… 188 Abs. 5 BAO Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht mehr handlungsfähig sind…
…Zufluss gemeinschaftlicher Einkünfte geltend machen (insbesondere in der Feststellungserklärung nach § 43 EStG 1988), namentlich bezeichnet. Für nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) zu erlassende Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) ist § 101 Abs. 4 BAO anwendbar. Danach sind solche schriftlichen Ausfertigungen, die an diejenigen ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen…
…Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Gemäß …
…nicht. Bloß formale Entscheidungen (zB Zurückweisung mangels Legitimation zur Einbringung der Berufung oder wegen Verspätung) hätten jedoch nur an den Einschreiter (Berufungswerber) zu ergehen (diesfalls an den Kommanditisten zu Handen seines Zustellungsbevollmächtigten). 8. Bescheiderlassung an Personen, welchen in der Vergangenheit gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (§§ 188…
…die einen Beteiligten an der Einkunftsquelle nicht berücksichtigen, können daher dennoch rechtswirksam sein. Eine Wiederaufnahme solcher Feststellungsverfahren ist möglich, etwa wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die dafür sprechen, dass eine weitere Person an den gemeinschaftlichen Einkünften beteiligt ist. Der Wiederaufnahmsbescheid ist grundsätzlich gleich wie…
…bzw. denen gegenüber der aufzuhebende Bescheid wirkt. Beispiel 1: Ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wirkt (§§ 101 Abs. 3 und 191 BAO) gegenüber denjenigen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (und die im Bescheidspruch namentlich genannt sind)…
…Ist das Zinshaus als gemeinschaftliche Einkunftsquelle des Eigentümers und des Fruchtnießers zu werten und daher ein Feststellungsverfahren nach § 188 BAO durchzuführen? Dem steht entgegen, dass es sich hierbei nicht um eine einer gemeinsamen Bewirtschaftung unterliegende Einkunftsquelle handelt. Die Einkunftsquelle selbst wird ausschließlich von dem Fruchtgenussberechtigten…
…behandeln? 16.3. Lösung Das Feststellungsverfahren nach § 188 BAO dient der gemeinschaftlichen Feststellung von Einkünften, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Der Zweck einer Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO ist es, die Besteuerungsgrundlagen für alle Beteiligten in einer Weise zu ermitteln, die…
…für 2003 für unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind | | E106b-K .... | Beilage zur Körperschaftsteuererklärung für Beteiligte an gemeinschaftlichen Einkünften für 2003 Die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2003 (L1) steht elektronisch bereits zur Verfügung. Die Inhalte der anderen…
…die einer Person Einkünfte zurechnen, die an einer Einkunftsquelle tatsächlich nicht beteiligt ist, können daher dennoch rechtswirksam sein. Eine Wiederaufnahme solcher Feststellungsverfahren ist möglich, etwa wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die dafür sprechen, dass eine Person an den gemeinschaftlichen Einkünften nicht beteiligt ist. Tatsächlich…
…erlassenen Feststellungsbescheide. Der in diesen Feststellungsbescheiden C (vor dem Todestag) oder der Verlassenschaft nach C (nach dem Todestag) zugerechnete Einkünfteanteil an der gemeinschaftlichen Einkunftsquelle wäre nunmehr entsprechend dem Einantwortungsbeschluss mittels eines (zweiten) Feststellungsbescheides auf die Erben aufzuteilen. Grundsätzlich sind alle drei Lösungsansätze zulässig. Variante 1…
…Sonderleistungen der Gesellschafter nicht nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" als Sondervergütungen aus der gemeinschaftlichen Verwaltung unbeweglichen Vermögens gewertet werden können; vielmehr erzielt der deutsche Kommanditist, der im Rahmen seiner Anwaltspraxis die Verträge für die KEG ausarbeitet, mit dem dafür bezogenen Entgelt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit…
…der Gesamtrechtsnachfolge dem Erben bzw. den Miterben zu. Sind mehrere eingeantwortete Erben vorhanden, so kann das Recht bzw. die Pflicht zur Einreichung einer Abgabenerklärung nur durch alle Miterben gemeinschaftlich ausgeübt werden, zumal diese Antragstellung nicht teilbar ist. Stellt daher z. B. ein Miterbe einen Antrag…
…Der 60-jährige Einzelunternehmer A will sich zur Ruhe setzen und überträgt seinen Handelsbetrieb an zwei Nachfolger (60% an X und 40% an Y, beide außerhalb des Familienverbandes), die gemeinschaftlich die Geschäfte fortführen sollen. X bekommt ein Betriebsgrundstück mit einem Grundstückswert von 2 Mio. €…
…jedem Miterben, unteilbare Forderungen aber nur gemeinschaftlich geltend gemacht werden (vgl. Werkusch-Christ in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 550 ABGB (Stand 01.03.2015, rdb.at)). Jedoch sind Abmachungen der Erben darüber, wem die Einkünfte aus der Verlassenschaft bis zur Einantwortung zufließen sollen, steuerlich…
…5 lit. b TFLG 1996) die für die Vornahme der Einkünftezurechnung ausschlaggebenden Dispositionsbefugnisse zu. Diese Dispositionsbefugnisse übt er als Vertreter der substanzberechtigten Gemeinde aus, womit die aus dem Substanzwert (§ 33 Abs. 5 TFLG 1996) erzielten Einkünfte ertragsteuerlich ebenfalls direkt der substanzberechtigten Gemeinde zugerechnet werden, sofern…
… 1. Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Feststellungserklärung Ab der Einkünftefeststellung für 2006 besteht - wie schon für die Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung - die grundsätzliche Verpflichtung, die Feststellungserklärung elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln (§ 43 Abs. 2 EStG 1988). Die Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsübermittlung entspricht der bei der…
…Einkommensteil entfällt. Beim Anrechnungsverfahren ist sodann die österreichische Einkommensteuer auf die Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden durften, und auf das restliche Einkommen verhältnismäßig aufzuteilen. Der auf die im anderen Staat zu besteuernden Einkünfte entfallende Teil der österreichischen Steuer bildet den "Höchstbetrag", bis zu…
…Begünstigungen zu gelangen. Für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft können beispielsweise folgende Kriterien sprechen: Gemeinsamer Mietvertrag Aufteilung der gemeinschaftlich anfallenden Kosten (auch bei Überweisen eines monatlichen Betrages für die gemeinschaftlichen Kosten an den Lebensgefährten) Zulassungsbesitzgemeinschaft Mitversicherung in der Krankenversicherung Zustelladresse für behördliche Schriftstücke Zustehen des Alleinverdienerabsetzbetrages…
…1 KStG 1988 zu erfassen wäre, führt aber auf Ebene der Gesellschafter A und B zu KESt-pflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem § 27 EStG 1988 . In einem zweiten Schritt tauschen die Gesellschafter A und B den Vorteil aus der verdeckten Ausschüttung in Höhe des angemessenen…