…2.1), Antrag auf Berichtigung (§ 293 BAO, § 293b BAO) oder auf Abänderung (§ 295a BAO) des Feststellungsbescheides. Solche Rechte stehen jedem Gesellschafter (jedem Mitglied) auch dann zu, wenn er (es) keine Vertretungsbefugnis für die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) besitzt, somit etwa bei einer KG auch jedem Kommanditisten oder…
…des Grunderwerbsteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO zu führen. 4.17.4. Pauschalwertmodell für Stallgebäude Kommt es zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes außerhalb des Familienkreises, ist als Bemessungsgrundlage der gemeine Wert heranzuziehen. Wird beispielsweise ein Stall (samt Grund und Boden) außerhalb des…
…wegen Nichterreichens der Mindestbehaltefrist rückabgewickelt wird, rückwirkend kein GrESt-Tatbestand verwirklicht. Es liegt in beiden Fällen ein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO vor. Wurde die Grunderwerbsteuer auf Grund einer Abgabenerklärung bescheidmäßig vorgeschrieben, kann der Grunderwerbsteuerbescheid gemäß § 295a BAO abgeändert werden. Wurde die Grunderwerbsteuer hingegen selbstberechnet…
…im Sinn des § 295a BAO) in der Regel keine Vorläufigkeit. Die Anzeigepflicht des § 120 Abs. 3 BAO besteht jedoch unabhängig davon, ob der vorläufige Bescheid wegen Ermessensfehlgebrauches rechtswidrig ist. 2.3.3 Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses Ein rückwirkendes Ereignis ist dem § 295a BAO zufolge ein…
…die Herren MR und ER und damit mittelbar am Anteil an der M GmbH ein Fall der Veräußerung bzw des sonstigen Ausscheidens iSd § 1 Abs. 2 UmgrStG vor, der bei den natürlichen Personen MR und ER gemäß § 295a BAO zu einer Festsetzung der Steuerschuld führt…
…die Besserungsvereinbarung bzw. -verpflichtung später wirksam, stellt dies ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar. Es sind daher auf Basis des gesamten Veräußerungserlöses (Grundpreis plus Nachzahlung auf Grund der Besserungsvereinbarung) die niedrigeren pauschalen Anschaffungskosten von 40% vom Veräußerungserlös anzusetzen. Die Immobilienertragsteuer, die bereits…
…für die Anwendbarkeit des Verständigungsartikels (Art. 25 OECD-MA) der jeweiligen Abkommen müssen daher erfüllt sein (siehe hierzu B.2.2.1.). APA-Verfahren können folglich nur mit den DBA-Partnern Österreichs durchgeführt werden. Für die Führung von Verfahren mit Staaten, mit denen kein DBA…
…An die Stelle des Entgeltes tritt die Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch. Die Tochtergesellschaft darf daraus jedoch keine Vorsteuer geltend machen, wenn sie diese EDV-Anlage zur Ausführung unecht steuerbefreiter Umsätze verwendet. § 3a Abs. 1a UStG 1994, § 209a und § 295 Abs. 3 BAO ( UStR 2000 Rz…
…wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen ist. Eine solche Rückwirkung kann ausdrücklich auf Gesetzesstufe normiert sein oder sich aus der Auslegung von Abgabenvorschriften ergeben. Keine rückwirkenden Ereignisse im Sinn des § 295a BAO sind beispielsweise Änderungen oder erstmaliges…
…Abgabenerklärung abstellt) sowie auf § 295a BAO. Letztere Norm bezieht sich auf den Eintritt eines Ereignisses, "das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat", wobei die erstmalige oder geänderte Rechtsprechung des EuGH kein derartiges Ereignis bildet. Bundesministerium für Finanzen, 18…
…KommStG 1993 zu erlassen, wenn bisher noch kein Kommunalsteuerbescheid ergangen ist und keine Berichtigung der Selbstberechnung nach dem zweiten Satz des § 11 Abs. 3 KommStG 1993 erfolgt. Die Anpassung des Kommunalsteuerbescheides (Änderung gemäß § 295 Abs. 2 BAO) hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Rechtskraft…
…tretende Bescheide im Sinn des § 274 BAO. Ist ein berichtigter Bescheid (in der Fassung vor der Berichtigung) mit Berufung angefochten, so wird diese Berufung durch die Berichtigung nicht gegenstandslos. Die Berufung umfasst nunmehr den Bescheid in seiner berichtigten Fassung. Es bedarf daher keiner neuerlichen Berufung…
…Abs. 3 COFAG-NoAG vom zuständigen Finanzamt mittels Bescheid festgesetzt. Dabei handelt es sich um einen Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 BAO. Im Einklang mit der bereits in § 205, § 205a und § 205c BAO vorgesehenen Bagatellgrenze von 50 Euro für die Anspruchs-, Gutschrifts-, Beschwerde…
…Umstand einer sich ständig ändernden Mieterstruktur, die Auswirkung auf die Anwendbarkeit der Optionsausübung bei Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken hat, begründet für sich allein gesehen keine solchen gewichtigen Bedenken. Im Übrigen ist eine derartige Vereinfachung vor dem Hintergrund des Art. 175 Abs…
…Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in derselben Sache würde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, der besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des…
…ggstdl. Fall aber keines, das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird. Wer etwa nach Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
… 120 BAO (innerhalb der Frist des § 121 BAO ) angezeigt noch in der Abgabenerklärung der Mitunternehmerschaft erkennbar gemacht bzw. offengelegt. Erst im Rahmen eines Vorhalteverfahrens wurde vorgebracht, es läge eine "Veräußerung zu Buchwerten" vor. Es ist daher naheliegend, dass dieser Vermögensübertragung auch kein Rechtsgeschäft zugrunde liegt…
…Jänner 2012 in die Findok aufgenommen wurden und um den betroffenen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, entsprechende Vorkehrungen für die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Verpflichtungen zu implementieren, ist Abschnitt 24.2 der Liebhabereirichtlinien 1997 ausnahmsweise bis zum Ablauf des 31. März 2012 weiterhin anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 16…
…des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. Gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind keine Ereignisse im vorgenannten Sinn. Kein Ereignis m Sinn des § 295a BAO…