…Feststellung einer Gruppe ab 2007 gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 gestellt und auch positiv erledigt. Laut den vorliegenden Bilanzen verfügte die B-GmbH zum Zeitpunkt der Beteiligung der A-GmbH über kein Vermögen, jedoch über beträchtliche Verlustvorträge (rd. 10 Millionen Euro zum Stichtag 31…
…einer KRL iHv 53.000, dem Bilanzverlust iHv 667.000 und der Schuld an den Gesellschafter A iHv 578.000 (auf der Aktivseite der Bilanz bestanden keine Vermögenswerte). Mit Notariatsakt vom 27.02.2008 treten die Gesellschafter A u. B ihre Anteile an der K…
…der GmbH und nur für den Fall, dass tatsächlich eine Liquidation gemäß §§ 89 ff GmbHG stattgefunden hat. Keine Liquidation findet in Fällen von Firmenbuchlöschungen gemäß §§ 39, 40 FBG (Bestimmungen über die Löschung vermögensloser Gesellschaften) statt. § 39 FBG normiert, dass jede in das Firmenbuch einzutragende Gesellschaft…
…dies unter der Voraussetzung, dass gegenüber den Verhältnissen zur Rückzahlung keine wesentlichen Veränderungen eintreten (EAS 2772, 09.11.2006; EAS 3016, 18.11.2008). Sollte hingegen, wie in der Anfrage angeführt, die Tätigkeit der niederländischen BV über eine vermögensverwaltende Tätigkeit hinausgehen, insbesondere was die Betätigung…
…eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, auch wenn im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur ausgeführt wird, dass die Aufteilung bereits erfolgt ist oder jeder Beteiligte Eigentümer seines bisherigen Vermögens bleibt. Darüber hinaus werden allfällige Ausgleichszahlungen und Schuldübernahmen…
…Nacherhebung unterbleibt dann, wenn die neuerliche Übertragung einen nach dieser Bestimmung steuerbegünstigten Erwerb darstellt oder das zugewendete Vermögen Gegenstand einer Umgründung nach dem Umgründungssteuergesetz BGBl. Nr. 699/1991, in der jeweils geltenden Fassung, ist, sofern für das an seine Stelle getretene Vermögen kein im § 15a…
…Übertragung einen nach dieser Bestimmung steuerbegünstigten Erwerb darstellt oder das zugewendete Vermögen Gegenstand einer Umgründung nach dem Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991, in der jeweils geltenden Fassung, ist, sofern für das an seine Stelle getretene Vermögen kein Grund für eine Nacherhebung der Steuer eintritt. Damit…
…kommt, sofern begünstigtes Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG vorliegt. Bei grundsätzlicher Unanwendbarkeit des UmgrStG ist diese Rückwirkung nicht gegeben. Beispiel b): Frage 1: Auch in diesem Fall ist, den obigen Ausführungen folgend, von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Vereinbarung auszugehen. Kein Zusammenschluss iSd Art…
…10% der Weglänge. e)Weitere Umstände, die die nachhaltige Ertragsfähigkeit des Betriebes wesentlich beeinflussen, sind nicht vorhanden (keine räumlich getrennte Lage). (3) Den Hektarsätzen sind Ertragsklassen (EKL) zugrunde gelegt, die dem durchschnittlichen Gesamtzuwachs im Alter 100 (dGZ100) entsprechen. Dieser ist definiert durch die Gesamtvolumenleistung im…
…b)eine schriftliche Erklärung der betroffenen Personen, dass bisher zu denselben Fragen keine Entscheidung eines Gerichts oder Verwaltungsgerichts in einem der beiden Staaten ergangen ist und dass etwaige laufende Gerichts- oder Verwaltungsgerichtsverfahren entweder ausgesetzt oder beendet wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des…
…liegt keine landwirtschaftliche sondern gewerbliche Tierhaltung vor. Bewertung: Gemäß § 60 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 sind die den gewerblichen Tätigkeiten dienenden Wirtschaftsgüter (Flächen und Gebäude, Gebäudeteile) wie Grundvermögen zu bewerten, auch Stall und Scheune sowie Reithalle, Reiterstüberl, Reitanlagen ua. Durch die Änderung der Vermögensart…
…Privatvermögen. Das Umsatzsteuerrecht geht nicht von einer Unterscheidung nach Vermögensarten aus (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 12 Anm. 227). Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit.a UStG 1994 Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben iSd …
…BGBl. Nr. 215) keine Grundsteuer zu entrichten. §§ 30, 52 BewG 1955 Vermögensart, leer stehende Gebäude Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist zur Gänze auf Dauer verpachtet. Der Stall und die sonstigen Nebengebäude verbleiben beim Verpächter und stehen leer. Sind diese Gebäude im Grundvermögen (zB als Abstellräume) zu…
…3.2.1. Sachverhalt An Wiener Universitäten behandelt man ausländische Lehrende, die Blockseminare abhalten, als selbständig Tätige und zieht deshalb mangels fester Einrichtung in Österreich auf Grund einer mündlichen Erklärung überhaupt keine Steuer ab. Unter welche Zuteilungsregel fallen Dozenten, die Blockseminare an österreichischen Universitäten abhalten? …
…grundsätzlich in der wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers zu belassen. Im konkreten Fall kommt es daher zu keiner Änderung innerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens von landwirtschaftlichen auf forstwirtschaftlichen Betrieb. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs…
…erfassen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen bestehen jedoch keine Bedenken, die Garage beim übersteigenden Wohnungswert als Nebengebäude (Einstufung im Regelfall Bauklasse 3.3) mitzuerfassen, sofern sie in den landwirtschaftlichen Gebäuden oder im Hofverband integriert ist. Der dazugehörige Grund und Boden verbleibt diesfalls im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen…
…durch die KöR umsatzsteuerlich zu behandeln und welche Auswirkungen ergeben sich dadurch für die X-GmbH? 2.4. Lösung Zu Frage 1: Im vorliegenden Fall liegt eine Neuerrichtung und keine Mieterinvestition im herkömmlichen Sinne vor (vgl. zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mieterinvestitionen Ruppe/Achatz , UStG 4 …
…der zuvor angeführten Liebhabereivermutung - Unternehmer ist, kommt es somit zum Übergang der Steuerschuld und ist § 27 Abs. 9 UStG 1994 daher nicht anwendbar. Ist keine Unternehmereigenschaft gegeben, kommt § 27 Abs. 9 UStG 1994 ebenfalls nicht zum Tragen, da für die Anwendung dieser Bestimmung Voraussetzung ist…
…KEG, auf dessen Höhe die Schenkung des Gesellschaftsanteils ja keine Auswirkung hatte, wurde nach Schenkung des Gesellschaftsanteils an die Ehegattin nunmehr nicht mehr ihm allein zugerechnet, sondern zu 40% seiner Ehegattin, die nunmehr zu 28% als Kommanditistin am Vermögen der KEG beteiligt ist. Fragestellung 1…
…nur solche Aufwendungen, die im Falle des Schlagendwerdens der Verbindlichkeit einen endgültigen Wertabgang bewirken. Die Zusage eines Gesellschafterzuschusses ist nicht rückstellbar, weil der Gesellschafterzuschuss selbst keine Betriebsausgabe, sondern zunächst eine Vermögensumschichtung darstellt. Eine allfällige Teilwertabschreibung wäre in weiterer Folge auf sieben Jahre zu verteilen. 5. …