die derzeit in Österreich keinen Wohnsitz haben, sondern täglich zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit nach Österreich einpendeln. Diese Abgabepflichtigen waren in früheren Jahren…
… 154 AußStrG) Diesen Verfahren ist gemein, dass keine Erbantrittserklärungen abgegeben werden und auch kein Antrag der Finanzprokuratur auf Aneignung einer erblosen Verlassenschaft gestellt wird und somit kein Gesamtrechtsnachfolger in die Rechte des Verstorbenen eintritt. Anstelle der Gesamtrechtsnachfolge tritt infolge eines entsprechenden Beschlusses des Bezirksgerichtes aufgrund…
…gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben ist. Wird diese Bemessungsgrundlage in der Beschwerdevorentscheidung geändert, so ist nach § 295 Abs. 3 BAO der Verspätungszuschlag entsprechend (unter neuerlicher Übung des gemäß § 135 BAO eingeräumten Ermessens) anzupassen. Siehe Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO) vom 10. April 2006, BMF…
…Ist eine neuerliche Einkommensteuerveranlagung durchzuführen? 16.3. Lösung Unabhängig davon, ob dem Finanzamt im Zeitpunkt der Arbeitnehmerveranlagung 2006 das Vorliegen einer weiteren möglichen Einkunftsquelle bekannt war, ist ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid 2006 aufrecht. Die Erlassung eines weiteren Einkommensteuerbescheides ist nicht zulässig (res iudicata). Ein Antragsrecht auf…
…der Übertragung zu keiner Änderung der Bewirtschaftungsart des notorisch verlusterzeugenden Betriebes, kann kein neuerlicher Anlaufzeitraum beginnen (eine Änderung der Bewirtschaftungsart erscheint bei einem Freibad wenig realistisch). 2) Bei Übertragung von hoheitlichen Tätigkeiten, wie zB Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Abfallentsorgung liegen keine Betriebe in steuerlicher Hinsicht vor…
…vorzugehen. Wenn die Antragstellung betreffend Festsetzung von Beschwerdezinsen unmittelbar mit Einbringung der Beschwerde gegen einen Festsetzungsbescheid erfolgt, ist der Antrag bescheidmäßig als unzulässig zurückzuweisen, weil noch keine Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge einer Beschwerde erfolgt ist. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach Herabsetzung der…
…das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service…
…21.2. Frage Ist eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens durchzuführen? 21.3. Lösung Der - neuerliche - Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist zurückzuweisen, da diese Veranlagung bereits rechtskräftig durchgeführt wurde (entschiedene Sache). Soweit in den dargestellten Varianten vom Abgabepflichtigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1…
…Antragsbefugt ist daher jener Abgabepflichtige, dem gegenüber der Bescheid über die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit wirkt. Da noch keine solche Herabsetzung erfolgt ist, ist der Antrag unzulässig und daher bescheidmäßig zurückzuweisen. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge der Berufung nicht…
…einmalig für die gesamte Geltungsdauer berechnet. Eine Gesellschaft kann nur einen Antrag auf Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung stellen, da die Steuerbegünstigung nur einmalig gewährt wird (auch bei Überschreiten der Mindest-Investitionssumme und Mitarbeiteranzahl). Während der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung besteht somit nicht die Möglichkeit eines neuerlichen Antrages…
…Dieses Erlöschen tritt ex lege ein. Zeigt der Unternehmer hingegen im Sinne § 131b Abs. 4 letzter Satz BAO in Verbindung mit § 23 RKSV (beabsichtigte) Änderungen solcher tatsächlicher Verhältnisse an, so hat das Finanzamt über den neuerlichen Antrag, dem wieder ein Sachverständigengutachten beizulegen ist, zu entscheiden.
…Fachbereichs vom 14. Juni 2007, SZK-010103/0023-SVE/2007 (Nachträgliche Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie von Mieterinvestitionen - Behandlung von Anträgen auf neuerliche Prämienfestsetzung) tritt mit Ergehen dieser Information außer Kraft. Rz 8229 EStR 2000 ist hinsichtlich der Investitionszuwachsprämie 2004 insoweit nicht mehr anzuwenden, als sie dieser…
…Dagegen wird innerhalb der Rechtsmittelfrist neuerlich Beschwerde eingebracht. 25.3. Fragestellung Wie ist diese Beschwerde zu würdigen? 25.4. Lösung Gemäß § 245 Abs. 2 BAO wird der Lauf der Beschwerdefrist durch einen Antrag auf Mitteilung der einem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung gehemmt. Die…
…Anmeldung aus (oder nimmt die Anmeldung selbst vor). Dieser Mitarbeiter (oder der Behördenleiter selbst) nimmt die Anmeldung der Behörde bei irgend einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis unter Vorlage folgender Unterlagen vor: Formular FON 21 "Anmeldung zu FinanzOnline für Behörden und Antrag auf elektronische Akteneinsicht gem…
…4 BAO dar, das binnen einem Monat ab Planungsende und Beschluss der Umsetzung der Durchführung über FON zu melden ist (§ 23 RKSV). Dieser Änderungsmeldung ist ein neuerliches Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, dass das geschlossene Gesamtsystem bei Realisierung der geplanten Änderung weiterhin manipulationssicher wäre, beizulegen.…
…dass der Besteuerungszeitraum bei einer Abwicklung im Insolvenzverfahren bis zu fünf Jahre betragen kann; in berücksichtigungswürdigen Fällen kann dieser Zeitraum vom Finanzamt auf Antrag auch verlängert werden. Insolvenzrechtlich gilt, dass die allgemeine Prüfungstagsatzung (Forderungsprüfung) in der Regel auf 60 bis 90 Tage nach der Eröffnung…
…Nach 8 Monaten wird von der Abgabenpflichtigen ein inhaltsgleicher Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für 2013 abgegeben, es wird wiederum ein Steuersubjekt angelegt, diesmal mit Sozialversicherungsnummer (St.Nr. yyy). Der Einkommensteuer-Bescheid für 2013 ergeht am 1.6.2015 erklärungsgemäß; das Guthaben wird neuerlich ausbezahlt. 18.3…
…dass der Zusammenschluss nicht untersagt wird, verboten. Wegen Verstoßes gegen das zusammenschlussrechtliche Durchführungsverbot wurde daher vom Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde am 07.06.2005 eine Geldbuße in Höhe von 1,5 Mio. Euro verhängt, wobei das Weiterbetreiben des Zusammenschlusses ungeachtet des anhängigen Prüfungsverfahrens und…