…auch für den hier zu beurteilenden Fall festzustellen, dass die nicht vermieteten Teile des vorliegend gemischt genutzten Gebäudes zum Privatteil des (teilweise vermieteten) Einfamilienhauses zählen. Daraus ergibt sich, dass die vom Bf. beanspruchten "Aufwendungen" hinsichtlich des nicht vermieteten Anteils des Einfamilienhaus nicht als abzugsfähige Werbungskosten…
…Die Werbungskosten sind insbesondere dann zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige keine Aufzeichnungen darüber geführt hat oder bei der beruflichen Nutzung von Privatvermögen. Fehlende Verbrauchserfassung bei den Betriebskosten für die berufliche Verwendung von im übrigen privat genutzten Gebäudeteilen ist fehlenden Aufzeichnungen gleichzuhalten. Sachlogische Argumente des Steuerpflichtigen…
…stehe auch für den privat genutzten Gebäudeteil von vornherein kein Vorsteuerabzug zu. ad 3) Wiederaufnahmegründe gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich 2003 - 2006: Die betriebliche Veranlassung eines (ca. 13m² großen) "Notfallordinationszimmers" (12,2% Gebäudeanteil) sei gänzlich zu verneinen, da dieses zum einen nicht nur mitten…
…errichtet (Ausbau eines bislang nicht genutzten, separaten Gebäudeteiles) und als entsprechend schallgedämpfter Raum ausgestattet worden. Der Musikraum würde nahezu ausschließlich zum Üben und Proben dienen, sowohl für einzelne konkrete Konzertauftritte iRd Dienstverhältnisses als Musikschullehrerin bzw. im Rahmen des Universitätsstudiums, überwiegend jedoch für "regelmäßiges und dauerhaft…
…nach der Nutzfläche der unterschiedlich (betrieblich und nicht betrieblich) genutzten Gebäudeteile zu erfolgen. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine sachgerechten Ergebnisse, so kann auch ein anderer Aufteilungsmaßstab herangezogen werden (vgl Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 2.EL § 4 Anm 14). Gebäudeteile…
…Vorsteuerabzug für nicht unternehmerisch genutzte Gebäudeteile zu. Es gibt auch keinen Eigenverbrauch an von vornherein nicht für das Unternehmen angeschafften Gebäudeteilen. Gemäß § 1 Z 2 UStG 1994 unterliegt zwar grundsätzlich auch der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer, jedoch nicht bei unecht befreiten Umsätzen. Dies gilt auch für…
…Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Eine diesbezüglich gleich lautende Bestimmung findet sich im Übrigen auch in der vor dem Inkrafttreten des UStG 1994 in Geltung gestandenen Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich …
…einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Eine diesbezüglich gleich lautende Bestimmung findet sich im Übrigen auch im zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1972 im Rahmen der Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich - die…
…Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Eine diesbezüglich gleich lautende Bestimmung findet sich im Übrigen auch in der vor dem Inkrafttreten des UStG 1994 in Geltung gestandenen Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich …
…einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten gewesen wären. Für den nicht unternehmerisch genutzten Teil wäre daher kein Vorsteuerabzug zugestanden. Diese Bestimmung sei angeblich auf Basis von Art 17 Abs. 6 6.MwSt-RL bis 31. Dezember 2003 beibehalten worden, sodass ein Vorsteuerabzug nicht vorgesehen gewesen sein…
…erfährt auch durch den Umstand, dass der Umbau des Dachgeschosses aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht beendet werden konnte, keine Änderung." "Ein nicht genutzter Raum zählt in Anwendung der herrschenden Rechtsmeinung in einem gemischt genutzten Gebäude zum Privatvermögen (sprich NICHT betrieblich genutztem Gebäudeteil). Im gegenständlichen Berufungsverfahren ist…
…nicht vorgenommenen Darlehenstilgungen keine Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 sein könnten. Somit würde diese Zinsenkürzung in der Höhe der bisher ungeklärten Darlehenszuschreibung in Höhe von S 5,500.000,00 weiter aufrechterhalten. Dagegen hat der Bw. im Vorlageantrag im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: Für…
…Verfahrens 2016 nicht ein. Mit Bescheid vom 20.07.2022 berichtigte die belangte Behörde gemäß § 293b BAO den Einkommensteuerbescheid 2016 vom 03.05.2018 von Amts wegen dahingehend, als die AfA für den betrieblich genutzten Teil mit 2,5 %, für den vermieteten Gebäudeteil hingegen mit…
…einkommensteuerrichtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Für den nicht unternehmerisch genutzten Teil würde daher kein Vorsteuerabzug zustehen. Diese Bestimmung sei angeblich auf Basis von Art 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL bis 31.12.2003 beibehalten worden, sodass ein Vorsteuerabzug nicht vorgesehen sei (in…
…sofern nicht besondere Verhältnisse des Einzelfalles die Heranziehung eines anderen Aufteilungsmaßstabes nahe legen - nach der Nutzfläche der unterschiedlich (betrieblich und nicht betrieblich) genutzten Gebäudeteile zu erfolgen. Diese anteilsmäßige Zurechnung unterbleibt allerdings dann, wenn ein Teil der Nutzung (betrieblich oder privat) von untergeordneter Bedeutung ist. Für…
…zugeordneten Gebäudes für den privaten (nichtunternehmerischen) Bedarf einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch dar, da eine Vermietung an sich selbst nicht möglich ist (daher kommt weder § 6 Abs. 1 Zif. 16 noch § 10 Abs. 2 Zif. 4 zur Anwendung). Das bedeutet, dass für den privat genutzten Gebäudeteil grundsätzlich…
…diese Aufwendungen nicht der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gedient und stellen somit keine Werbungskosten dar. Die für die Nutzung der Objekte Top 3 und 4 gezahlten Entgelte sind aus der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auszuscheiden und die Bezug habenden Vorsteuern sind nicht anzuerkennen…
…den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Für den nicht unternehmerisch genutzten Teil stand daher kein Vorsteuerabzug zu. Diese Bestimmung wurde angeblich auf Basis von Art 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RI bis 31.12.2003 beibehalten, sodass ein Vorsteuerabzug nicht vorgesehen sei (in…
…Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Eine diesbezüglich gleich lautende Bestimmung findet sich im Übrigen auch in der vor dem Inkrafttreten des UStG 1994 in Geltung gestandenen Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich …
…nicht nachgewiesen, dass er die auf den privat genutzten Gebäudeteil entfallenden Anschaffungs-/Herstellungskosten mit privaten Mitteln finanziert hätte. Denn aus den Sparbuchauszügen lässt sich weder entnehmen, dass die markierten Beträge aus den nichtselbstständigen Einkünften oder der Wohnbauförderung stammen, noch dass die markierten Beträge tatsächlich für…