…Vermietung eines nicht (mehr) der Landwirtschaft dienenden Gebäudes an Urlauber. Ausschließliche oder überwiegende Nutzung eines abgrenzbaren Gebäudeteiles zur Einstellung von Wohnwagen oder Motorbooten. Vermietung einer Wiese für nichtlandwirtschaftliche Zwecke auf 25 Jahre. Im gegenständlichen Fall wird ein bisher land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück für einen…
…B und der Miteigentumsgemeinschaft wurden nicht geschlossen. Nunmehr will A seinen Betrieb aufgeben bzw veräußern. Stellt ein (selbständig nutzbarer und auch tatsächlich selbständig genutzter) Gebäudeanteil - anders als eine Eigentumswohnung in einem Gebäude (RZ 567) - kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar? Für das Unterbleiben einer Aufteilung in Fällen…
…Verteilung stellt zwar keinen Verfahrenstitel für die Abänderung gemäß § 295a BAO dar, weil nach dem letzten Satz des § 37 Abs. 9 EStG 1988 die betreffenden Verfahren wiederaufzunehmen sind. Dies schließt die Antragstellung auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 Abs. 6 BAO) jedoch nicht aus …
…Schottervorkommens nichts. Da nur der Schotter, nicht jedoch der Grund und Boden verkauft wird, kann Rz 5042 EStR 2000 nicht zur Anwendung kommen. Gemäß Rz 3204 EStR 2000 bestehen keine Bedenken, bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sämtliche Werbungskosten (einschließlich Absetzung für Substanzverringerung…
…realisiert werden. Es liegen in diesem Fall gerade keine Zinsen (Entgelt für die Überlassung von Kapital) vor, sondern vielmehr ist ein Realisierungsvorgang in Bezug auf ein anderes Wirtschaftsgut als das veräußerte Grundstück gegeben. Das Abzugsverbot des § 20 Abs. 2 EStG 1988 greift daher nicht. Dementsprechend…
…Versicherungsprämien Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 oder allfällig Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG 1988 darstellen? Lösung Entsprechend der Judikatur zur "Loss of Licence-Versicherung" (VwGH 27.2.2002, 96/13/0101) sind die eigenen Prämienzahlungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da kein ausschließlicher…
…die als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Dies trifft insbesondere auf Kosten für Berufskleidung (Uniform) und Fahrt- und Reisekosten zu. Nicht abzugsfähig sind hingegen Repräsentationsaufwendungen wie etwa Spenden bei Festen oder Essens- und Getränkeeinladungen. Im Interesse einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise bestehen keine Bedenken, Werbungskosten in Höhe von…
…1 und ME 2) nennt keinen gemeinsamen Vertreter. ME 1 ist mittlerweile in Konkurs, Dr. NN ist sein Masseverwalter (MV). Das Finanzamt bestellt Dr. NN als MV für ME 1 als gemeinsamen Vertreter gemäß § 81 BAO. ME 2 ist damit nicht einverstanden (er liegt im…
…und hat auf die AfA keinen Einfluss. Da im vorliegenden Fall keine vorweggenommenen Werbungskosten, sondern Herstellungsaufwendungen vorliegen, bleibt für eine vorläufige Bescheiderlassung kein Raum, weil diese Qualifikation von späteren Ereignissen unabhängig ist. Aus diesem Grund kommt auch eine Bescheidänderung nach § 295a BAO nicht in Betracht. …
…für künftige Aufwendungen zu bilden (so genannte Instandhaltungsrücklage). Diese Rücklage stellt (formal) Vermögen der Eigentümergemeinschaft dar (§ 31 Abs. 2 WEG 2002), der Rechtspersönlichkeit zukommt, wirtschaftlich ist die Rücklage hingegen weiterhin den Wohnungseigentümern zuzurechnen. Beiträge der Wohnungseigentümer an den Instandhaltungsfonds stellen noch keine Werbungskosten dar. Werbungskosten…
…in einem Erlass als nicht abzugsfähig bezeichnet werden, den trifft grundsätzlich kein grobes Verschulden, das der Bewilligung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens entgegenstehen würde, wenn im Wiederaufnahmsantrag als Folge die Erlassmeinung ablehnender Judikatur oder als Folge einer Änderung von Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen die betreffenden…
…Berufung" eingebracht wurde und auch keine inhaltlichen Zweifel am Berufungscharakter bestehen, ist ein Umdeuten in einen Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO ausgeschlossen. Eine amtswegige Aufhebung kommt wegen des Ablaufes der für eine solche Maßnahme maßgebenden Jahresfrist des § 302 Abs. 1 BAO nicht in Betracht. …
…Soll eine atypisch stille Gesellschaft nicht anerkannt werden (somit keine Einkünftezurechnung an die stillen Gesellschafter erfolgen), so kommt in Anlehnung an Abschnitt 31.1 der Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LRL 1997, AÖF 47/1998) folgende Vorgangsweise in Betracht. Je Gesellschafter, für den das Vorliegen der Einkunftsquelle…
…2.3. Lösung Die Vollmachtsurkunde (das ist die Schrift, mittels derer die Einräumung der Vertretungsmacht beurkundet wird) stellt kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO dar. Sie fällt daher auch nicht unter die für solche Anbringen, für die die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, geltenden, die Einbringung…
…kehrt am selben Tag zu seiner Wohnung zurück. Ein Sachbezug ist hingegen für jene Fahrten anzusetzen, für die gemäß § 26 Z 4 lit. a letzter Satz EStG 1988 bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges kein nicht steuerbares Kilometergeld ausgezahlt werden kann (Fahrten Wohnung-Einsatzort-Wohnung). 1…
…Wartungskosten nicht mehr wirtschaftlich ist. Handelt es sich bei den an die Wohnungseigentümer weiterverrechneten Kosten der Gasheizung um Erhaltungsaufwand, der unter die Begünstigung des § 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG 1994 fällt? § 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG 1994 sieht für…
…8 KFG 1967 nicht greift. Es besteht daher keine Verpflichtung, diese Kraftfahrzeuge in Österreich zuzulassen, sofern und solange sie mit ukrainischer Zulassung durch Vertriebene aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht im Sinne der Vertriebenen-Verordnung verwendet werden. Aufgrund der fehlenden Zulassungsverpflichtung besteht für solche Kraftfahrzeuge jedenfalls…
…Erstattung Alleinverdienerabsetzbetrag) für 2011 und Folgejahre mit nicht scanfähigen Formularen aus 2010 und Vorjahren ein (Zeitraum händisch korrigiert). Um die Steuerpflichtigen anzuhalten, sollen die Anträge einfach nicht mehr erfasst werden. 9.3. Frage Welche rechtsrichtigen Möglichkeiten gibt es? 9.4. Lösung Anträge unterliegen keinen Formvorschriften…
…2007, 2004/13/0052). Wenn die Abgabenbehörde selbst (bewusst) die unrichtige Rechtsauffassung teilt, liegt keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten vor, denn kausal für die Rechtswidrigkeit des Bescheides ist diesfalls nicht der Inhalt der Abgabenerklärung, sondern die unrichtige Rechtsauffassung der Abgabenbehörde (zB VwGH 22.04.1998, 93…
…nach § 26 Z 2 EStG 1988 stellen die Ausgaben des Arbeitnehmers für die Fahrerkarte regelmäßig keine Werbungskosten dar. Allfällige Rückzahlungen des Arbeitnehmers für erhaltene Vergütungen sind keine Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 und bei der Lohnverrechnung nicht zu berücksichtigen. Bundesministerium für Finanzen, 14…