…1556). Gleiches gilt etwa für Zwangsstrafen (§ 111 BAO); nach Erlassung des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides nachgeholte Befolgungen von Anordnungen (zB nachträgliche Einreichung der Abgabenerklärung) sind für die meritorische Erledigung der Bescheidbeschwerde bedeutungslos. Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens…
…000 Euro pro Jahr. Eine Verzichtserklärung (Option zur Regelbesteuerung) gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 wird nicht abgegeben. Im Zuge einer Außenprüfung wird das Verfahren wieder aufgenommen (neue Tatsachen liegen vor) und gleichzeitig festgestellt, dass sämtliche Umsätze ab 2009 gemäß § 6 Abs. 1 Z 27…
…4 und § 280 BAO auch noch neue Tatsachen und Beweise geltend gemacht sowie (weitere) Anträge gestellt werden (kein Neuerungsverbot im ordentlichen Berufungsverfahren). Auch die Berufungszurücknahme erfolgt über Antrag und ist bis zum genannten Zeitpunkt zulässig. Die Entscheidung über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide obliegt…
…Fällen, in denen eine solche Anmeldung nicht erforderlich ist (zB bei neuen Selbständigen mit Einkünften, die die für die Pflichtversicherung maßgebende Versicherungsgrenze nicht überschreiten), ist glaubhaft zu machen, dass die Tätigkeit tatsächlich vor dem 31.10.2021 begonnen wurde. h.Nebeneinkünfte (neben Einkünften aus Gewerbebetrieb […
…Die Tatsache, dass im antragsgegenständlichen Betrachtungszeitraum die Voraussetzung gemäß Punkt 4.1. lit. a vorliegt, ist ausdrücklich zu bestätigen. In Bezug auf Punkt 4.1. lit. d ist explizit anzugeben, welches Kriterium der wirtschaftlich signifikanten Bedrohung im jeweiligen Betrachtungszeitraum vorliegt. Es liegen keine Ausschlusstatbestände nach…
…Die Tatsache, dass im antragsgegenständlichen Betrachtungszeitraum die Voraussetzung gemäß Punkt 4.1. lit. a vorliegt, ist ausdrücklich zu bestätigen. In Bezug auf lit. d ist explizit anzugeben, welches Kriterium der wirtschaftlich signifikanten Bedrohung im jeweiligen Betrachtungszeitraum vorliegt. Es liegen keine Ausschlusstatbestände nach Punkt 4.2…
…da tatsächlich noch nicht feststeht, wer die Leistung erbringen wird, ein nicht steuerbarer Gutschein vor. Zu einem steuerbaren Umsatz kommt es erst bei dessen Einlösung. Da dies am Tag der Ausgabe des "Vouchers" erfolgt, ergeben sich für das Entstehen der Steuerschuld keine Abweichungen. Beim Eintritt…
…keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 10 Abs. 2 Z 1 Anm. 86 ff). Der Form der Entgeltsberechnung (gesondertes oder einheitliches Entgelt) sowie der Tatsache…
…Die Tatsache, dass der Distributor für Ö (im Namen von Ö) die Rechnungslegung und Abrechnungen über die Provisionen vornimmt, ändert nichts an obiger rechtliche Beurteilung. Die im USt-Protokoll 2002 vertretene Rechtsansicht der Rücklieferung kann für den vorliegenden Sachverhalt nicht (mehr) aufrechterhalten werden. Die neue…
…seiner Zuständigkeit noch keine Kenntnis, war in diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit des Finanzamtes A noch gegeben. Der Prüfungsauftrag, der eine verfahrensleitende Verfügung darstellt, wurde somit rechtsrichtig von dem damals zuständigen Finanzamt A erlassen. Dieser ursprüngliche Prüfungsauftrag bleibt aufrecht. Der Ausstellung eines neuen Prüfungsauftrages bedarf es…
…Körperschaftsteuer damit die Organschaft mit 2004 ausläuft und ab 2005 keine Gruppe entsteht. In einem solchen Fall wären die Veranlagungsakten - jedenfalls bezüglich Körperschaftsteuer - an die jeweils örtlich zuständigen Finanzämter abzutreten). Wenn nun auf Grund der Tatsache, dass in der neuen Gruppe nur (inländische) kleine bzw…
…fortsetzen" zu wollen, kann angesichts der rechtlichen Tatsache, dass eine stille Gesellschaft während des Bestandes eines Konkursverfahrens nicht existieren kann, nur die Wirkung beigemessen werden, dass nach Konkursaufhebung eine neue stillen Gesellschaft gebildet werden soll. Da die Gesellschaftsgründung keine rückwirkende Kraft entfalten kann, ist auch…
…nunmehr die Akten an das Finanzamt Graz-Stadt übermittelten mit der Begründung, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Firma vorhanden ist und sich die Geschäftsleitung durch die ausländischen Geschäftsführer im Ausland befände. Durch diese Tatsache sei das Finanzamt Graz-Stadt nach § 12 AVOG zuständig. 4.2…
…Verwirklichung des Erwerbsvorganges) am 1.8.2014, eine aufschiebende Bedingung tritt am 1.2.2015 ein. Welche Rechtslage ist anzuwenden (alt oder neu), wenn keine Erklärung abgegeben wird? Lösung: Die Besteuerung hat nach jener Rechtslage zu erfolgen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gilt…
…den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass die Berufungswerberin tatsächlich keine Abgabenschulden hat; in eventu den angefochtenen Bescheid zu beheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde erster Instanz zurückzuverweisen; in eventu den Bescheid ersatzlos zu beheben - die Beantragung der Unterlassung…
…Bescheid des Jahres des Überganges nicht rechtswidrig, da der Teilwertansatz auf den Spruch des Bescheides keine Auswirkung hat. § 92 Abs. 1 lit. b BAO sieht für die Feststellung abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen die Möglichkeit der Erlassung eines (eigenen) Feststellungsbescheides vor. Feststellungsbescheide können über Antrag erlassen werden…
…die Überlassung einer Arbeitskraft, die ab dem 1.1.2017 beginnt, hat der Überlasser für den Zeitraum von sechs vollen Kalendermonaten keine Betriebsstätte beim Beschäftiger, weshalb bei Auslandssachverhalten für volle sechs Kalendermonate eine Kommunalsteuerpflicht im Inland gegeben ist. 4.1.3. Merkmale der Betriebsstätte iSd…
…2,4 Mio €; nicht konkret zuordenbare Schulden: 1,5 Mio €; Grundstückswert 2 Mio €). Lösung: Die Zuordnung übernommener Schulden ist keine Frage des GrEStG, sondern eine Tatsachenfrage und richtet sich nach dem Zweck, für den die Schulden aufgenommen wurden. Wurde ein Kredit zB…
…Krankheit, Unfall oder persönlicher Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger stehen (wie zB die anderen Zwecken dienenden Abfertigungsvorsorgen) oder Vorsorgen für fiktive Ansprüche (wie zB Vorsorgen für Pensionszahlungen an Ordensmitglieder, die aber tatsächlich keine Pensionen ausgezahlt bekommen) fallen nicht unter diesen Begriff. Ein Ausgehen von fiktiven Aufwendungen, wie…
…Abfällen zur Verwertung Das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung war schon bisher beitragspflichtig. Neu ist die Beitragspflicht für das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung. Da keine Übergangsfrist normiert ist, beginnt die dreijährige Frist für Abfälle die vor dem 1…