…gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gem. § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu ergehen, denen in den Fällen des Abs. 1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte…
…BAO (iVm § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO) ´saniert´ nicht Fälle, in denen die Personenvereinigung/Personengemeinschaft, in deren Rahmen behaupteterweise gemeinschaftliche Einkünfte erzielt worden sind, als Partei nicht existiert. Vielmehr kann diese Norm nur Fälle ´sanieren´, in denen einzelne beteiligte Personen bzw. beteiligte Personenvereinigungen/Personengemeinschaften…
§ 191 Abs. 1 lit. c BAO setzt voraus, dass gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die hier zu untersuchenden Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 basieren jedoch darauf, dass dies hier nicht der Fall ist, sodass aus § 191 Abs. 1 lit. c iVm § 78 Abs. 2 lit. a…
…gemäß § 303 Abs. 4 BAO des Verfahrens betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2001, gerichtet an 1. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 1. Geschäftsherrin, mit dem Hinweis, dass der Bescheid Wirkung gegenüber allen Beteiligten habe, denen gemeinschaftliche Einkünfte zuflössen (§ 191 Abs. 3 lit…
…einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO für das Jahr 2001 nach in Gmünd durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit…
…Verfahren hinsichtlich Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1995 bis 1999 wird ersatzlos aufgehoben. Der Bescheid betreffend Nichtfeststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 2000 wird aufgehoben. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (…
…2016 durch einen Organwalter der italienischen Post an die Bf. als Vertreterin der Mitunternehmerschaft gemäß § 81 BAO dieser Bescheid mit Wirkung für alle Miteigentümer, denen gemeinschaftliche Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft zugeflossen sind, rechtswirksam zugestellt worden ist (§ 101 Abs. 1 bis 4 BAO). Der Hinweis der…
…Ehepaar gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung erzielt. Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 ist die Übertragung der Einkunftsquelle. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, dann bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich…
…steuerlich anzuerkennen war. Die Ehegatten erklärten erstmals im Jahr 2001 gemeinschaftliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen stehen jeweils im Hälfteeigentum der Ehegatten. Die Zurechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft war bereits in den Jahren 2001 bis 2004 strittig und Gegenstand…
…Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in einem Feststellungsverfahren an diejenigen ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle, denen der Bescheid gemeinschaftliche Einkünfte zurechnet, als vollzogen…
…beteiligt waren oder denen in den Fällen des Abs. 1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind." Da die vermeintlichen Feststellungsbescheide somit "dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung nicht entsprochen [haben], [haben] sie Bescheidqualität nicht erlangt." (VwGH 24.9.2008, 2008/15/0204) Daher sind auch aus…
…beteiligt waren oder denen in den Fällen des Abs. 1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind." Da die vermeintlichen Feststellungsbescheide somit "dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung nicht entsprochen [haben], [haben] sie Bescheidqualität nicht erlangt." (VwGH 24.9.2008, 2008/15/0204) Daher sind auch aus…
…1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind." Da die ***X GmbH & Co KG*** im Zuge der Umgründungsvorgänge im Jahr 2006 im Firmenbuch gelöscht wurde, waren die streitgegenständlichen Nichtfeststellungsbescheide (sowie auch die Bescheide zur Wiederaufnahme der Verfahren zur Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO) gesetzeskonform an…
…in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 BAO wirken Feststellungbescheide (§ 188 BAO) gegen alle, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden. Gemäß § 101 Abs…
…ob gemeinschaftlich erzielte Einkünfte gegeben sind oder nicht. Gelangt die Behörde dabei zum Ergebnis, dass gemeinschaftliche Einkünfte nicht erzielt worden sind, sind jene Personen die Gesellschafter (Mitglieder) gem § 191 Abs 3 BAO, denen falls das sich als Gesellschaft/Gemeinschaft gerierende Gebilde Einkünfte erzielt hätte, Einkünfte…
… 191 Abs. 2 BAO der Bescheid an diejenigen Gesellschafter zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Diese Bestimmung findet auch für die Erlassung von Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtes über angefochtene Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO Anwendung. Da die beschwerdeführende Personengesellschaft nach der Vorlage der Bescheidbeschwerde an das…
…der gesamten Wohnung (einschl. KFZ-Abstellplatz) hatte oder ob die Beschwerdeführerin mit ihrem Ehemann gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung erzielt hat. Da auch alle Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit (auch jene zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann) zu ermitteln sind, ist nicht von bloß ergänzenden…
…bei ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass keine gemeinschaftlichen Einkünfte vorlägen, habe sie darüber mit einem negativen Feststellungsbescheid abzusprechen. Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen habe, sei auch ein Nichtfeststellungsbescheid als Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften anzusehen. Auch für derartige Bescheide seien…
…cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu richten, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Feststellungsbescheide im Sinne des § 188 leg. cit. gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191…
…die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt. (5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft…