…unabhängig von einer eventuell bereits eingetretenen Verjährung. Der gegenständliche Antrag wurde daher rechtzeitig gestellt. Gemäß § 209a Abs. 2 BAO steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn ein Antrag auf Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO vor Ablauf der Jahresfrist des…
…wirksam, wenn aus der Verzichtserklärung (Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt des zu erwartenden Bescheides, bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen, bekannt waren. Weicht der Bescheid von diesen Angaben ab, so…
…Familienbeihilfe von den Bestimmungen des § 2 lit. a Z 1 BAO umfasst ist, oder muss für das Beihilfenverfahren gegebenenfalls eine gesonderte Vollmacht erteilt werden? 11.3. Lösung Die Bevollmächtigung muss im jeweiligen Verfahren geltend gemacht werden. a) Es ist daher, sofern im Beihilfenverfahren auf eine…
…Feststellungsverfahrens (§ 188 BAO) gerichteten Berufung zur Änderung des abgeleiteten Abgabenbescheides. Die Mittelbarkeit betrifft jedoch stets nur die (betroffenen) mit der Berufung im Zusammenhang stehenden Abgabenarten und Veranlagungsjahre. Darüber hinausgehende Folgen der Berufungserledigung - dh. Möglichkeit der Abgabenfestsetzung trotz Eintrittes der Verjährung - für Vorjahre bzw. Folgejahre, die…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…der mit Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO in Anspruch genommen wird, keine Anwendung. 24. Aussetzung der Einhebung Antrag auf Aussetzung der Einhebung- Bewilligung bei geänderten Voraussetzungen 24.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 24.2. Sachverhalt Einem anlässlich der Beschwerde eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung wurde…
…Beschwerdevorentscheidung nach Eintritt der Verjährung (§ 209a Abs. 1 BAO) Gemäß § 209a Abs. 1 BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die in einer Beschwerdevorentscheidung zu erfolgen hat, der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. Verjährung im Sinn des § 209a Abs. 1 BAO ist auch die so genannte absolute Verjährung…
…Abs. 3 BAO)? 9. Vertretungsberechtigung von Bilanzbuchhaltern und Vorgangsweise bei Überschreiten der Befugnisse (§§ 1, 2 BibuG, § 84 BAO)? 10. Mittelbare Abhängigkeit einer Abgabenfestsetzung von der Erledigung einer Berufung im (Nicht-)Feststellungsverfahren (§§ 188, 191, 209a BAO)? 11. Haftung eines vom GmbH-Geschäftsführer bevollmächtigten Vertreters (§§ 9, 80…
…Gutschriftszinsen) ist, die (möglichen) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Verzinsung von Nachforderungen soll Anträge auf Herabsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen unattraktiver machen sowie weiters der Tendenz entgegenwirken, zu Nachforderungen führende Abgabenerklärungen möglichst spät einzureichen. 3. Anwendungsbereich, Zinssatz…
…GmbH abzeichnet, wird der Gesellschaftsvertrag am 31. Juli 01 so geändert, dass C für das gesamte Jahr 01 seine Geschäftsführungstätigkeit unentgeltlich erbringt. Aus steuerlicher Sicht stellen die bis zum Juli 01 entstandenen Ansprüche des C (70.000 Euro) bei der C GmbH Betriebsausgaben, bei C…
…16.1. Bezughabende Norm § 93 BAO 16.2. Sachverhalt Es liegt ein Nichtbescheid vor. Die vorgeschriebene Abgabenfestsetzung wurde jedoch entrichtet und der Abgabepflichtige bringt den Einwand des Nichtbescheides vor. 16.3. Fragestellung Wie ist die korrekte Vorgangsweise (innerhalb bzw. außerhalb der Rechtsmittelfrist)? 16.4. Lösung…
…FVwGG 2012 4.2. Sachverhalt Ein Bescheidbeschwerdeverfahren ist beim Bundesfinanzgericht anhängig (nach rechtzeitiger Stellung des Vorlageantrags). Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO wird nachträglich geändert und der Gewinnanteil des Beschwerdeführers herabgesetzt. 4.3. Frage Darf das Finanzamt den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO anpassen? 4.4…
…1a UStG 1994 ab 1. Jänner 2004) in diesem Fall der Eigenverbrauchsbesteuerung. Letzteres gilt auch für die Folgejahre. Gemäß § 209a BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. Für das Veranlagungsjahr 2000 kann im Rahmen der…
…3.2002, 2002/14/0005; VwGH 7.7.2004, 2004/13/0069). Wird ein mit Berufung angefochtener Bescheid gemäß § 295 BAO geändert oder aufgehoben, so ist § 274 BAO (Weitergeltung der Berufung gegen den an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheid, Gegenstandsloserklärung) anwendbar. Siehe zB…
…zuständig wird. 3. Fall (Variante bzw. Ergänzung des 2. Falles): Die Einführung der Gruppenbesteuerung im KStG 1988 hat an der Bestimmung über die Organschaft im UStG nichts geändert. Auf umsatzsteuerrechtlichem Gebiet gibt es nach wie vor die Organschaft alter Prägung, also mit den drei erforderlichen…
…Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196), es bestehe somit kein Schutz bei Rechtsauskünften des Bundesministeriums für Finanzen, wenn ein Finanzamt für die Abgabenfestsetzung zuständig ist (vgl. zB VwGH 14.1.1991, 90/15/0116; VwGH 27.9.2000, 95/14/0079…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019, und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (2. FORG), BGBl. I Nr. 99/2020, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht…
…Umsatz der Gewinn abgezogen wird (bzw. im Verlustfall der Umsatz um den Verlust erhöht wird). Sofern den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einem von Z 1 oder Z 2 erfassten Fall nicht bereits durch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen entsprochen wurde, rechtfertigen die erheblichen Auswirkungen der Kostenbelastung…
…Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, GZ 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr…