RIS AI
15 Treffer788 msnur geltende Fassungen
BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Abs. 5 erster Satz BMVG) gebührt die Abfertigung den gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung der Erblasser gesetzlich verpflichtet war. Dies ist ein direkter gesetzlicher Anspruch dieser Erben und stellt daher keinen Erwerb von Todes wegen dar. Sind keine solche Erben vorhanden, normiert zB § 14 Abs…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Grundstückserwerbe von Todes wegen als auch solche durch Schenkungen unter Lebenden sind von diesen Tatbeständen erfasst, waren aber gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 idF vor dem BGBl. I Nr. 85/2008 von der Grunderwerbsteuer befreit, weil sie dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz unterlagen…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten mehr möglich), für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich. Welche Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…kommt für den Erwerb durch den Pflichtteilsberechtigten zur Anwendung? 2) Ist im Sachverhalt b) der Erwerb in einen Erwerb von Todes wegen (Berechnung der Steuer gemäß § 4 Abs. 2 Z 4 GrEStG 1987) und in einen Erwerb unter Lebenden (Berechnung der Steuer gemäß § 4 Abs…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Nachlass. Der Erwerb des halben Mindestanteils nach dem Verstorbenen durch Erben stellt einen Erwerb von Todes wegen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955, durch andere Personen (Dritte) ein Rechtsgeschäft unter Lebenden dar. Wenn bei einer derartigen Vereinbarung der gesamte Mindestanteil (also auch jener…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Der Geschenkgeber aus einem mit Notariatsakt vor dem 01.08.2008 abgeschlossenen teils entgeltlichen und teils unentgeltlichen Schenkungsvertrag auf den Todesfall ist nach dem 31.07.2008 verstorben. Für den unentgeltlichen Teil des Erwerbes entsteht im Zeitpunkt des Todes des Geschenkgebers die Grunderwerbsteuerschuld. Fragestellung: 1…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…einen Erwerb von Todes wegen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955. § 14 WEG 2002 kommt nicht zur Anwendung. 2. Erwerb durch Anwachsung nach § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 Erwirbt der überlebende Eigentumspartner nicht ohnehin als Erbe oder Vermächtnisnehmer und existiert auch…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

… 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987 vorliegen. 2.4. Steuerschuldner und Entstehen der Steuerschuld Bei Schenkungen unter Lebenden sind gemäß § 9 Z 4 GrEStG 1987 sowohl der Geschenkgeber als auch der Geschenknehmer Steuerschuldner (Gesamtschuldverhältnis - § 6 BAO). Bei Schenkungen auf den Todesfall ist der Erwerber…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…Rechtserwerbe von Todes wegen (Erbe und Vermächtnis) durch ein Stiefkind des Verstorbenen noch im Familienverband des § 26a GGG erfolgen, wenn das Stiefkindverhältnis im Todeszeitpunkt noch aufrecht war. Wenn hingegen der Stiefelternteil verstirbt und das Stiefkind ein Grundstück aus der Verlassenschaft durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden …

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…Übergebers und Erwerbers Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie z.B. GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Handelsrechtes. Der Erwerb kann entweder von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…eine Schenkung unter Lebenden darstellte. Eine Schenkung auf den Todesfall wäre grundsätzlich gemäß § 3 ErbStG 1955 schenkungssteuerpflichtig gewesen, wenn sie nicht durch die lex specialis des § 2 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 als ein Erwerb von Todes wegen qualifiziert worden wäre und dadurch erbschaftssteuerpflichtig…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…die Begünstigung auch dann zu, wenn eine Abhandlung länger dauert und eine Zuweisung mit rechtskräftigem Einantwortungsbeschluss oder Amtsbestätigung gemäß § 182 AußStrG erst später - nach längerer Verfahrensdauer - erfolgt. Bestand eine frühere Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Hauptwohnsitz im Zeitpunkt des Todes bereits nicht mehr, lag damit eine Lebensgemeinschaft…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

… 3 Abs. 1 Z 7a GrEStG 1987 in Betracht kommt, sofern eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft bestanden hat, das Grundstück dem Erwerber im Zeitpunkt des Todes als Hauptwohnsitz gedient hat und soweit die Wohnnutzfläche 150m2 nicht übersteigt. 2. Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 5 WEG 2002…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…| Gegenleistung, mindestens GrW des Grund und Bodens (Grundwert) Legende: BR = Baurecht; BZV = Bauzinsverpflichtung; SL = sonstige Leistung(en); GrW = Grundstückswert 4. § 4 GrEStG 1987 - Grundstückswertverordnung 4.1. Vorläufiges Wohnungseigentum Für ein unbebautes Grundstück liegen bereits konkrete Baupläne und ein Nutzwertgutachten vor;…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…10 Jahren angeschafft wurden, berechnen den der Afa-Bemessung zugrunde zu legenden gemeinen Wert (§ 16 Abs 1 Z 8 lit. d EStG idF vor StruktAngG 2006) in der Regel als arithmetisches Mittel aus Ertragswert und Sachwert. Wurde das Gebäude unentgeltlich erworben, sodass der Afa-Bemessung…