…keine andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Hinsichtlich des Vorliegens eines unentbehrlichen/entbehrlichen Hilfsbetriebes bzw. eines begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes siehe Rz 134. 8.3.1. Natürlichen Personen und Personengesellschaften Rz 129 Bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften handelt es sich nicht um Körperschaften im…
…Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14 lit. d ErbStG hinsichtlich Zuwendungen an als gemeinnützig oder mildtätig anzusehende ungarische Einrichtungen. 13. September 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…Ein gemeinnütziger Verein ist in der Forschung im Bereich des Gesundheitswesens tätig. Daneben führt er in einem eigenen Rechungskreis die medizinische Unterstützung von bedürftigen Personen durch. Dieser Bereich wird ab dem Jahr 2009 als eigenständiger mildtätiger Verein geführt. Die Prüfung der Jahre 2006 und 2007…
…2000): Die Veröffentlichung von Informationen von gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätigen Körperschaften im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO (zB Kunst, Wissenschaft, Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, Sport, Volkswohnungswesen, Bildung, Denkmalpflege, Natur- und Tierschutz etc.)…
…Verein grundsätzlich dann zu, wenn durch die Betätigung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gefördert werden. Diese begünstigten Zwecke müssen sowohl nach der Rechtsgrundlage (Statuten) als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Eine unmittelbare Förderung ist dann nicht gegeben, wenn die Tätigkeit…
…beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, wenn diese eine Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse sind, vergleichbare ausländische juristische Personen aus dem EU/EWR-Raum, die die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder…
…Bundeslandes hinausgehen und nicht schon vor der B-VG Novelle zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (1. Oktober 1925) von den Ländern autonom verwaltet wurden. Mit § 1 Z 16 WiEReG werden Stiftungen und Fonds erfasst, die beispielsweise gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllen und dabei nicht…
…1 Z 14a ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 gilt für Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen und Geldforderungen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem begünstigten Zweck gesichert ist; dies gilt auch für Zuwendungen in…
…die genaue Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der Sachspende bzw. der entgeltlichen Lieferung zu enthalten. Im Falle der entgeltlichen Lieferung ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Lieferung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche…
…Zielsetzung kommt im KommStG 1993 insofern zum Ausdruck, als Körperschaften, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Behindertenfürsorge dienen, von der KommSt befreit sind. Der Nachweis für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ist nach § 14 BEinstG zu führen…
…1 Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommens-und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig steuerfrei. Dies gilt auch für entsprechende Leistungen von gemeinnützigen oder mildtätigen Privatstiftungen. Freiwillige Zuwendungen…
…Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - BStFG 2015 oder gemäß den jeweiligen Landesgesetzen eingerichtete juristische Personen. Gemeinnützige Stiftungen sind gemäß § 2 Abs. 1 BStFG 2015 durch eine Anordnung des Gründers dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen. Gemeinnützige Fonds sind…
…Tausch qualifiziert wird (vgl. KStR 2013 Rz 64 ff und 89 ff). Wechselt ein Betrieb gewerblicher Art von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht oder umgekehrt (zB durch Erlangen oder Wegfall der Begünstigungen der §§ 35 ff BAO für die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke), ist …
…grunderwerbsteuerbarer Vorgang verwirklicht. § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 befreit den unentgeltlichen Erwerb eines Grundstückes durch Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, von der Grunderwerbsteuer. Von dieser Befreiungsbestimmung sind alle…
Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen Im Zuge von Charity-Veranstaltungen wird oft eine Versteigerung von Gegenständen durchgeführt, die von einer anderen Person, häufig von Prominenten, zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich im Zusammenhang mit solchen Versteigerungen die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Erwerber…